Verjährung bei Unfallabwicklung

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SaBienchen
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Verjährung bei Unfallabwicklung

Beitrag von SaBienchen »

Im August 2012 habe ich beim einparken vor der Volksbank die Fasadenverkleidung touchiert. Das Ergebnis war ein Riss in der Granitplatte.
Als ordentlicher Mensch habe ich die Bank sofort davon persönlich in Kenntnis gesetzt.
Im Januar 2013 bekam ich dann wie erwartet die Höherstufung meiner Haftpflichtversicherung. Da ich aber im Vorfeld keine Information über die Höhe des Schadens bekommen hatte rief ich bei der Versicherung an um zu ermitteln ob ich nicht doch besser selber zahle. So teuer kann eine Platte ja auch nicht sein. :oops: Meine Versicherung teilte mir mit das noch gar keine Schadenssumme fest steht und auch kein Schaden beglichen wurde. Die Höherstufung sei einfach nur prophylaktisch passiert. :shock: Meiner schriftlichen Aufforderung der Rückstufung wurde dann auch umgehend nachgekommen.
Im Januar 2015 erhielt ich dann ein Schreiben das die Versicherung 1.590,00 Euro an die Bank am 24.01.2015 zur Regulierung meines Schadens geleistet hat. Ich wurde mit gleichem Schreiben ab 2013 Rückgestuft und durfte 249,00 Euro nachzahlen :twisted:
Ich habe dann erfahren das die Bank so lange gebraucht hat bis die passende Granitplatte gefunden war und der Schaden auch erst im Januar 2015 beseitigt wurde. Ich möchte echt nicht wissen wie viel da noch gegen gefahren sind und was der Frost der letzten Winter da noch an Schaden zugefügt hat.
Die Frage der Kostenübernahme durch mich wurde gar nicht zur Diskussion gestellt. Angeblich hat der Geschädigte 3 Jahre Zeit den Schaden zu beheben.
Stimmt das?
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Sorry aber...
Eindeutig JA !!!
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SaBienchen
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Beitrag von SaBienchen »

Na super, Frechheit :twisted:

Trotzdem Danke :roll:
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Guckst Du hier Sabienchen..

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/194ff.htm

Mußt Du DAS verprügeln....


Bild

:wink:
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SaBienchen
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Beitrag von SaBienchen »

Es ist ja nicht so das ich nicht für meinen Schaden zahlen will. Es erscheint mir nach so langer Zeit eben nicht mehr ganz plausibel das der Schaden nur von mir ist und rückwirkend kann ich halt auch nichts mehr anders regeln. Und wenn ich nun ein Auto fahren würde das durch die Höherstufung unwirtschaftlich geworden ist ? Ich meine wenn ich es gewusst hätte dann wäre es meine Entscheidung gewesen mein neues Auto so zu versichern aber nun geht halt mein neuer Wagen in eine ganz andere Preisklasse im Unterhalt und eben rückwirkend, das finde ich nun mal nicht ganz fair.
Oder auf deutsch:
lass mich, ich muss mich da jetzt reinsteigern :roll:
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Alkoholger
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Beitrag von Alkoholger »

Wenn ich mich richtig an die Rechtsvorlesung erinnere, dann haftet im Normalfall der erste Beschädiger einer Sache. Alle anderen konnten da also gegenfahren ohne mitzuhaften. Eine zerbrochene Granitplatte ist nicht reparabel, die ist also gleich völlig zerstört gewesen. Daher Haftest Du alleine und voll. Die anderen hatten halt Glück, dass schon wer schneller war.

Der Prof erwähnte damals nur einen Fall, wo ein Gericht wohl anders entschieden hatte. Da hatten Ballspielende Kinder eine Fensterscheibe Zerbrochen, kurz drauf zerbarsten aufgrund einer Bombenexplosion aber alle Fensterscheiben des gesamten Viertels...

Daher werden bei Unfällen auch die Vorschäden mit aufgenommen. einen schon verbeulten Kotflügel muss man dann nicht bzw. nicht voll ersetzen.

Dass Du nachzahlen musst fällt auch in Deine Verantwortung, denn Du hast der "prophylaktischen" Höherstufung ja selbst explizit widersprochen, obwohl bekannt war, dass ein Schaden ersetzt werden muss. Hättest Du das nicht getan wäre die Preisklasse des neuen Wagens bekannt gewesen beim Kauf.

Sinnvoll wäre gewesen, sich mal bezüglich Kosten von Granitplatten schlau zu machen, die können schweineteuer sein je nach Grösse.

Der Geschädigte hat auch nicht nur 3 Jahre Zeit, eigentlich muss er den Schaden nämlich gar nicht beheben. Er sollte ihn nur innerhalb der Zeit beziffern, kann aber selbst davon Abweichen bei begründeten Fällen. Wenn Du also statt einer Popeligen Granitplatte bspw. den Kölner Dom rammst und zum Einsturz bringst kann die Wiederherstellung durchaus (wie der Bau) einige Hundert Jahre Dauern mit entsprechend verspäteter Endabrechnung.

Also ärger Dich nicht, freu Dich lieber, z.B. dass Du 3 Jahre ein Auto fahren konntest, dass Du Dir eigentlich gar nicht leisten kannst ;)
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Beitrag von guidolenz123 »

Alkoholger hat geschrieben: Der Geschädigte hat auch nicht nur 3 Jahre Zeit, eigentlich muss er den Schaden nämlich gar nicht beheben. Er sollte ihn nur innerhalb der Zeit beziffern, kann aber selbst davon Abweichen bei begründeten Fällen. Wenn Du also statt einer Popeligen Granitplatte bspw. den Kölner Dom rammst und zum Einsturz bringst kann die Wiederherstellung durchaus (wie der Bau) einige Hundert Jahre Dauern mit entsprechend verspäteter Endabrechnung.
Grundsätzlich hast Du Recht...mit folgenden Modifikationen:
Für die Endabrechnung kannst Du Dir 30 Jahre Zeit lassen WENN Du binnen 3 Jahres.-Verjährungsfrist (beginnend mit Kenntnis von der Schädigung und dem Schädiger und mit ENDE des Jahres dieser Parameter---auf Deutsch: Mit Ende des Jahres in der die Schädigung stattfand und du den Schuldigen kennst---) einen rechtkräftigen/rechtsgültigen Titel hast (da wären Gerichtsurteil oder notarielle Urkunde) mit dem Inhalt dass der Schädiger dem GRUND NACH für den Gesamtschaden aufzukommen hat (Feststellungsklage). Das geht nur ,wenn Du nicht beziffern kannst. Solch Platte kann man aber beziffern (wenn man's nicht macht ,aber könnte geht i.d.R. kein Feststellungsurteil/Feststellungsantrag durch, da Du Leistungsklage einreichen müßtest (da gibts freilich Grauzonen)).
Mit o.g. Feststellungsurteil/diesbetreffender notarieller Urkunde (soweit mögl...zB Kölner Dom) kann man 30 Jahre lang den tatsächl. Schaden beziffern, "nachreichen"..einfordern...notfalls wieder gerrichtlich.
Drei Jahre lang (Ab Beginn Jahresende des Vorfalls s.o.) hat man aber die freie Wahl/Zeit zu klagen (Eingang der Klage bei Gericht) bzw sich einen Titel zu beschaffen.
Diese vorgenannte 3-Jahresfrist gilt für so zieml. alle "Verjährungen" im Zivilrecht seit 2002. Ausnahmen gibt wenige...

http://www.iww.de/va/archiv/unfallschad ... orm-f44361

http://www.finanztip.de/unfallschaden-verjaehrung/

http://www.baumarkt.de/nxs/898///baumar ... Baubereich
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Beitrag von SaBienchen »

Ich hab nie gesagt das ich mir mein Auto gar nicht leisten kann. Lediglich angemerkt das es nun teurer in der Versicherung ist wie ursprünglich kalkuliert. :P
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Re: Verjährung bei Unfallabwicklung

Beitrag von guidolenz123 »

SaBienchen hat geschrieben:Im August 2012 habe ich beim einparken vor der Volksbank die Fasadenverkleidung touchiert. Das Ergebnis war ein Riss in der Granitplatte.
Apropos...wieso ist Deine Ente sooo hart ? :P :wink:
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Beitrag von SaBienchen »

War nicht meine Ente. Das hätte mich auch richtig gewurmt. War zum Glück nur Jessys Panda :D :lol:
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Beitrag von guidolenz123 »

SaBienchen hat geschrieben:War nicht meine Ente. Das hätte mich auch richtig gewurmt. War zum Glück nur Jessys Panda :D :lol:
Und seit wann sind Pandas so hart ? :shock: :o :? :lol:
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Beitrag von Alkoholger »

Ein Kung-Fu-Panda vermutlich ;)
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Beitrag von SaBienchen »

Ja ja wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen :roll:
Danke Jungs ich mag euch auch :P

Und wer Jessy und ihre Fahrweise kennt, ich sag da jetzt nur ficken :lol:
der kann sich vorstellen das der Panda extra sicherheitsverstärkt war um es auch mit dem größten Gegner aufnehmen zu können.
Dumm nur das Muttern das Ding dann an die Wand gestellt hat. Aber was soll ich sagen... :oops: :oops:

Der Panda war wirklich stärker.
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Beitrag von guidolenz123 »

SaBienchen hat geschrieben:

Und wer Jessy und ihre Fahrweise kennt, ich sag da jetzt nur ficken :lol:



Der Panda war wirklich stärker.
Ich krieg das Bild nicht aus dem Kopf...

Bild


:lol: :lol: :lol:
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:lol: :lol: :lol:
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Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, dann hätte ich 4 Füße und keine 2 Hände zum lenken.
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