Nicht mal die Hersteller wissen es wohl ganz genau
Dieses habe ich heute von COBRA bekommen:
Folgendes habe ich auf Anfrage im Bezug auf Frontschutzbügel heute von der Fa. COBRA bekommen:
Hallo,
ab dem 25.05.07 dürfen nur noch Frontbügel angebaut werden, die eine EG-Typgenehmgiung nach den neuen Richtlinien besitzen.
Bis zum 24.05.07 müssen als Frontbügel mit Gutachten (unsere „alten“ Bügel haben fast alle ein Teilegutachten) vom TÜV abgenommen werden.
Ohne Abnahme/ggf. Eintrag verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis.
[b]Danach ist eine TÜV-Abnahme nicht mehr möglich.[/b]
Sollte eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen ist eine Überprüfung durch den TÜV nicht unbedingt erforderlich.
Wir entwickeln mit Hochdruck für sehr viele Fahrzeuge Frontbügel nach den neuen EG-Richtlinien. Viele werden bereits verkauft.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Martin, Verkauf
Ich denke aber die EG Richtlinie oben gilt nicht für Frontschutzbügel sondern nur für die Konstruktion des Aufprallschutzes des Fahrzeuges selbst, nicht Extern hergestellter Systeme wie Frontschutzbügel !???
Und da soll noch ein TÜV- Mitarbeiter durchsteigen, also wird man hier einen finden der es nicht macht, dort einen der es einträgt.
Gruß Thomas