Frontbügel aber welcher???

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Maniac Cowboy
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Beitrag von Maniac Cowboy »

Ja! Das mit dem Bestandsschutz ist mir bekannt.
Aber gilt das nicht für die die schon verbaut sind? Diese können drauf bleiben!

Der richtige Bügel? Kleiderbügel oder Bügeleisen? :D

MC 8)
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Der Frank
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Beitrag von Der Frank »

Bestandschutz gilt natürlich nur für alles was Bestand hat :shock:

Ein nicht eingetragener Bügel hat keinen Bestand und daher auch keinen Bestandschutz. Ist doch nicht so schwer zu verstehen?

Mal blöd fragend,

Frank
Christian

Beitrag von Christian »

Ja, mit ner ABE muss er ja auch nicht eingetragen werden.
Als bei mir die Gasanlage eingetragen wurde oblag es meinem Wunsch den Rammschutz eintragen zu lassen oder nicht.
Die nette Dame beim Landeseinwohneramt meinte nur ich müsse dann nicht mit den ganzen Papieren rum fahren.
:wink:

Also müsste auch der Rammbügel Bestandschutz haben der im Keller vor jedem Zusammenstoß geschützt wird :P
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Ramius
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Beitrag von Ramius »

Fußgängerschutz - Frontschutzbügel nach EG-Richtlinie
Die Anbringung der starren Frontschutzbügelkonstruktionen an Geländewagen war bis Anfang 2005 im Bereich der EG gar nicht, bzw. nur teilweise nach unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den Mitgliedstaaten geregelt. Dieses zeigte sich besonders in der Vielfalt der sich im Straßenverkehr befindlichen Konstruktionen, bei denen die Belange des Fußgängerschutzes kaum oder nur im geringen Maße berücksichtigt waren.

Seit Anfang des Jahres 2005 muss bei Beantragung einer nationalen Typgenehmigung für einen Frontschutzbügel in Deutschland ein Nachweis hinsichtlich der Erfüllung internationaler Vorschriften zum Fußgängerschutz geführt werden. Für Konstruktionen, für die dieser Nachweis erbracht werden kann, werden noch bis zum 24.05.2007 nationale Typgenehmigungen in Deutschland erteilt. Ab dem 25.05.2007 dürfen Frontschutzbügel nur dann verkauft werden, wenn für sie eine internationale Typgenehmigung nach der EG-Richtlinie 2005/66/EG vorliegt.

Da nationale Typgenehmigungen hier einerseits in Ihrer Anwendbarkeit zeitlich begrenzt sind und da andererseits auch für die nationalen Typgenehmigungen Forderungen aus dem EG-Recht berücksichtigt werden müssen, erscheint es schon jetzt sinnvoll, für Frontschutzbügel internationale Typgenehmigungen nach der EG-Richtlinie 2005/66/EG zu erlangen. Diese Richtlinie ist Ende 2005 in Kraft getreten. Obwohl sie noch durch einige Ausführungsbestimmungen ergänzt werden muss (die Verhandlungen sind bereits abgeschlossen), ist eine Genehmigungserteilung bereits möglich. Erste Anträge liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt vor.

Quelle: Pressebericht des KBA
Es grüsst der Ramius.
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XP-Cowboy
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Noch mal

Beitrag von XP-Cowboy »

Hallo,

ihr verwechselt da was, es ist NICHT so, das die Frontbügel demnächst nicht mehr eingetragen werden.


Ab dem 25. Mai 2007 müssen alle Frontschutzsysteme, die als selbstständige technische Einheiten [b]in den Handel kommen[/b], den Anforderungen der RREG 2005/66/EG entsprechen.

Alle Systeme, für die vor diesem Datem eine ABE vorliegt, werden auch weiterhin eingetragen, sie sterben dann halt irgendwann mal aus und dann gibt es nur noch die neuen Systeme.

Nur die Hersteller selbst, bekommen nach dem 15.Mai keine ABEs mehr für ihre neuen Produkte, wenn sie nicht den neuen Bestimmungen entsprechen.

Also keine Angst, man kann auch weiterhin alte Systeme mit ABE gebr. kaufen oder noch billig neu erwerben.

Gruß Thomas
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Ramius
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Beitrag von Ramius »

Das sehe ich nicht so Thomas!
Die Sachverständigen der Prüforganisationen sind angehalten nur noch Bügel nach der neuen Norm abzunehmen und einzutragen.
Für den herrkömmlichen Bullfänger ist definitiv der 24.05.07 der letzte Abnahmetermin.
Es grüsst der Ramius.
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XP-Cowboy
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Aber

Beitrag von XP-Cowboy »

Ich kann und will nicht um mein Recht streiten, aber so steht es auch bei Cobra auf der Internetseite.

Sonst könnten ja auch alle Hersteller Europas, sämtliche nicht verkaufte sofort auf den Müll schmeißen.

Lt. EG Verordnung heißt es ja auch nur, das keine alten Systeme mehr eine ABE bekommen - alle die eine haben, behalten sie auch.

Aber da werde ich mal weiter suchen, oder mal beim Hersteller anrufen, die müssen es ja noch genauer wissen als das was auf der Homepage, vielleicht missverständlich geschrieben steht.

Viele Grüße auch an Andrea
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

letztendlich ist es doch so..
das man einen Prüfer finden muss der gewillt ist den auch einzutragen..

selbst wenn man genügend ABE EBE usw.. hat
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Ramius
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Beitrag von Ramius »

Ich kann und will nicht um mein Recht streiten,
Das will ich auch nicht Thomas! Ich lass mich auch gern belehren.
Ich gebe nur wieder, was mir der Dekraprüfer sagte, der meine Windenstossstange abgenommen hat.

Und wegen der Bügel die noch auf Lager sind...
Meinst du das interessiert jemanden! Schliesslich geht es hier um den Schutz von Menschenleben und nicht um materielle Interessen! :wink:
Es grüsst der Ramius.
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Maniac Cowboy
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Beitrag von Maniac Cowboy »

Mich hat ein Tüv Mann mal so aufgeklärt. Bis 2005 dürften die alten FSB verbaut werden. Nach 2005 dürfen nur noch die verbaut werden, die den neuen EG-Richtlinien entsprechen. Der TÜV Mensch lies sich die Zeit mir die Sache zu erklären. Selbst die noch auf Lager sind dürften nicht mehr nach dem Stichtag verbaut werden

Es war so, dass mir Kollegen gesagt haben, ich müsste meinen FSB nach den neuen Richtlinen wiede abmontieren. Nach dem Gespräch mit dem TÜV Menschen hoffe ich doch klüger geworden zu sein

Nun schreibt hier jemand, dass man doch noch alte FSB bis 24.05.2007 verbauen kann. Weil diese Bestandsschutz haben.

:? :? Wer hat jetzt recht? 2005 / 2007???

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carlo1946
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.

Beitrag von carlo1946 »

angebaute,!!!! manchmal ist es von Vorteil, wenn man das gelesene bis ins Gehirn lässt, Bestandschutz, wenn ABE EBE oder eingetragen, noch Fragen
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Reisender in Sachen Urlaub
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

manchmal sind die eigenen Füße nicht weit genug entfernt um doch drauf zu stehen..
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Der ADAC hatte das Thema seinerzeit mal aufgegriffen und ebenfalls erläutert, das die EInhaltung der neuen Richtlinien und damit verbundene Anbau- und Betriebserlaubnis nur die Hersteller betrifft - diese dürfen nach dem gesetzlichen Stichtag keine Bügel der alten Bauart mehr herstellen.

Ergo bedeutet das, das vorhandene alte Systeme weiterhin in Umlauf gebracht und angebaut werden dürfen. Und wenn diese nicht mehr am Markt verfügbar sind gibt´s eben nur noch die federnden Bügel. Alles in allem ein Prozess der sich hinziehen wird, und ne ABE bringt mir beim importierten eh nix. Ich muß nur schaun das ich vor 2009 einen dranhab, dann interessiert das keine Socke. ( Stichwort Erstausrüstung )
z.zt.leider ohne Explorer..... Historie : 90er XLT Shifter, 98er XLT, 2006er Eddie Bauer V8
Christian

Beitrag von Christian »

Jetzt hab ich aber die Faxen dicke.
Für Alle die sich genau Informieren wollen habe ich das hier gefunden.
Dieses ganze hin und her :?

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/ ... 150025.pdf
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

.... und damit haste bis 2010 bzw. 2015 eh erstmal Ruh
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