Hypothetische Fragen

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HGW
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Hypothetische Fragen

Beitrag von HGW »

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen, die mich schon immer interessiert haben, aber rein hypothetisch sind bzw. schon lange her.

Eine davon:

Ich fahre auf einer vorfahrtsberechtigten Straße, eine Ausfallstraße einer Ortschaft. Kurz nach dem Ende der geschlossenen Ortschaft setze ich zum Überholen einer Trantüte an.

Nun muss ich sehen, dass wahlweise von rechts oder von links aus Nebenstraßen Fahrzeuge entgegen meiner Fahrtrichtung einbiegen, also mir auf der "Überholspur" unerwartet entgegen kommen. Kollisionskurs!

Abgesehen von der Brenzligkeit der Situation:

Hätten die Einbieger von beiden Seiten darauf achten müssen, dass ich auf der vorfahrtberechtigten Ausfallstraße gerade überhole?
Oder hätte ich mit dem Einbiegen von Fahrzeugen rechnen und auf den Überholvorgang verzichten müssen?

Schon klar: Im schlimmsten Fall bin ich tot, hatte aber Recht... :(
Omnes viae Schöffengrundam ducunt

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begab
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Beitrag von begab »

IMO beides. Kommt wie immer auf den Fall der Fälle an und wird ggf von den Ergebnissen der SpuSi abhängen.
Ich denke, §5 & §1 StVO geben hierzu die rechte Auskunft. :)
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Grundsätzl. hast Du (vorausgesetzt Du befindest Dich auf einer "vorfahrtsberechtigten" Strasse )Vorfahrt auf allen Spuren vor denen ,die später auf die Strasse kommen als Du. Also auch auf der linken Gegenfahrbahn..erst recht auf Deiner rechten.
Selbst dann ,wenn Du Dich mit (nicht extrem) überhöhter Geschwindigkeit dort bewegst (selbst innerorts).
Bei RECHTS VOR LINKS oder Beschilderung musst Du aber aufpassen.
Aber wie schon begab ausführte... Insbesonders §§ 1 u. 5 StVO nicht vergessen.
In der Realität gehen solche Vorgänge (wenn es knallt ) oft mit Teilschuldsprüchen aus, weil meist weitere Umstände zu der grundsätzl. Vorfahrts-Regelung hinzukommen.
Wie immer heißt es dann:
2 Juristen ...3 Meinungen... :wink:
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen

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