Antwort des KBA:
KBA-Aktenzeichen: 431-771/5970/16
Sehr geehrter Herr Huppertz,
vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail.
Das KBA hat in seiner Zuständigkeit nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) eine Untersuchung im öffentlich-rechtlichen Interesse eingeleitet, und wird erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen nach dem ProdSG einleiten.
Dafür benötigt das KBA die Kontaktdaten der Fahrzeughalter, an deren Fahrzeugen sich der Mangel ereignete.
Dies vor dem Hintergrund, dass nur mit den Betroffenen abgeklärt werden kann, wie sich der Mangel ereignete, welche Historie das Fahrzeug hat und ob Teile für eine Untersuchung zur Verfügung stehen.
Weiterhin benötigen wir die Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN) der Fahrzeuge und entsprechende datenschutzrechtliche Erklärungen der Fahrzeughalter zu einer Weitergabe dieser FIN und der Adressen.
Ohne diese Informationen kann das KBA nicht weiteruntersuchen.
Ich danke Ihnen für Ihre Informationen und schließe den Vorgang Ihnen gegenüber, als nicht Verfahrensbeteiligtem, im KBA ab.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Klostermann
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Fahrzeugtechnik
Ich weiss nicht aber für mich liest sich das wie:" Lassen Sie uns in Ruhe"
