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HGW
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Beitrag von HGW »

dirk68 hat geschrieben:Das verstößt gegen die DSGVO genau wie die Abschnitzkontrolle zur Geschwingigkeitsüberwachung, da auch Fahrzeuge, die es nicht betrifft erfasst werden. Warten wir die Gerichtsurteile ab.
Die Segmentgeschwindigkeitskontrolle gibt es aber schon, hier in der Nähe von Hannover. Meines Wissens ist das nach anfänglichen Bedenken datenschutzrechtlich (mit Auflagen) durchgewunken. Außerdem sind öffentliche Stellen von Sanktionen befreit.
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Meines Wissens ist das nicht erlaubt, da es eine generelle Überwachung ist wie bei einer Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen.
Es werden auch Fahrzeuge mit Fahrer überwacht, die sich an die Geschwindigkeit halten.
Das Problem in D ist, das hier der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird und deshalb das Foto von vorn gemacht wird. In NL und anderswo wird der Halter verantwortlich gemacht, weshalb die Aufnahme von hinten erfolgt.
Die Aufnahme mit Fahrer incl. der Insassen verstößt gegen die DSGVO, nicht die des Nummernschildes. Das wird bei der Mautüberwachung auch gescannt.
Wenn man geblitzt wird, kommt immer ein Bild nur mit dem Fahrer. Ein ausagekräftiges Gesamtbild darf nur mit Zustimmung des Beifahrers herausgegeben werden, da der mit dem Verstoß nichts zu tun hat.
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HGW
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Beitrag von HGW »

Das mag alles sein, aber Du siehst ja: Es wird gemacht.

http://www.haz.de/Umland/Laatzen/Nachri ... -im-Sommer
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dirk68
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Beitrag von dirk68 »

Ist auch erst ein Test. Warten wir die ersten Klagen ab.
Ich halte es für kompletten Unsinn, daß in D von vorn geblitzt werden muss.
Wenn von hinten geblitzt wird, wird der Halter angeschrieben um den Fahrer zu ermitteln. Gibt dieser den Fahrer nicht preis, wird er zur Verantwortung gezogen. Dann hätte das auch Auswirkungen auf Motoräder.
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Beitrag von guidolenz123 »

dirk68 hat geschrieben:Ist auch erst ein Test. Warten wir die ersten Klagen ab.
Ich halte es für kompletten Unsinn, daß in D von vorn geblitzt werden muss.
Wenn von hinten geblitzt wird, wird der Halter angeschrieben um den Fahrer zu ermitteln. Gibt dieser den Fahrer nicht preis, wird er zur Verantwortung gezogen. Dann hätte das auch Auswirkungen auf Motoräder.
Damit würde aber das Recht eines Angeklagten oder Betroffenen (je nach Tatbestand) auf Aussageverweigerung ausgehebelt bzw das Recht auf Aussageverweigerung betreffend bestimmter Personengruppen...Verwandte etc...
Das halte ich nicht für verfassungskonform.
Sowas Ähnliches gibt es zwar schon ----(meiner Meinung nach auch verfassungswidrig aber gängige mögliche Praxis....wird zum Glück selten angewandt.)--- nämlich das Fahrtenbuch..geht aber erst ab Tatbeständen , die zumindest einen Punkt bringen.
Wenn Du nun die Halterhaftung im ruhenden Verkehr (Parken und Halten) für Verwaltungskosten heranziehen willst. Das läuft nicht unter Strafe (ein Schelm ,der Böses dabei denkt) und ist somit formell o.k.. Die fast gleiche Begründung wird übrigens für die Fahrtenbuch-Geschichte strapaziert.
Gruß Guido
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Neues von "Fahrverbote"

Beitrag von Wolfgang G. »

dirk68 hat geschrieben:Genau. Bis das durch ist, hat meiner ein H.
"Die aktuellen Gerichtsurteile sind unabhängig von Umweltzonen und sehen keine Ausnahmen vor. Sie orientieren sich ausschliesslich an den Abgasnormen.Ausnahmen durch die Kommunen........" usw.

Zu lesen in der "Oldtimer Markt" 12/18 unter "Fahrverbote"

Ich lebe gern "auf dem Land". :)

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Beitrag von HGW »

Und da zahlenmäßig immer mehr Alltagsfahrzeuge aus den 80ern und bald 90ern 30 Jahre alt werden und nicht wenige Halter das H-Kennzeichen als persönliches Steuersparmodell im Alltag zu nutzen scheinen ("Daily Driver"), wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier Akzeptanzprobleme für kommunale Ausnahmeregelungen in Großstädten entstehen.

Es geht schon langsam damit los, wie man in der Fachpresse für Young- und Oldtimer nachlesen kann.

Früher gelangten eben nur sehr wenige Autos in das Alter von 30 Jahren, weil sie vorher vergammelten. Da musste man schon früh viel Geld und Mühe investieren, um sein Auto in den Oldtimerstatus zu verbringen. Abgesehen von einigen Ausnahmen (z.B. MB W210) wurden die Autos ab den 90ern werksseitig deutlich besser korrosionsgeschützt, so dass sehr viel mehr Autos mit sehr viel weniger Mühe plötzlich 30 Jahre alt werden. Insofern war klar, dass plötzlich Diskussionen in der Öffentlichkeit und Presse entstehen, ob denn wirklich jedes 30 Jahre alte Auto automobiles Kulturgut darstellt (oder nur die wirklich seltenen und teuren... ), oder ob ein uneingeschränkter Betrieb im Alltag noch toleriert werden soll.

Niemand ist vor der Öko-Debatte (oder sagen wir zutreffender "Anti-Auto-Debatte") in Innenstädten sicher, auch kein historisches Auto.

Und am Ende werden das Problem vor allem diejenigen nicht haben, die es sich leisten können, kein Problem zu haben (Neuwagen, Dienstwagen, auf Elektro umgerüstete Oldies...).
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Beitrag von dirk68 »

Damit würde aber das Recht eines Angeklagten oder Betroffenen (je nach Tatbestand) auf Aussageverweigerung ausgehebelt bzw das Recht auf Aussageverweigerung betreffend bestimmter Personengruppen...Verwandte etc...
Das tust du doch auf, wenn von vorn geblitzt wird und deine Frau am Steuer saß. Dann darfst du auch verweigern. Können sie den Fahrer nicht ermitteln, kommt ein Fahrtenbuch. Dann rennst du wieder zum Straßenverkehrsamt und meldest die Karre auf ein anderes Nummernschild um.
Das halte ich nicht für verfassungskonform.
Kein Problem, sowas haben wir nicht.
Es geht schon langsam damit los, wie man in der Fachpresse für Young- und Oldtimer nachlesen kann.
Da wird es auch noch Urteile dazu geben, da man die Kisten nicht umrüsten darf.
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Beitrag von dirk68 »

Und am Ende werden das Problem vor allem diejenigen nicht haben, die es sich leisten können, kein Problem zu haben (Neuwagen, Dienstwagen, auf Elektro umgerüstete Oldies...).
Da hab ich doch mal ne Frage. Mein Chef ist verpfilchtet, mir eine Lademöglichkeit auf dem Firmenparkplatz anzubieten, wenn ich ein reines E-Auto habe.
Wenn ich bei der Stadt einen Parkausweis für einen bestimmten Parkplatz habe, kann ich dann von der Stadt das Gleiche verlangen?

Ist es nicht schön aufs Gehöft. Methan riecht man nicht und eine Messstation gibt es auch nicht. Der Lanz Bulldog vom Nachbarn fährt mit Altöl Euro -10 und alle finden es toll und haben sich lieb.

Wenn ich mir die Arbeitsstelle nicht mehr leisten kann, such ich mir ne neue irgendwo in Südfrankreich.
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Beitrag von HGW »

Warum ist Dein Chef dazu verpflichtet?
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Beitrag von dirk68 »

Ich dächte, ich hätte da mal was gelesen.
Wenn dem nicht so ist, kann ich mir den Job mit einem E-Auto nicht mehr leisten und such mir einen neuen.
Wer den Check unterschreibt, ist mir Rille. Hauptsache er kommt pünktlich und ist gedeckt. Ich bin nicht die Car****.
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Beitrag von HGW »

Was ich mir wünsche, sind klare Verhältnisse für die nächsten Jahre.
Im Augenblick weiß man eben nie, ob man von Regen in die Traufe kommt.
Ein reines E-Auto kommt für mich nicht in Frage als Pendler.d
Rechnet sich nicht und die Reichweite ist ein Problem.
Außerdem habe ich keine Lust, mit Braunkohle-Strom herumzufahren,wenn ich auch einen sauberen Verbrenner fahren kann.
Ein Hybrid-Auto hat als Gebrauchtwagen keinen Benzin-Partikelfilter. Da geht es doch schon weiter los.
Zudem ist für 50 Prozent Landstraße Hybrid auch kein vorteilhaftes Konzept.
Eigentlich spricht alles wieder für einen Diesel....
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Beitrag von dirk68 »

Wenn wir in kg und nicht in L tanken würden, wäre der Dieselvorteil schnell weg.
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