Welches Leuchtmittel habt ihr im Haupscheinwerfer?
Da ich viel unterwegs bin und auf Raststätten alle möglich kisten rumstehen, mache ich mal von meinen eine Schablone aus Pappe. Dann kann ich testen, welche der Form am nächsten kommen und anpassbar sind.
Mit meinem Anhängerprojekt muss ich eh noch zum Tüv zur Vollabnahme. Da kann ich die Optionen mal nachfragen.
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Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.
Explorer XLT Modell 2000
Honda GL500 Bj.83
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Ist die Frage: Bekommt man es eingetragen? Haben die ein vernünftiges Lichtbild?SaschaS hat geschrieben:https://www.hood.de/i/fuer-ford-explore ... XUQAvD_BwE
Musst du nur eintragen lassen beim tüv
Wenn ich mir so manchen (zugelassenen) Zubehör-Scheinwerfer ansehe....wenn die keine Prüfzeichen hätten, würde man die garantiert nicht eingetragen bekommen!
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Sofern man die Scheinwerfer im obigen Link zerstörungsfrei auf bekommt, könnte man ggf den DE-Scheinwerfereinsatz (die Linse) gegen einen zugelassenen Motorradscheinwerfer ersetzen.
Aber vielleicht reicht es auch, sich einfach mal beim TÜV zu erkundigen, unter welchen Optionen die so einen Scheinwerfer eintragen würden.
Aber vielleicht reicht es auch, sich einfach mal beim TÜV zu erkundigen, unter welchen Optionen die so einen Scheinwerfer eintragen würden.
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Hab ich alles schon mal probiert. Die vom Lichttechnischen Institut wollen JEDEN EINZELNEN Scheinwerfer abnehmen und kein Reihenzulassung machen. Sonst gäbe es längst eintragungsfähiges Xenon. Was viel bringt ist eine Relaisschaltung da die Übergangswiederstände immer höher werden je älter die Stecker sind. Die Reflektoren müssen - wenn sie blind geworden sind - ersetzt oder repariert werden. Ansonsten hilft eigentlich nur - wie Jörg schon ausführlich geschrieben hat - Zusatzlicht. Ich empfehle allerdings die serienmäßigen Fernis unten gg Nebel zu ersetzen und den Kühllufteintritt nicht mit zu großen oder zu vielen dicken Scheinwerfern zuzubauen sondern lieber in Qualität und ggf. einem zusätzlichen LED Arbeitsscheinwerferbalken zu ersetzen.
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Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Die Scheinwerfer bekommt man nicht zugelassen. Selbst eine bestehende "In etwa Wirkung" bezieht sich auf die originalen Schweinwerfer.
Scheinwerfer nach DOT oder SAE haben meist einen anderen Leuchtkegel.
Einen Austausch des Innenlebens dürfte schwierig werden. Bei einem normalen Scheinwerfer haben wir das schon mal gemacht.
Ford Taurus Klarglas hinter der Scheibe abgesägt und das Hinterteil von einem Kia angebracht. Da waren die von der Bauform aber nicht weit auseinader und die Front passte wieder exakt in das Auto.
Scheinwerfer nach DOT oder SAE haben meist einen anderen Leuchtkegel.
Einen Austausch des Innenlebens dürfte schwierig werden. Bei einem normalen Scheinwerfer haben wir das schon mal gemacht.
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Aber nur wenn man ein Solid State Relais DC-DC dafür nimmt.Was viel bringt ist eine Relaisschaltung da die Übergangswiederstände immer höher werden je älter die Stecker sind.
Bei einem normalen Relais entsteht beim Abschalten eines DC-Stromes immer ein Lichtbogen bis der Wiederstand durch den Kontaktabstand zu groß wird, um den Strom aufrecht zu halten.
Dabei nutzen sich die Kontakte ab und der Kontaktwiederstand wird immer größer. Man kann das verringern, indem man ein Relais mit 2 Kontakten nimmt und diese in Reihe schaltet.
Bei einem Solid State Relais DC-DC wird der Strom über einen Transistor geschalten. Um den zu schützen, sollte eine superflinke Sicherung in den Kreis gebaut werden.
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Ach was bin ich doch froh das bei meiner Kiste alle Beleuchtungsteile, so wie auch alle möglichen anderen Sachen mit einer „Etwa-Wirkung gemäß §22a“ freigegeben wurden. Keine Probleme bei nachgekauften Zeug mit DOT SAE Kennung, kein Gejammer weil Projektionsscheinwerfer montiert sind und obendrein noch die erwähnten Scheinwerfer gleich mit eingetragen.
Die eingetragenen zusätzlichen Scheinwerfer liegen noch im Karton, für die Montage hatte ich noch keine Lust. Diese zusätzlichen Scheinwerfer darf ich zum normalen Fahrlicht dazu schalten und zwar mit denselben Gesetzgebungen wie Nebelscheinwerfer, nur das ich dann aber ein zusätzliches normales Lichtbild wie bei einem Hauptscheinwerfer habe. Allerdings muss ich eine Wechselschaltung einrichten, so dass die ebenfalls noch vorhandenen Nebelscheinwerfer nicht zusammen mit den zusätzlichen Hauptscheinwerfern leuchten können.
Es dürfen halt nur zwei Lichtquellen gleichzeitig leuchten, die einzige Ausnahme ist die Lichthupe, da brennt das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht und die Nebelscheinwerfer dürfen dann auch leuchten. Es dürfen mehrere Leuchten montiert werden, diese dürfen im Betrieb aber die vorgegebene Lampenanzahl nicht überschreiten. Der Vorschrift wird genüge getan, wenn man eine nicht beeinflussbare Wechselschaltung montiert, die dann sicher stellt das nur die zulässige Anzahl von Leuchten gleichzeitig im Betrieb sein kann.
Mein Prüfer bei der Dekra musst ja schmunzeln, die Papiere wären ja so was wie die Joker Karte im Kartenspiel. Ich soll es aber nicht übertreiben, dass waren seine mahnenden Worte! Eine Leuchtweitenregulierung brauche ich auch nicht, weil mein Fahrzeug ein Air Ride System an der Hinterachse hat, da stimmt bei jeder beliebigen Beladung immer die Einstellung der Scheinwerfer, sogar wenn ich 600 kg hinten in den Wagen packe. Der Kompressor pumpt ein paar Sekunden länger, dass Heck hebt sich und schon passt wieder die Scheinwerfereinstellung.
Die ursprünglichen DOT SAE Leuchten hatten bei mir den mittenbetonten Lichtkegel, also das Leuchtbild mit der Welle, abgesehen davon waren die Streuscheiben von der Texas Sonne bereits geschädigt, also milchig. Verbaut sind bei mir Projektionsleuchten mit je einem Leuchtmittel für Abblendlicht und Fernlicht, zusätzlich gibt es LED Standlichtringe und LED Tagfahrleuchten.
Die Nebelleuchten in der Stoßstange sind ebenfalls Projektionsscheinwerfer, wobei auch hier LED Ringe vorhanden sind. Die Lampen haben eine „E“ Typenzulassung als Nebelleuchte und eine „E“ Typenzulassung als zusätzliches Standlicht. Im Lampenglas sind dafür zwei „E“ Kennungen vorhanden. Bei der HU hat sich der Dekra Prüfer über die zugelassenen Lampen gefreut, die Hauptscheinwerfer gaben keinen Grund zu einer Kritik, sie sind hell genug und das Lichtbild der Lichtstreuung passt für europäische Länder.
Über die noch geplanten Extrascheinwerfer haben wir bei der HU auch gesprochen, mit der Wechselschaltung sieht der Prüfer keine Probleme bei der Anwendung.
Die LED Rückfahrscheinwerfer / Nebelrückleuchten Kombination haben übrigens ein „E“ Prüfzeichen.
Ich habe auch noch eine 185 Watt LED Lichtleiste, dass ist aber nur was für den Arbeitseinsatz, beziehungsweise für nicht öffentliche Gelände.







Die eingetragenen zusätzlichen Scheinwerfer liegen noch im Karton, für die Montage hatte ich noch keine Lust. Diese zusätzlichen Scheinwerfer darf ich zum normalen Fahrlicht dazu schalten und zwar mit denselben Gesetzgebungen wie Nebelscheinwerfer, nur das ich dann aber ein zusätzliches normales Lichtbild wie bei einem Hauptscheinwerfer habe. Allerdings muss ich eine Wechselschaltung einrichten, so dass die ebenfalls noch vorhandenen Nebelscheinwerfer nicht zusammen mit den zusätzlichen Hauptscheinwerfern leuchten können.
Es dürfen halt nur zwei Lichtquellen gleichzeitig leuchten, die einzige Ausnahme ist die Lichthupe, da brennt das Abblendlicht zusammen mit dem Fernlicht und die Nebelscheinwerfer dürfen dann auch leuchten. Es dürfen mehrere Leuchten montiert werden, diese dürfen im Betrieb aber die vorgegebene Lampenanzahl nicht überschreiten. Der Vorschrift wird genüge getan, wenn man eine nicht beeinflussbare Wechselschaltung montiert, die dann sicher stellt das nur die zulässige Anzahl von Leuchten gleichzeitig im Betrieb sein kann.
Mein Prüfer bei der Dekra musst ja schmunzeln, die Papiere wären ja so was wie die Joker Karte im Kartenspiel. Ich soll es aber nicht übertreiben, dass waren seine mahnenden Worte! Eine Leuchtweitenregulierung brauche ich auch nicht, weil mein Fahrzeug ein Air Ride System an der Hinterachse hat, da stimmt bei jeder beliebigen Beladung immer die Einstellung der Scheinwerfer, sogar wenn ich 600 kg hinten in den Wagen packe. Der Kompressor pumpt ein paar Sekunden länger, dass Heck hebt sich und schon passt wieder die Scheinwerfereinstellung.
Die ursprünglichen DOT SAE Leuchten hatten bei mir den mittenbetonten Lichtkegel, also das Leuchtbild mit der Welle, abgesehen davon waren die Streuscheiben von der Texas Sonne bereits geschädigt, also milchig. Verbaut sind bei mir Projektionsleuchten mit je einem Leuchtmittel für Abblendlicht und Fernlicht, zusätzlich gibt es LED Standlichtringe und LED Tagfahrleuchten.
Die Nebelleuchten in der Stoßstange sind ebenfalls Projektionsscheinwerfer, wobei auch hier LED Ringe vorhanden sind. Die Lampen haben eine „E“ Typenzulassung als Nebelleuchte und eine „E“ Typenzulassung als zusätzliches Standlicht. Im Lampenglas sind dafür zwei „E“ Kennungen vorhanden. Bei der HU hat sich der Dekra Prüfer über die zugelassenen Lampen gefreut, die Hauptscheinwerfer gaben keinen Grund zu einer Kritik, sie sind hell genug und das Lichtbild der Lichtstreuung passt für europäische Länder.
Über die noch geplanten Extrascheinwerfer haben wir bei der HU auch gesprochen, mit der Wechselschaltung sieht der Prüfer keine Probleme bei der Anwendung.
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Go big or go home! 02er Ford Expedition Eddie Bauer, 5,4L 2-Ventil Triton V8, 2WD, 275/60/R17, Air Ride, 3,55er Achse mit Sperre, 3,5t AHK.
KME NEVO Pro Gasanlage, Hana Gold Ventile, 103L Gastank, Prins ValveCare Elektronik + Sequentielle Additivzuführung mit 8-Fach Verteiler + nachfüllbare Additivflasche.
Leistungssteigerung durch Programmierung auf 98 Oktan (ca. 300PS / ca. 500Nm)
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Schaut super aus... 

Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
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Da hat er mit dem Übertreiben recht. Die Eintragung der "In etwa Wirkung" gilt nur für die originalen Scheinwerfer.Ach was bin ich doch froh das bei meiner Kiste alle Beleuchtungsteile, so wie auch alle möglichen anderen Sachen mit einer „Etwa-Wirkung gemäß §22a“ freigegeben wurden.
Bei meinem 90er Mercury hätte ich die bei einem Tausch gegen ander DOT/SAE laut meinem TÜV verloren.
Sieht aber trotzdem super aus.
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Das die Bestätigung in den Fahrzeugpapieren nur für die Originalscheinwerfer gilt, dass ist eigentlich selbsterklärend klar. Es gibt aber keine weiteren Eintragungen, zum Beispiel zu den verwendeten Leuchtmitteln, somit ist halt die DOT SAE Kennung auf den neuen Scheinwerfen für den Prüfer interessant gewesen. Interessant sind halt auch die in den Papieren benannten zusätzlich montierten Vorbauscheinwerfer, also die Geschichte mit der HCR Option (Halogen Abblendlicht / Fernlicht), zusätzlich zu den normalen Hauptscheinwerfern.
Warum diese Option eingetragen ist, dass konnte mir der Prüfer nicht beantworten, wobei aber die optionalen Möglichkeiten dann auch automatisch genehmigt sind, da sie ja in den Papieren eingetragen sind. Dazu muss ich auch noch erwähnen das der Prüfer die jetzige Lichtgestaltung und den sachgemäßen Einbau, als das erlöschen der Tagfahrleuchten bei Standlicht und die ausreichend hellen LED Ringe als Standlicht als hervorragend gelöst bezeichnet hat. Da obendrein noch die Nebelleuchten in der Stoßstange mit Prüfzeichen versehen waren, gab es keinerlei Ansatzpunkte für eine Kritik. „O“ Ton vom Gespräch, damit bekommst du auch in Zukunft keine Probleme!
Die Angelegenheit mit der Joker Karte, dass hatte ich bereits eine Woche nach dem Fahrzeugkauf schon mit dem Dekra Prüfer besprochen, damals ging es eigentlich nur um die Frage mit der Anhängerkupplung und dem Kupplungseinschub mit „E“ Prüfzeichen. Da der Einschub ein „E“ Prüfzeichen hat und auf dem Einschub auch die Daten für die maximalem Belastungen (Stützlast / Zuglast / D-Wert) angegeben sind, darf die Anhängerkupplung automatisch benutzt werden und muss auch nicht mal eingetragen werden. Wobei der Einschubrahmen am Fahrzeug als solcher eigentlich nicht eintragungsfähig ist, obwohl es sich dabei um die Schwerlastversion handelt. Die Anleitung für den Einschub soll ich immer mitführen, daraus ergibt sich der Hinweis, dass nichts eingetragen werden muss, obwohl der Hinweis eigentlich nur für den Einschub gilt und nicht für die Befestigung am Fahrzeug.
Da mein Fahrzeug eine M1G Zulassung hat, brauche ich mir auch bezüglich der maximalen Anhängerlast keine Gedanken machen, denn laut den Gesetzmäßigkeiten für die M1G Zulassung dürfte ich den 1,5 fachen Wert der Fahrzeuggesamtmasse ziehen. In Deutschland ist bei einem Anhänger mit Auflaufbremse aber bei 3,5 Tonnen Schluss, alles was darüber ist geht nur noch mit Druckluftbremse.
Da mein Fahrzeug ein optionales Schwerlastpaket hat, (4R100hd-2 Getriebe mit HD Option und größere Ölkühler) könnte ich eigentlich bis zu 4,7 Tonne ziehen. Die Gesamtzugmasse würde dann über 8 Tonnen betragen, dass ist schon eine ordentliche Hausnummer. Hier in Deutschland geht das natürlich nicht, aber das habe ich noch nie vermisst.
Warum diese Option eingetragen ist, dass konnte mir der Prüfer nicht beantworten, wobei aber die optionalen Möglichkeiten dann auch automatisch genehmigt sind, da sie ja in den Papieren eingetragen sind. Dazu muss ich auch noch erwähnen das der Prüfer die jetzige Lichtgestaltung und den sachgemäßen Einbau, als das erlöschen der Tagfahrleuchten bei Standlicht und die ausreichend hellen LED Ringe als Standlicht als hervorragend gelöst bezeichnet hat. Da obendrein noch die Nebelleuchten in der Stoßstange mit Prüfzeichen versehen waren, gab es keinerlei Ansatzpunkte für eine Kritik. „O“ Ton vom Gespräch, damit bekommst du auch in Zukunft keine Probleme!
Die Angelegenheit mit der Joker Karte, dass hatte ich bereits eine Woche nach dem Fahrzeugkauf schon mit dem Dekra Prüfer besprochen, damals ging es eigentlich nur um die Frage mit der Anhängerkupplung und dem Kupplungseinschub mit „E“ Prüfzeichen. Da der Einschub ein „E“ Prüfzeichen hat und auf dem Einschub auch die Daten für die maximalem Belastungen (Stützlast / Zuglast / D-Wert) angegeben sind, darf die Anhängerkupplung automatisch benutzt werden und muss auch nicht mal eingetragen werden. Wobei der Einschubrahmen am Fahrzeug als solcher eigentlich nicht eintragungsfähig ist, obwohl es sich dabei um die Schwerlastversion handelt. Die Anleitung für den Einschub soll ich immer mitführen, daraus ergibt sich der Hinweis, dass nichts eingetragen werden muss, obwohl der Hinweis eigentlich nur für den Einschub gilt und nicht für die Befestigung am Fahrzeug.
Da mein Fahrzeug eine M1G Zulassung hat, brauche ich mir auch bezüglich der maximalen Anhängerlast keine Gedanken machen, denn laut den Gesetzmäßigkeiten für die M1G Zulassung dürfte ich den 1,5 fachen Wert der Fahrzeuggesamtmasse ziehen. In Deutschland ist bei einem Anhänger mit Auflaufbremse aber bei 3,5 Tonnen Schluss, alles was darüber ist geht nur noch mit Druckluftbremse.
Da mein Fahrzeug ein optionales Schwerlastpaket hat, (4R100hd-2 Getriebe mit HD Option und größere Ölkühler) könnte ich eigentlich bis zu 4,7 Tonne ziehen. Die Gesamtzugmasse würde dann über 8 Tonnen betragen, dass ist schon eine ordentliche Hausnummer. Hier in Deutschland geht das natürlich nicht, aber das habe ich noch nie vermisst.
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Da du für dein Fahrzeug passende genommen hast, hat der Prüfer nicht gefragt. Wenn ich aber welche reinbasteln muss sieht das schon anders aus. Ob man in D eine Eintragung bekommt, hängt nach meiner Erfahrung davon ab, wer zu welchem Prüfer geht und wie der gerade drauf ist.Das die Bestätigung in den Fahrzeugpapieren nur für die Originalscheinwerfer gilt, dass ist eigentlich selbsterklärend klar. Es gibt aber keine weiteren Eintragungen, zum Beispiel zu den verwendeten Leuchtmitteln, somit ist halt die DOT SAE Kennung auf den neuen Scheinwerfen für den Prüfer interessant gewesen.
Das fängt schon bei der HU an. Ich habe 2 Wochen mit dem TÜV diskutiert, ob man er die nicht mehr sichtbare VIN im Rahmen nachschlagen kann. Die Dekra/GTÜ hat das garnicht interessiert. Plakette drauf und fertig war die Laube. Den fehlenden Geschwindigkeitsaufkleber für die BF AT Reifen hat keiner bemängelt, aber wehe du willst ander Reifengrößen drauf machen.
Den gößten Spaß hatte ich immer mit dem Mercury.
Vorn durchgehender Lichtbalken. Das gehört abgeklemmt. Antwort: Seit wann darf man in D das Standlicht abklemmen.
OH na dann ist es ok. Cornerlight selbe Diskussion.
Die Frontscheibe ist getönt, das ist verboten!!!!
Nein das ist die Scheibenheizung der Instaclear Scheibe. Verkliedung ab, daß er die Kabel sieht. Na dann ist es ja ok.
Die AHK von weiß nicht mehr (gehört jetzt zu Thule) hatte eine ISO Zulassung. In Holland kein Problem. In D nicht zugelassen und deshalb vor jeder HU abgebaut.
Vorletzte Woche fuhr vor mir ein BMW mit roten Blinkleuchten.
Wer hat die eingetragen??? Der ist mit Sicherheit schon mehrmals angehalten worden.
Briefe mit solchen Eintragungen sollte man in Gold fassen und im Safe lagern.
Aber zurück zum Scheinwerfer. Wenn es einen passenden gibt, der die gleiche Ausleuchtung wie einer mit E-Prüfzeichen hat und keine DOT/SAE auf der Klarglasscheibe, könnte man das hintere Gehäuse mit dem "E" dran bauen. Aber nur auf eigenes Risiko.
Da ich mit dem Anhängerprojekt eh zum TÜV muss wegen der Einzelabnahme, werde ich die Möglichkeiten mal ausloten.
Ich hoffe die Teile kommen bald. Ich brauche den Anhänger für die neue Baustelle.
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