Allrad geht nicht - Leuchte aus
Genau.
Wenn der Preis stimmt, würde ich es ja alles machen, nur ich befürchte, dass es teurer wird als gedacht, alles zu richten. Dann hast Du einen 20 Jahre alten Wagen für € 3.500,00, bei dem dann in 3 Monaten die Zylinderkopfdichtung reißt, das mache ich wohl nicht mehr mit.
Wenn der Preis stimmt, würde ich es ja alles machen, nur ich befürchte, dass es teurer wird als gedacht, alles zu richten. Dann hast Du einen 20 Jahre alten Wagen für € 3.500,00, bei dem dann in 3 Monaten die Zylinderkopfdichtung reißt, das mache ich wohl nicht mehr mit.
- Chrysler Sebring Cabrio Touring (JR) 2.7l 203 PS, Bj. 2006, EZ 2007, 122.000 km
- Ford Explorer I, Bj. 1993, EZ 1994, 212.000 km
- Ford Explorer I, Bj. 1993, EZ 1994, 212.000 km
Zum "Getriebeölverbrauch":
Bei Stadtverkehr/Autobahn/Landstraße habe ich auf 250 km knapp 0.4-0,5 l Getriebeöl verloren. Das sind 1,6-2,0 Liter auf 1.000 km.
Wenn der Verkäufer das nicht bemerkt haben will - und ebenso die bei Schubstangengummis (Achse schlägt durch bei abgesenkten Bordsteinen) - dann fress ich einen Besen.
So kommt der mir nicht davon -> verschwiegener Mangel -> arglistige Täuschung -> Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz.
Kontakt mit anncarina ist schon aufgenommen, aber der Verkäufer wird sich da schön an den Kosten beteiligen oder aber den Wagen zurücknehmen und die bisherigen Aufwendungen erstatten.
Hoffentlich ist es nichts größeres als der Simmering...
Bei Stadtverkehr/Autobahn/Landstraße habe ich auf 250 km knapp 0.4-0,5 l Getriebeöl verloren. Das sind 1,6-2,0 Liter auf 1.000 km.
Wenn der Verkäufer das nicht bemerkt haben will - und ebenso die bei Schubstangengummis (Achse schlägt durch bei abgesenkten Bordsteinen) - dann fress ich einen Besen.
So kommt der mir nicht davon -> verschwiegener Mangel -> arglistige Täuschung -> Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz.
Kontakt mit anncarina ist schon aufgenommen, aber der Verkäufer wird sich da schön an den Kosten beteiligen oder aber den Wagen zurücknehmen und die bisherigen Aufwendungen erstatten.
Hoffentlich ist es nichts größeres als der Simmering...
- Chrysler Sebring Cabrio Touring (JR) 2.7l 203 PS, Bj. 2006, EZ 2007, 122.000 km
- Ford Explorer I, Bj. 1993, EZ 1994, 212.000 km
- Ford Explorer I, Bj. 1993, EZ 1994, 212.000 km
Da komm ich nicht ganz mit.
Ganz am Anfang hast du doch schon von Öl unterm Auto geschrieben. Also offensichtlich das er irgendwo Öl verliert.
Da wird es glaub ich nichts mit Geld zurück oder sontswas.
Wie du sch geschrieben hast, der Wagen ist 20 Jahre alt. Von Privat gekauft.
Der VK wird kein gelernter KFZ Mechaniker sein und somit nichts von den genannten Mängeln wissen.
Denn du müsstest ihm nachweisen das er schon vorher Öl verbraucht/verloren hat.
Sobald du eingestiegen und los gefahren bist ist er raus. Hab ich schon hinter mir das Thema.
Meine Meinung, du hast nen reperaturdürftigen Explorer gekauft, da bleibt sowas nicht aus.
Und ich wiederhole mich gerne, ein guter Explorer kostet um die 6000 Euro. Entweder beim Kauf oder danach.
Ganz am Anfang hast du doch schon von Öl unterm Auto geschrieben. Also offensichtlich das er irgendwo Öl verliert.
Da wird es glaub ich nichts mit Geld zurück oder sontswas.
Wie du sch geschrieben hast, der Wagen ist 20 Jahre alt. Von Privat gekauft.
Der VK wird kein gelernter KFZ Mechaniker sein und somit nichts von den genannten Mängeln wissen.
Denn du müsstest ihm nachweisen das er schon vorher Öl verbraucht/verloren hat.
Sobald du eingestiegen und los gefahren bist ist er raus. Hab ich schon hinter mir das Thema.
Meine Meinung, du hast nen reperaturdürftigen Explorer gekauft, da bleibt sowas nicht aus.
Und ich wiederhole mich gerne, ein guter Explorer kostet um die 6000 Euro. Entweder beim Kauf oder danach.
Bei den Gesprächen war sein Bekannter dabei, der mal Kfz-Mechaniker gelernt hat und bei dem Wagen auch was gemacht hat, also wussten die wohl genau Bescheid.
Und "Motorölverlust" wie es beschrieben war und 2 l Getriebeölverlust auf 1000 km sind zwei paar Schuhe. Das bei einem Auto, das als Urlaubsfahrzeug genutzt wurde, nicht zu bemerken, wäre reichlich unwahrscheinlich. Das ist auch nicht mehr im Rahmen des üblichen auch bei alten Autos...
Der Wagen wurde eben nicht als Bastlerfahrzeug verkauft und es wurde so dargestellt, als ob bis auf die TÜV-Mängel alles funktioniert, auch auf Rückfrage, dass das Getriebe absolut in Ordnung ist.
Ich bin kein Prozesshansel, aber ich bin der Meinung, dass das so nicht geht. Ob man sowas beweisen kann und dann Erfolg hat oder nicht, ist eine andere Sache. Ich will das Thema aber jetzt nicht mehr vertiefen... Ziel ist es, eine Lösung zu finden.
Und "Motorölverlust" wie es beschrieben war und 2 l Getriebeölverlust auf 1000 km sind zwei paar Schuhe. Das bei einem Auto, das als Urlaubsfahrzeug genutzt wurde, nicht zu bemerken, wäre reichlich unwahrscheinlich. Das ist auch nicht mehr im Rahmen des üblichen auch bei alten Autos...
Der Wagen wurde eben nicht als Bastlerfahrzeug verkauft und es wurde so dargestellt, als ob bis auf die TÜV-Mängel alles funktioniert, auch auf Rückfrage, dass das Getriebe absolut in Ordnung ist.
Ich bin kein Prozesshansel, aber ich bin der Meinung, dass das so nicht geht. Ob man sowas beweisen kann und dann Erfolg hat oder nicht, ist eine andere Sache. Ich will das Thema aber jetzt nicht mehr vertiefen... Ziel ist es, eine Lösung zu finden.
- Chrysler Sebring Cabrio Touring (JR) 2.7l 203 PS, Bj. 2006, EZ 2007, 122.000 km
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Winne2
Hallo!
Arglistige Täuschung liegt nur dann vor,wenn die Kilometer nach unten gedreht wurden,oder dir der Wagen nach nem' 5-maligen Überschlag als Unfallfrei verkauft wurde.
Bei angeblich verschwiegenen Mängeln befindest du dich auf verlorenem Boden,zumal du den Wagen von Privat gekauft hast
Fassen wir doch mal zusammen:
Explorer I,20 Jahre alt,160000 Kilometer gelaufen,1250€ gekostet,und das Ganze von Privat-jeder X-beliebige Richter in diesem Land würde nur müde lächeln,und dich nach Hause schicken.....
Gruß Reiner
Arglistige Täuschung liegt nur dann vor,wenn die Kilometer nach unten gedreht wurden,oder dir der Wagen nach nem' 5-maligen Überschlag als Unfallfrei verkauft wurde.
Bei angeblich verschwiegenen Mängeln befindest du dich auf verlorenem Boden,zumal du den Wagen von Privat gekauft hast
Fassen wir doch mal zusammen:
Explorer I,20 Jahre alt,160000 Kilometer gelaufen,1250€ gekostet,und das Ganze von Privat-jeder X-beliebige Richter in diesem Land würde nur müde lächeln,und dich nach Hause schicken.....
Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
Powered by anncarina and myself.
Momentan Nissan NV 200 Evalia in Tekna Ausfühung
Leben,und leben lassen.....
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+1
Mehr gibts dazu nicht zu sagen!
Nimm die Kohle in die Hand und reparier die Karre durch oder lass es!
Was hast du denn erwartet? N Neuwagen?
Mehr gibts dazu nicht zu sagen!
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Was hast du denn erwartet? N Neuwagen?
Gruß lutz
Das Leben ist viel zu kurz, um poplige Autos zu fahren
SOHC Bj. 98 118.000 km
( 2 t pure Eleganz )
Prins VSI II
Schweller und Gas maintained by Nene und Christian
Zensiert by alterspinner
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Winne2
- anncarina
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- Registriert: 28.06.2007 21:24
- Wohnort: anncarina
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Leider stimmt das nicht ganz:
Jede Kaffeemaschine verliert seine Garantie/ Sachmangelhaftung nach 1 Jahr. Ein Gebrauchtwagen nie.
Auch wenn das Ding 50 Jahre alt ist.
Wenn der Verkäufer von einem Mangel weiss UND ihn verschweigt ist er 30 Jahre lang haftbar.
Dabei spielt es keine Rolle ob der Wagen 50€ oder 50 Millionen gekostet hat.
Rechtlich bleibt es immer so: Im ersten halben Jahr nach dem Verkauf muss der Verkäufer beweisen das der Mangel (egal welchen) zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorgelegen hat. Nach 6 monaten und einem Tag muss der Käufer beweisen das es den Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs gab.
Einzig eine Gewährleistungsausschlussklausel ( gekauft wie besehen und probe gefahren; unter Ausschluß jeglicher Garantie und Sachmangelhaftung) kann unter PRIVATLEUTEN WIRKSAM ausgehandelt werden.
Aber auch das würde hier nicht gelten wenn die Aussage stimmt das ein "Motorölverlust" beschrieben wird der nicht vorhanden ist und gleichzeitig gesagt ( gilt als zugesicherte Eigenschaft) wird das das Getriebe in Ordnung ist.
Insofern ist es zwar ungercht aber dennoch rechtens den Verkäufer zur Verantwortung zu ziehen.
Also Gilt: Immer schön ehrlich sein oder einen guten Anwalt haben der Verträge wasserdicht macht.
Oder was glaubt Ihr warum es kaum noch seriöse Gebrauchtwagenhändler gibt? Wenn man an nem Auto 200€ verdient und dem geht die Lima für 1500€ kaputt und das halbe Jahr ist noch nicht um....hat derjenige ins Klo gegriffen
Jede Kaffeemaschine verliert seine Garantie/ Sachmangelhaftung nach 1 Jahr. Ein Gebrauchtwagen nie.
Auch wenn das Ding 50 Jahre alt ist.
Wenn der Verkäufer von einem Mangel weiss UND ihn verschweigt ist er 30 Jahre lang haftbar.
Dabei spielt es keine Rolle ob der Wagen 50€ oder 50 Millionen gekostet hat.
Rechtlich bleibt es immer so: Im ersten halben Jahr nach dem Verkauf muss der Verkäufer beweisen das der Mangel (egal welchen) zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorgelegen hat. Nach 6 monaten und einem Tag muss der Käufer beweisen das es den Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs gab.
Einzig eine Gewährleistungsausschlussklausel ( gekauft wie besehen und probe gefahren; unter Ausschluß jeglicher Garantie und Sachmangelhaftung) kann unter PRIVATLEUTEN WIRKSAM ausgehandelt werden.
Aber auch das würde hier nicht gelten wenn die Aussage stimmt das ein "Motorölverlust" beschrieben wird der nicht vorhanden ist und gleichzeitig gesagt ( gilt als zugesicherte Eigenschaft) wird das das Getriebe in Ordnung ist.
Insofern ist es zwar ungercht aber dennoch rechtens den Verkäufer zur Verantwortung zu ziehen.
Also Gilt: Immer schön ehrlich sein oder einen guten Anwalt haben der Verträge wasserdicht macht.
Oder was glaubt Ihr warum es kaum noch seriöse Gebrauchtwagenhändler gibt? Wenn man an nem Auto 200€ verdient und dem geht die Lima für 1500€ kaputt und das halbe Jahr ist noch nicht um....hat derjenige ins Klo gegriffen
www.anncarina.de
Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
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Danke, Anncarina, so leicht ist es eben nicht, was zu verschweigen und dann damit duchzukommen. Wie das alles dann bewiesen kann, ist natürlich eine andere Sache, und wenn es zu Gericht gehen würde, kann man im Grunde auch würfeln, was dann der Sachverständige feststellt. Aber völlig ohne Chancen ist sowas nicht und mit Rechtsschutzversicherung auch kein finanzielles Problem.
Aber: Ich habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und er hat mir glaubhaft versichert, nichts gewusst zu haben. Die Werkstatt, wo man ihm sagte, dass der Ölverlust daher kam, dass ein alter "Motor schwitzt", kenne ich selbst
Dass die Getriebeöl von Motoröl nicht unterscheiden können bzw. statt notwendiger Reparaturen irgendwas anderes einfaches, aber kostspieliges Austauschen, kann ich nachvollziehen. Kurzum: Ich nehme es ihm ab, dass er mich nicht über's Ohr hauen wollte, zumal der Wagen die letzten Monate nicht mehr bewegt wurde.
Wir sind uns in jedem Fall einig geworden, was die Reparaturkosten für die beiden Mängel angeht - und damit kann man leben.
So, jetzt nur noch einen Termin in Schöffengrund ausmachen.
Aber: Ich habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und er hat mir glaubhaft versichert, nichts gewusst zu haben. Die Werkstatt, wo man ihm sagte, dass der Ölverlust daher kam, dass ein alter "Motor schwitzt", kenne ich selbst
Wir sind uns in jedem Fall einig geworden, was die Reparaturkosten für die beiden Mängel angeht - und damit kann man leben.
So, jetzt nur noch einen Termin in Schöffengrund ausmachen.
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Letzteres kannst Du gern tun.
Aber obiges Thema ist damit nicht abgehakt. Der Verkäufer hat nach neuer Rechtsprechung eine Beweislastumkehr.Das heisst: In den ersten 6 Monaten nach Kauf geht der Richter/Sachverständige/Anwalt automatisch davon aus das der Schaden bei Übergabe vorhanden war.
Also nix mit würfeln.
Aber obiges Thema ist damit nicht abgehakt. Der Verkäufer hat nach neuer Rechtsprechung eine Beweislastumkehr.Das heisst: In den ersten 6 Monaten nach Kauf geht der Richter/Sachverständige/Anwalt automatisch davon aus das der Schaden bei Übergabe vorhanden war.
Also nix mit würfeln.
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