Für die Polizei spielt das eine untergeordenete Rolle. Außer bei offensichtlich weit von der Seriengröße abweichenden Reifen/Rädern. Die sollten schon abgenommen und ggf. eingetragen sein bzw. wenigstens die Abnahmebescheinigung mitgeführt werden.
Für die Versicherung spielt es z.B. auch nur eine Rolle, wenn offensichtlich auf Grund der "falschen" Reifenwahl der Schaden/Unfall entstanden ist.
o.k .... TÜV ist wieder ein anderes Thema.
Für jeden Fahrzeugtyp gibt es eine ABE. In der ABE bzw. EG-Typgenehmigung der 08/15 Fahrzeuge (Golf etc.) sind meist mehrere Größen aufgeführt, die auf den Serienfelgen gefahren werden können. Zu erfragen beim TÜV-Süd oder beim KFZ-Händler.
Die TÜV-Leute - zumindest an den Hauptprüfstellen - haben Zugriff zu diesen Daten.
Bei Importen wie deinem Ranger oder unseren Explorer wird sicher in der - hier die Einzelabnahme - nur eine oder (in den alten KFZ-Briefen z.B. zu sehen) zwei Größen aufgeführt sein.
Wie das da bei nicht aufgeführten Größen genau gehändelt wird, kann ich dir morgen sagen.
Nach meinem eigenen TÜV-Termin ........
Meine Erfahrung bis jetzt damit:
Es scheint da auch "Spielräume" zu geben.
Den einen interessiert so ein geringer Unterschied zur eingetragen Größe gar nicht, dem anderen reicht ein Prospekt wo diese Größe mit aufgeführt ist und der nächste will das komplette Programm - Abgasgutachten/Tachoabweichung etc. - fahren.
Genau gefragt habe ich da nie (mir reicht es, wenn ich den grünen Zettel habe

).