Schaden - Abrechnung nach Gutachten ?

...aber legal und anständig ist!
Antworten
Falk

Schaden - Abrechnung nach Gutachten ?

Beitrag von Falk »

Mal ´ne Versicherungstechnische Frage.

Lohnt es sich auch bei relativ geringfügigen Schäden am KFZ, Versicherungsleistungen (anderer) in Anspruch zu nehmen ?

Konkret:
Mein Sohn hat in letzter Zeit relatives Pech mit seinen Escorts (auf mich zugelassen).
Vor kurzem zersemmelte er seinen ersten total.
Sein zweiter ist zwei Tage zugelassen, da kommt aus einer Einfahrt ein Terrano II und will ihn in die Seite fahren. Er weicht noch aus und sie (die Fahrerin) erwischt ihn mit der Stoßstange im hinteren Drittel.
Beim Terrano II ist die Stoßstange eingedrückt und gerissen, beim Escort sieht man nur die Schleifspuren auf dem Lack am hinteren Seitenteil + Stoßstange.

Polizei alles aufgenommen, Schuldfrage ist klar.

Nun denke ich, das es mit etwas kräftigen polieren der Schaden am Escort sicher wieder fast unsichtbar wird.
Will da auch keine großen Wege gehen um irgendwelche Gutachten zu erstellen und großartig Reparaturkosten zu produzieren.
Ist eh ein 92er Auto.

Nur, verschenke ich da möglicherweise relativ viel Kohle ? Bin ich zu gutmütig oder was ?
Wie denkt ihr darüber ?
Benutzeravatar
HGW
Beiträge: 1980
Registriert: 21.07.2005 20:09

Beitrag von HGW »

Hallo Falk,

grundsätzlich sollte man jeden Schaden, den man unschuldig erlitten hat, beim Unfallgegner einholen. Dafür muss ja seine Haftpflichtversicherung aufkommen - dafür ist sie da. Das gilt auch für Bagatellschäden (z.B. ein Kratzer im Lack).

Aber:

Mit einem solchen Bagatell-Schaden konfrontiert (und wenn man sowieso nicht unbedingt den Schaden in einer Werkstatt instandsetzen lassen will) kann man sich oft auch auf die Zahlung eines Bagatellbetrag einigen ("gib mir 50 Euro, dann is gut"). Damit ist beiden Seiten gedient, denn der Verursacher erspart sich ja eine Hochstufung...

Das sollte man aber schriftlich regeln und sich zudem einen Kostenvoranschlag holen - manch einer zahlt 50 Euro lieber, wenn er weiss, dass die Lackierung eines Kotflügels 500 Euro kosten würde...
Omnes viae Schöffengrundam ducunt

Ford Explorer SOHC Bj. 98
Falk

Beitrag von Falk »

Ja, gute Idee - wenn es ein Privatmann (-frau) gewesen wäre.
Ist aber ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kommunalverwaltung.
Keine Ahnung an wessen Geldbörse ich da soll :shock:

Mal sehen ob ich dazu komme einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Ich hasse diese Laufereien........... :x
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

ichhabe bisher die meisten meiner unfälle auf selbst bezahlen geregelt..
sofern es möglich war !

sei es zu meinem oder des gegeners gunsten..
ich bin da nicht so der geldgeile held..
Benutzeravatar
HGW
Beiträge: 1980
Registriert: 21.07.2005 20:09

Beitrag von HGW »

Hallo Falk,

die Kommunen haben eine eigene (interne) Versicherung names "Kommunaler Schadensausgleich", das sollte kein Problem sein.
Omnes viae Schöffengrundam ducunt

Ford Explorer SOHC Bj. 98
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

in diesem falle Falk..

lass die deinen schaden nach gutachten bezahlen .. ;-)
normalerweise haben komunen eigenunfallversicherungen die das bezahlen .. bzw haben sondertarife... aber du als geschundener bürger ;-) wirst deingeld erhalten..

es ist übrigens so das schäden an kommunalfahrzeugen immer instandgestezt werden .. müssen.. da man ja ein gutes vorbild sein will..

so war es zumindest vor der euroinflation.. denn auch hier kreist der haushaltsperrengeier ;-)
Skipper
Beiträge: 147
Registriert: 29.07.2005 20:56
Wohnort: Dortmund
Kontaktdaten:

Beitrag von Skipper »

Dein Geld bekommst du auf jeden Fall. Bei einer Abrechnung nach Gutachten werden derzeit 10% Abzug vorgenommen. Geht hierbei um den Mehrwertsteueranteil, welchen man dann nicht hat, aber bei einer Reparatur geleistet hätte.
Von einem Kostenvoranschlag würde ich abraten, da auch hier der Abschlag genommen wird und zudem die Kosten des Kostenvoranschlags zu deinen Lasten gehen.
Gruß Skipper

XP 2 EZ.01
Antworten