Hallo Ihr Lieben,
sagt mal, muss man sich bei einem Truck auch den Bügel für die Ladefläche eintragen lassen? Ich habe mir am WE einen ganz passablem zusammengeschweisst und stelle mir jetzt die Frage ob das Ding nach der Montage eingetragen werden muss?? Im Grunde hab ich ja nur was auf der Ladefläche. Ein Motorrad muss ich ja auch nicht eintragen, wenn ich das auf der Ladefläche habe.
VG,
Chris
Eintragung Bügel
Eintragung Bügel
3.0 V6 Ranger ´95 Singlecab Splash
2WD; 4 Inch Suspension Lift; Edelstahl Eigenbau Auspuff; 31 x 10,5 R15 MT von NEXEN
Full Gas Dirt Car
Bodenfreiheit statt Spoiler!
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Hallo Chris,
Ein Bügel muss erst eingetragen werden,wenn er höher als die Kabine ist.Ansonsten zählt er als Ladung,wenn er verschraubt ist.
Gruß Reiner
Ein Bügel muss erst eingetragen werden,wenn er höher als die Kabine ist.Ansonsten zählt er als Ladung,wenn er verschraubt ist.
Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
Powered by anncarina and myself.
Momentan Nissan NV 200 Evalia in Tekna Ausfühung
Leben,und leben lassen.....
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Eintragungs- und Abnahmepflichtig sind alle Anbauteile die die normalen im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeugmaße (H, B, L, G) überschreiten.
H = Höhe
B = Breite
L = Länge
G = Gewicht
H = Höhe
B = Breite
L = Länge
G = Gewicht
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
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Danke Euch!
Habe parallel auch mal mit dem TÜV telefoniert.
Pauschal gilt das was Ihr gesagt habt. Und dazu kommt ein Grundsatz der sagt: Bei jeder Veränderung am Fahrzeug muss eine Eintragung erfolgen. Da der Bügel verschraubt ist muss er eingetragen werden. Würde man diesen mit einem Schnappverschluss alla Dachbox z. B. befestigen, hingegen nicht.
Es ist wie immer: Einfach eintragen lassen und gut is.
So lange keine scharfen Kanten an diesem sind, wurde mich auch mitgeteilt, dass eine Eintragung nichts im Wege steht, da ein Bügel, sofern er nicht maßlos übersteht, keine Gefahr darstellt.
Habe parallel auch mal mit dem TÜV telefoniert.
Pauschal gilt das was Ihr gesagt habt. Und dazu kommt ein Grundsatz der sagt: Bei jeder Veränderung am Fahrzeug muss eine Eintragung erfolgen. Da der Bügel verschraubt ist muss er eingetragen werden. Würde man diesen mit einem Schnappverschluss alla Dachbox z. B. befestigen, hingegen nicht.
Es ist wie immer: Einfach eintragen lassen und gut is.
So lange keine scharfen Kanten an diesem sind, wurde mich auch mitgeteilt, dass eine Eintragung nichts im Wege steht, da ein Bügel, sofern er nicht maßlos übersteht, keine Gefahr darstellt.
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Danke für die Rückmeldung.Da der Bügel verschraubt ist muss er eingetragen werden. Würde man diesen mit einem Schnappverschluss alla Dachbox z. B. befestigen, hingegen nicht.
Denke mal das wird so sein wie bei vielen Dingen, es kommt einfach auf den TÜVèr an.
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
Kann ich so bestätigen. Gravierender ist aber der Punkt bezüglich der Versicherung.
Ist etwas nicht eingetragen und ist im Unfall mit verwickelt, kann die Versicherung entsprechend Regress einfordern. Und dann wird´s ungemütlich. Und 35 Euro für eine Eintragung mit Einzelabnahme is definitiv billiger
Ist etwas nicht eingetragen und ist im Unfall mit verwickelt, kann die Versicherung entsprechend Regress einfordern. Und dann wird´s ungemütlich. Und 35 Euro für eine Eintragung mit Einzelabnahme is definitiv billiger

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