Suche ABE für Den Frontbügel und ggf. für die Trittbretter

Aktuelle Diskussionen zu Rädern und Tuning
blue-wulf951
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Beitrag von blue-wulf951 »

Rene13051 hat geschrieben:
Oder habe ich da was übersehen???
Das Datum !!! und er schreibt sobald es was neues gibt !!!

Oder noch anschaulicher.

Er schrieb am 22.07 das es nächsten Monat was wird (ergo im August) und Du fragst schon einen Tag später 23.07 ob es was neues gibt ![/quote

Übersehen:-) :-)
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Grenzenloser
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Beitrag von Grenzenloser »

freizeittechnologie hat geschrieben:das hab ich grad noch in nem anderen forum gefunden:

Das stimmt nicht so ganz wenn ich nachweisen kann per FZ Brief das der mal an einem Galaxy verbaut war oder an einem Alhambra/Sharan dann bekommt man den noch eingetragen.(Bestandsschutz)
Und da giebts eine Gesetzeslücke die das Erlaubt.
Siehe Text.Autobild


Erinnern Sie sich? Vor drei Jahren gab es eine hitzige Diskussion um die beliebten Frontbügel. Juristisch ist längst alles geklärt – geblieben ist Unsicherheit: Sind Bügel noch erlaubt oder nicht? "Mich erschreckt die Unwissenheit vor allem in Autohäusern", sagt Albrecht Schröder, Prokurist des Edelstahlzubehör-Anbieters Cobra SOR. "Da wird den Kunden oft gesagt, Frontbügel seien generell verboten." Folge: Früher gingen jährlich dreimal so viele Bügel wie heute über den Ladentisch.
So ist die Gesetzeslage wirklich
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.

Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.
• Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger. Cobra erreicht die zusätzliche Sicherheit über eine nachgiebige Befestigung, andere Anbieter wie etwa Delta 4x4 über die Materialwahl: Was wie Edelstahl aussieht, ist in Wahrheit nachgiebiger Kunststoff. Eine Kollision mit der nackten Autofront wäre für Fußgänger gefährlicher.
• Ärger mit dem TÜV ist auch nicht zu erwarten, wenn der Bügel mit EU-Typgenehmigung oder ABE geliefert wird. Eine Eintragung in die Kfz-Papiere entfällt.
• Einzig die um die Ecken herumgeführten vollbreiten Bügel (sinnvoll auf Waldwegen) sind seit dem 25. Mai 2007 neu nicht mehr zulassungsfähig. Wer aber noch einen solchen Bügel am Auto hat, darf ihn auch am Auto lassen – falls der Bügel über eine ABE verfügt.

Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt. ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt.

Diesen "Auszug" kann ich so nur bestätigen. An meiner Exe sind ein Frontbügel mit Unterbodenfahrschutz, Trittbretter seitlich und die Vollecken am Heck montiert. Alles Zubehör stammt aus dem Hause Cobra und hat eine entsprechende ABE und EU- Nummer. All diese Daten sind auf dem Zubehör selber vermerkt. Und: Die Teile von Cobra sind LEGAL!!

Ich könnte beim Verkauf der Exe sogar das ganze Geraffel abbauen und an einen anderen Explorer U2 wieder anbauen UND das ganz legal. Weil: ABE udn EU Nummer vorhanden sind.

Also ist das sogar Goldstaub :D :D :D
Vielen Dank & liebe Grüße
Thorsten
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schopy
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Beitrag von schopy »

Normalerweise ist eine ABE für ein Anbauteil aber auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt; dazu müsste eine Auflistung in den Papieren der ABE stehen.

Dass sie für den Explorer U2 passt, wage ich zu bezweifeln...lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Ich habe zu meinem FE12 von Cobra zwar ein Teilegutachten (das ist keine ABE!), bekomme das bei meinem DEKRA-Mann aber leider nicht mehr eingetragen.

Gruß
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jojo10
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Beitrag von jojo10 »

Rene13051 hat geschrieben:Na dann viel Glück dass Du die nächsten Tage nicht an den richtigen kommst und das Fahrzeug still gelegt wird.

Das geht schneller als Du denkst !
:P :P :P :!:
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Beitrag von blue-wulf951 »

jojo10 hat geschrieben:
Rene13051 hat geschrieben:Na dann viel Glück dass Du die nächsten Tage nicht an den richtigen kommst und das Fahrzeug still gelegt wird.

Das geht schneller als Du denkst !
:P :P :P :!:
Ich fahre auch seit Jahren so rum hat noch keiner was gesagt
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freizeittechnologie
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Beitrag von freizeittechnologie »

So hat etwas länger gedauert aber bullenfänger und trittbretter sind jetzt eingetragen.
Gab ne Anbau Abnahme beim TÜV und ist so ohne weiteres eingetragen worden. Kosten 50 euro beim tüv 11.70 beim Straßenverkehrsamt .

Achso neu tüv gab es dann auch gleich
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Michaelh2016
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diverse Anbauteile

Beitrag von Michaelh2016 »

Guten Morgen zusammen,

ich würde gerne meinen Explorer für meine Forsttätigkeiten weiter aufbauen, und benötige dafür folgende Teil:

Trittbretter,
Seilwinde
Fußgängerabweiser :D wenn er sich eintragen lässt.
Und Scheinwerfer fürs Dach, damit ich auch in der Dämmerung noch was arbeiten kann.

Vielleicht habt ihr Tipps, wo ich dir Brocken günstig erhalten kann.
Wenn es sonstige Hinweise zur Montage, oder für Tüv Gutachten gibt, bin ich über Hinweise und Erfahrungen sehr Dankbar.

Wünsche euch noch einen schönen Sonntag.
Hallo Explorer - Freunde,

ich bin neu in der Explorer - Welt und freue mich über Tipps zum FZG. wo man günstige Ersatzteile erhält und alle andere Informationen die man als GreenHorn nicht kennt.

Danke schon mal im Voraus.

Gruß

Michael
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Beitrag von anncarina »

Trittbretter sind im Wald mist da sie ständig aufsetzen und Dreck sammeln.
Ein Frontbügel ( auf Lager und eintragungsfähig ) nutzt dich im Wald auch nichts.
Wenn Du wo gegen segelst das dicker als ein 2 jähriger Nussbaum ist hast Du mehr schaden durch den Bügel als durch den (älteren) Baum weil der Bügel die in die Haube schlägt und das Frontteil bricht.

Ne Winde die was kann muss man ordentlich fest machen und die gibtßs auch nicht günstig.
Ich bin mit Ramsey sehr zufrieden. Hab auf Abschlepper und im Explorer den Vorgänger von der hier:

https://www.prolux-shop.com/de_de/ramsey-re-50-7.html

Sieht im Einsatz so aus:

https://www.youtube.com/watch?v=Wqn4JatIiTE

zum arbeiten ist so was besser als fest montierte Scheinwerfer:

https://www.prolux-shop.com/de_de/proli ... gIgr_D_BwE
www.anncarina.de
Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Beitrag von blue-wulf951 »

freizeittechnologie hat geschrieben:So hat etwas länger gedauert aber bullenfänger und trittbretter sind jetzt eingetragen.
Gab ne Anbau Abnahme beim TÜV und ist so ohne weiteres eingetragen worden. Kosten 50 euro beim tüv 11.70 beim Straßenverkehrsamt .

Achso neu tüv gab es dann auch gleich
Hattest du denn ABE oder bist einfach hingefahren ?
War es schwer die eingetragen zu bekommen ?
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ius
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Beitrag von ius »

http://www.explorer4x4.de/viewtopic.php?t=9721

Das gibst Du dem Prüfer bei der Abnahme.
Der stellt Dir daraufhin einen Wisch aus, mit dem Du
die Teile eingetragen bekommst. Hatte ich mit den Trittbrettern
2015 oder 2016 machen lassen, war wirklich kein Problem.
Bei den Bügeln macht möglicherweise die Zulassungsstelle
trotzdem Schwierigkeiten.
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ehemals:
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