Mal ´ne Versicherungstechnische Frage.
Lohnt es sich auch bei relativ geringfügigen Schäden am KFZ, Versicherungsleistungen (anderer) in Anspruch zu nehmen ?
Konkret:
Mein Sohn hat in letzter Zeit relatives Pech mit seinen Escorts (auf mich zugelassen).
Vor kurzem zersemmelte er seinen ersten total.
Sein zweiter ist zwei Tage zugelassen, da kommt aus einer Einfahrt ein Terrano II und will ihn in die Seite fahren. Er weicht noch aus und sie (die Fahrerin) erwischt ihn mit der Stoßstange im hinteren Drittel.
Beim Terrano II ist die Stoßstange eingedrückt und gerissen, beim Escort sieht man nur die Schleifspuren auf dem Lack am hinteren Seitenteil + Stoßstange.
Polizei alles aufgenommen, Schuldfrage ist klar.
Nun denke ich, das es mit etwas kräftigen polieren der Schaden am Escort sicher wieder fast unsichtbar wird.
Will da auch keine großen Wege gehen um irgendwelche Gutachten zu erstellen und großartig Reparaturkosten zu produzieren.
Ist eh ein 92er Auto.
Nur, verschenke ich da möglicherweise relativ viel Kohle ? Bin ich zu gutmütig oder was ?
Wie denkt ihr darüber ?
Schaden - Abrechnung nach Gutachten ?
Hallo Falk,
grundsätzlich sollte man jeden Schaden, den man unschuldig erlitten hat, beim Unfallgegner einholen. Dafür muss ja seine Haftpflichtversicherung aufkommen - dafür ist sie da. Das gilt auch für Bagatellschäden (z.B. ein Kratzer im Lack).
Aber:
Mit einem solchen Bagatell-Schaden konfrontiert (und wenn man sowieso nicht unbedingt den Schaden in einer Werkstatt instandsetzen lassen will) kann man sich oft auch auf die Zahlung eines Bagatellbetrag einigen ("gib mir 50 Euro, dann is gut"). Damit ist beiden Seiten gedient, denn der Verursacher erspart sich ja eine Hochstufung...
Das sollte man aber schriftlich regeln und sich zudem einen Kostenvoranschlag holen - manch einer zahlt 50 Euro lieber, wenn er weiss, dass die Lackierung eines Kotflügels 500 Euro kosten würde...
grundsätzlich sollte man jeden Schaden, den man unschuldig erlitten hat, beim Unfallgegner einholen. Dafür muss ja seine Haftpflichtversicherung aufkommen - dafür ist sie da. Das gilt auch für Bagatellschäden (z.B. ein Kratzer im Lack).
Aber:
Mit einem solchen Bagatell-Schaden konfrontiert (und wenn man sowieso nicht unbedingt den Schaden in einer Werkstatt instandsetzen lassen will) kann man sich oft auch auf die Zahlung eines Bagatellbetrag einigen ("gib mir 50 Euro, dann is gut"). Damit ist beiden Seiten gedient, denn der Verursacher erspart sich ja eine Hochstufung...
Das sollte man aber schriftlich regeln und sich zudem einen Kostenvoranschlag holen - manch einer zahlt 50 Euro lieber, wenn er weiss, dass die Lackierung eines Kotflügels 500 Euro kosten würde...
Omnes viae Schöffengrundam ducunt
Ford Explorer SOHC Bj. 98
Ford Explorer SOHC Bj. 98
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Falk
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Alterspinner
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Alterspinner
in diesem falle Falk..
lass die deinen schaden nach gutachten bezahlen ..
normalerweise haben komunen eigenunfallversicherungen die das bezahlen .. bzw haben sondertarife... aber du als geschundener bürger
wirst deingeld erhalten..
es ist übrigens so das schäden an kommunalfahrzeugen immer instandgestezt werden .. müssen.. da man ja ein gutes vorbild sein will..
so war es zumindest vor der euroinflation.. denn auch hier kreist der haushaltsperrengeier
lass die deinen schaden nach gutachten bezahlen ..
normalerweise haben komunen eigenunfallversicherungen die das bezahlen .. bzw haben sondertarife... aber du als geschundener bürger
es ist übrigens so das schäden an kommunalfahrzeugen immer instandgestezt werden .. müssen.. da man ja ein gutes vorbild sein will..
so war es zumindest vor der euroinflation.. denn auch hier kreist der haushaltsperrengeier
Dein Geld bekommst du auf jeden Fall. Bei einer Abrechnung nach Gutachten werden derzeit 10% Abzug vorgenommen. Geht hierbei um den Mehrwertsteueranteil, welchen man dann nicht hat, aber bei einer Reparatur geleistet hätte.
Von einem Kostenvoranschlag würde ich abraten, da auch hier der Abschlag genommen wird und zudem die Kosten des Kostenvoranschlags zu deinen Lasten gehen.
Von einem Kostenvoranschlag würde ich abraten, da auch hier der Abschlag genommen wird und zudem die Kosten des Kostenvoranschlags zu deinen Lasten gehen.
Gruß Skipper
XP 2 EZ.01
XP 2 EZ.01