Rene13051 hat geschrieben:Wenn Du Teile mitbringst die eingebaut werden sollen, gibt es von der Werkstatt nur die Garantie auf den Einbau, für Schäden die durch Materialfehler etc.pp entstehen können haftest Du bzw. der Hersteller und das kann im Fall der Fälle ne ganz schöne Rennerei sein um dann zu seinem Recht zu kommen ...
Wir bauen z.Bsp. nix ein was ein Kunde mitbringt, es sei denn er unterschreibt extra auf der Rechnung das es "seine" Teile sind/waren die verbaut wurden, wenn dann was passiert sind wir raus aus der Sache.
Ist das so?
(Nicht falsch verstehen, ich will nicht rumstänkern!)
Mein Kenntnisstand ist, dass bekloppterweise sehr wohl die Werkstatt auch für das mitgebrachte, verbaute Material haftet.
Vielleicht ist es anders, wenn der Kunde entsprechend unterschreibt.
http://www.pvautomotive.de/content_mana ... c2a1Martin
Kann dazu noch jemand was sagen?
Danke, hab es schon selbst gegoogelt:
"Stellt sich später heraus, dass die Reparatur oder der Einbau aufgrund eines Defekts am Ersatzteil/Zubehör fehlschlug oder weitere Schäden am Kraftfahrzeug verursachte, dann hat der Kunde zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung nach den werkvertraglichen Regeln. Dieser ist indes von der getroffenen Vereinbarung zwischen Kunden und Werkstatt abhängig. Hat der Kunde die entsprechende Komponente selbst angeliefert und die Werkstatt lediglich mit deren Einbau beauftragt, so kann dem Betrieb nicht die Verantwortung für diese mitgebrachten Teile, aufgebürdet werden.
Gleichwohl könnte der Kunde dem Betrieb noch den Vorwurf machen, ihn über die mangelnde Eignung der Komponente nicht aufgeklärt zu haben."
http://www.kfz-innung-meiningen.de/aktu ... von-kunden