hallo erstmal
ich habe mal gelesen das man auf einem Xp auf die serienfelge 7x16
275/70 er reifen mit einem reifengutachten montieren kann.
Nun habe ich mir das gutachten besorgt und die demensprechenden reifen aufgezogen und bin zum tüv gefahren.
Dieser hat mir die eintragung verweigert weil es dazu keine unterlagen gibt
nun meine frage ist es vieleicht doch möglich
un hat jemand erfahrung damit
es handelt sich um einen xp baujahr 1997
Danke und Gruß alex
reifengutachten
-
Falk
Hallo Alex
Was hast du denn da für ein Gutachten ? Und was für einen Reifen ?
Du brauchst normalerweise nur eine Freigabe des Reifenherstellers dieser Reifengröße auf der Explorer Serienfelge.
Das kann und macht auch nicht jeder Reifenhersteller. Da eben nicht alle eine Freigabe für diesen Reifen in Verbindung mit dem Explorer haben.
Auf diesem Schriftstück steht dann ganz konkret, dass genau der Reifen xy ..... der Firma z ..... in der Größe AxB R16 .... ohne/mit Einschränkungen .... auf der Serienfelge 7x16 des Fahrzeuges "Ford Explorer" freigegeben ist.
Üblicherweise macht das der Reifenhändler auf Wunsch gleich mit.
Das geht per Vordruck und Fax eigendlich recht zügig.
Mehr braucht der TÜV-Mensch eigendlich nicht. Im Höchstfall noch eine Tachoüberprüfung.
Im Endeffekt ist das eigendlich alles Wischiwaschi.
Wenn die Größe dann einmal abgenommen und eingetragen ist, kannst du ja jeden Reifen fahren, der technisch passt.
Und ...... unter uns ........ brauchst du eigendlich (fast) gar keine Reifenänderung mehr abnehmen und eintragen lassen.
Wenn du z.B. noch Winterräder in der Originalgröße besitzt brauchst du auch nix umtragen zu lassen, da in die neuen Papier ja normalerweise nur eine Reifengröße vermerkt wird.
Versicherungstechisch ist es ggf. aber sicher von Vorteil, wenn man ein TÜV-Abnahmeprotokoll über alternative Reifengrößen mit im Handschuhfach liegen hat.
Ein "muss" ist es aber nicht.
Mein Tip: spar dir das TÜV-Geld - besorge die ggf. die Freigabe von Reifenhersteller und lege die in´s Handschuhfach. Jeder Polizist und jede Versicherung wird das akzeptieren.
Etwas anders liegt der Fall in Verbindung mit anderen Felgen. Das ist aber hier nicht das Thema .....
Was hast du denn da für ein Gutachten ? Und was für einen Reifen ?
Du brauchst normalerweise nur eine Freigabe des Reifenherstellers dieser Reifengröße auf der Explorer Serienfelge.
Das kann und macht auch nicht jeder Reifenhersteller. Da eben nicht alle eine Freigabe für diesen Reifen in Verbindung mit dem Explorer haben.
Auf diesem Schriftstück steht dann ganz konkret, dass genau der Reifen xy ..... der Firma z ..... in der Größe AxB R16 .... ohne/mit Einschränkungen .... auf der Serienfelge 7x16 des Fahrzeuges "Ford Explorer" freigegeben ist.
Üblicherweise macht das der Reifenhändler auf Wunsch gleich mit.
Das geht per Vordruck und Fax eigendlich recht zügig.
Mehr braucht der TÜV-Mensch eigendlich nicht. Im Höchstfall noch eine Tachoüberprüfung.
Im Endeffekt ist das eigendlich alles Wischiwaschi.
Wenn die Größe dann einmal abgenommen und eingetragen ist, kannst du ja jeden Reifen fahren, der technisch passt.
Und ...... unter uns ........ brauchst du eigendlich (fast) gar keine Reifenänderung mehr abnehmen und eintragen lassen.
Wenn du z.B. noch Winterräder in der Originalgröße besitzt brauchst du auch nix umtragen zu lassen, da in die neuen Papier ja normalerweise nur eine Reifengröße vermerkt wird.
Versicherungstechisch ist es ggf. aber sicher von Vorteil, wenn man ein TÜV-Abnahmeprotokoll über alternative Reifengrößen mit im Handschuhfach liegen hat.
Ein "muss" ist es aber nicht.
Mein Tip: spar dir das TÜV-Geld - besorge die ggf. die Freigabe von Reifenhersteller und lege die in´s Handschuhfach. Jeder Polizist und jede Versicherung wird das akzeptieren.
Etwas anders liegt der Fall in Verbindung mit anderen Felgen. Das ist aber hier nicht das Thema .....