Eintragung Bügel

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chris2k
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Eintragung Bügel

Beitrag von chris2k »

Hallo Ihr Lieben,

sagt mal, muss man sich bei einem Truck auch den Bügel für die Ladefläche eintragen lassen? Ich habe mir am WE einen ganz passablem zusammengeschweisst und stelle mir jetzt die Frage ob das Ding nach der Montage eingetragen werden muss?? Im Grunde hab ich ja nur was auf der Ladefläche. Ein Motorrad muss ich ja auch nicht eintragen, wenn ich das auf der Ladefläche habe.

VG,
Chris
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo Chris,
Ein Bügel muss erst eingetragen werden,wenn er höher als die Kabine ist.Ansonsten zählt er als Ladung,wenn er verschraubt ist.

Gruß Reiner
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Eintragungs- und Abnahmepflichtig sind alle Anbauteile die die normalen im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeugmaße (H, B, L, G) überschreiten.

H = Höhe
B = Breite
L = Länge
G = Gewicht
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
chris2k
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Beitrag von chris2k »

Danke Euch!

Habe parallel auch mal mit dem TÜV telefoniert.
Pauschal gilt das was Ihr gesagt habt. Und dazu kommt ein Grundsatz der sagt: Bei jeder Veränderung am Fahrzeug muss eine Eintragung erfolgen. Da der Bügel verschraubt ist muss er eingetragen werden. Würde man diesen mit einem Schnappverschluss alla Dachbox z. B. befestigen, hingegen nicht.
Es ist wie immer: Einfach eintragen lassen und gut is.

So lange keine scharfen Kanten an diesem sind, wurde mich auch mitgeteilt, dass eine Eintragung nichts im Wege steht, da ein Bügel, sofern er nicht maßlos übersteht, keine Gefahr darstellt.
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Da der Bügel verschraubt ist muss er eingetragen werden. Würde man diesen mit einem Schnappverschluss alla Dachbox z. B. befestigen, hingegen nicht.
Danke für die Rückmeldung.

Denke mal das wird so sein wie bei vielen Dingen, es kommt einfach auf den TÜVèr an.
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chris2k
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Beitrag von chris2k »

Kann ich so bestätigen. Gravierender ist aber der Punkt bezüglich der Versicherung.
Ist etwas nicht eingetragen und ist im Unfall mit verwickelt, kann die Versicherung entsprechend Regress einfordern. Und dann wird´s ungemütlich. Und 35 Euro für eine Eintragung mit Einzelabnahme is definitiv billiger :)
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