freizeittechnologie hat geschrieben:das hab ich grad noch in nem anderen forum gefunden:
Das stimmt nicht so ganz wenn ich nachweisen kann per FZ Brief das der mal an einem Galaxy verbaut war oder an einem Alhambra/Sharan dann bekommt man den noch eingetragen.(Bestandsschutz)
Und da giebts eine Gesetzeslücke die das Erlaubt.
Siehe Text.Autobild
Erinnern Sie sich? Vor drei Jahren gab es eine hitzige Diskussion um die beliebten Frontbügel. Juristisch ist längst alles geklärt – geblieben ist Unsicherheit: Sind Bügel noch erlaubt oder nicht? "Mich erschreckt die Unwissenheit vor allem in Autohäusern", sagt Albrecht Schröder, Prokurist des Edelstahlzubehör-Anbieters Cobra SOR. "Da wird den Kunden oft gesagt, Frontbügel seien generell verboten." Folge: Früher gingen jährlich dreimal so viele Bügel wie heute über den Ladentisch.
So ist die Gesetzeslage wirklich
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.
Legal: Frontbügel von Cobra mit EU-Typgenehmigung, hier am T5 4Motion.
• Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger. Cobra erreicht die zusätzliche Sicherheit über eine nachgiebige Befestigung, andere Anbieter wie etwa Delta 4x4 über die Materialwahl: Was wie Edelstahl aussieht, ist in Wahrheit nachgiebiger Kunststoff. Eine Kollision mit der nackten Autofront wäre für Fußgänger gefährlicher.
• Ärger mit dem TÜV ist auch nicht zu erwarten, wenn der Bügel mit EU-Typgenehmigung oder ABE geliefert wird. Eine Eintragung in die Kfz-Papiere entfällt.
• Einzig die um die Ecken herumgeführten vollbreiten Bügel (sinnvoll auf Waldwegen) sind seit dem 25. Mai 2007 neu nicht mehr zulassungsfähig. Wer aber noch einen solchen Bügel am Auto hat, darf ihn auch am Auto lassen – falls der Bügel über eine ABE verfügt.
Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, Bestehende Allgemeine Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Sogar dann, wenn der Besitzer den Bügel an ein neues Auto des gleichen Typs schraubt. Verfügt der Bügel aber nur über eine Musterzulassung, ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt. ist der Umbau ans neue Auto nicht erlaubt.
Diesen "Auszug" kann ich so nur bestätigen. An meiner Exe sind ein Frontbügel mit Unterbodenfahrschutz, Trittbretter seitlich und die Vollecken am Heck montiert. Alles Zubehör stammt aus dem Hause Cobra und hat eine entsprechende ABE und EU- Nummer. All diese Daten sind auf dem Zubehör selber vermerkt. Und: Die Teile von Cobra sind LEGAL!!
Ich könnte beim Verkauf der Exe sogar das ganze Geraffel abbauen und an einen anderen Explorer U2 wieder anbauen UND das ganz legal. Weil: ABE udn EU Nummer vorhanden sind.
Also ist das sogar Goldstaub
