Klarglas Rückleuchten für Explorer II ab 95
Klarglas Rückleuchten für Explorer II ab 95
Gibt es für den ( meinen ) Explorer II Klarglasrückleuchten mit E2-Zulassung ? Den von PTP Trade Pro bei 3,2,1... angebotenen ist nicht zu entnehmen, ob die eine E2-Zulassung haben. Sind euch noch andere Heck-Leuchten bekannt ?
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- homerbundy
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Re: Klarglas Rückleuchten für Explorer II ab 95
Die Zeit für die Suche kannst du sicher sinnvoller verwendenBZ-I974 hat geschrieben:Gibt es für den ( meinen ) Explorer II Klarglasrückleuchten mit E2-Zulassung ? Den von PTP Trade Pro bei 3,2,1... angebotenen ist nicht zu entnehmen, ob die eine E2-Zulassung haben. Sind euch noch andere Heck-Leuchten bekannt ?
Es gibt keine Klarglas-Rücklichter mit E-Prüfzeichen für den Explorer - zumindest nicht mit einem echten E-Prüfzeichen dessen Registrierungsnummer auch einer Überprüfung standhält.
Entweder fährst du also weiter mit den alten Rücklichtern, oder du ignorierst das nicht-vorhandene Prüfzeichen, oder du findest einen TÜV'ler der dir die Klarglasrücklichter genehmigt.
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Re: Klarglas Rückleuchten für Explorer II ab 95
gibts die? kannst du mir einen empfehlen?homerbundy hat geschrieben:... oder du findest einen TÜV'ler der dir die Klarglasrücklichter genehmigt.
viele Grüße
Bei so nem Asia-Reiskocher glaubt man auch gerne, dass das ab Werk verbrochen wurde. Beim nem amerikanischen Dinosaurier wird man das aber kaum jemandem weismachen können. 
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Wie?anncarina hat geschrieben:Welcome back fabio
Hab halt ne Zeit lang nur mitgelesen, aber nichts gepostet. Das dann aber am Freitag zum erstem Mal wieder hier: http://www.explorer4x4.de/viewtopic.php?t=5689
Schönen Abend noch!
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ganz schön 
aber auch ganz schön abgedriftet der fred hier
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wenn der tüv mann nichts sieht, heisst dass noch lange nicht, dass die versicherung zahlt, wenn dir einer hinten reinrauscht und sagt, er hat nichts gesehen und die versicherung sieht deine strahlerchen.erbsehh hat geschrieben:Moin
seinerzeit bei meinem Santa Fe hat der Mann im Kittel die Klaren glatt als Original befunden und nix weiter gesagt
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Da müssen die den ursprünglichen Zusammenhang beweisenquadfahrer hat geschrieben:und sagt, er hat nichts gesehen und die versicherung sieht deine strahlerchen.
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Ne Ne, wenn Leuchten ohne E - Markierung verbaut sind, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Ich habe das schon mal mit meinem Escort durch bei `ner Verkehrskontrolle. Da hat der ABV die Zulassung einbehalten. Es gibt ja schon Probleme, wenn die original amerikanischen roten Blinker noch vorhanden sind. Iss eben schade das es keine genemigten Klarglasrückleuchten für den Explorer gibt.
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Das Pferd hast du falsch aufgzäumt:BZ-I974 hat geschrieben:Iss eben schade das es keine genemigten Klarglasrückleuchten für den Explorer gibt.
Es ist schade, dass sich man sich die Willkür gefallen lässt - gerade in Deutschland, wo jeder Angehörige der US-Streitkräfte fahren darf womit er will - auf deutschen Strassen - und trotzdem weder Kolonnen von Autos aus dem Gegenverkehr in den Strassengraben abbiegen weil dere Fahrzeuge Scheinwerfer ohne "E" haben, oder rudelweise Kinder von bösen Frontbügeln abgemäht werden.
Aber wehe, wehe, wenn ein Reifen eines in D zugelassenen Fahrzeugs einmal 5mm aus'm Radkasten lugt, ein Spiegelchen nicht mit extra Anhang zum Fahrzeugbrief eingetragen wurde, oder ein Auspuff-Endrohr einen falschen Aufdruck hat.
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Alterspinner
ganz so ist es auch nicht mehr..homerbundy hat geschrieben: Es ist schade, dass sich man sich die Willkür gefallen lässt - gerade in Deutschland, wo jeder Angehörige der US-Streitkräfte fahren darf womit er will - auf deutschen Strassen
die Jungs haben deutsche Kennzeichen und müssen zu einem US Tüv..
und was ich so mitlese ist der oft strenger als der unsrige..
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Die POV ( Private Owned Vehicle ) Inspection ist in punkto BEleuchtung etc schon streng. Aber Löcher im Blech werden schon mal großzügig "übersehen"ranger hat geschrieben:die Jungs haben deutsche Kennzeichen und müssen zu einem US Tüv..
und was ich so mitlese ist der oft strenger als der unsrige..
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