Bullfänger - Chromteile

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augenholz
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Bullfänger - Chromteile

Beitrag von augenholz »

Hallo,
wer kann hier eine Aussage machen ob es der Tatsache entspricht, dass man den Explorer nicht mehr mit dem Rammschutz, bzw Bullfänger aufrüsten darf. Mir wurde von der Zulassungsstelle gesagt, dass mit diesem Aufbau die Zulassung erlischt bzw. die Teile erst gar nicht mehr eingetragen werden dürfen. Ist dem wirklich so? Angeblich eine ganz neue Richtlinie.

Bis auf Widermail

Robert Holz
Falk

Beitrag von Falk »

Hallo Robert

"Herzlich Willkommen"


Die "verbotenen" Frontschutzsysteme werden tatsächlich nicht mehr abgenommen und eingetragen.
Sind sie allerdings schon in den Papieren drin sollte es keine Probleme geben. Die Zulassung erlischt dadurch auf keinen Fall.


Es sei denn jede Zulassungsstelle macht da beim KFZ-Ummelden wieder ihr eigenes Ding draus .... :evil:
Wäre mir aber neu.
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augenholz
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Beitrag von augenholz »

Hallo Falk,
danke für die schnelle Antwort. Nun in dem ursprünglichen Fahrzeugbrief sind leider keine eingetragen gewesen. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II der Europäischen Gemeinschaft gibt es für solches keinen Raum. Dies bedeutet für den Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle, dass er auch nichts mehr einträgt. Nun wie ist wohl die rechtliche Situation wenn man die Schutzfänger dennoch montiert und nur die Betriebserlaubnis des Herstellers bei sich führt bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) beifügt. Ganz schön verrückt diese Europäische Bestimmung!
:-)

M.f.G.

Robert Holz
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Also ich kann "gebrauchte" Bügel mit Papieren eintragen lassen :wink:
Aber: PPSSSSSTTT. Nicht so laut rumerzählen.
www.anncarina.de
Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
w116
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Beitrag von w116 »

Wende dich an anncarina,da kannste nix falsch machen.

Habe selber schonmal die Diskussion mit der Zulssungsstelle bei einem Frontera gehabt bei dem der Bügel ,Serienmäßig in jener Ausstattung war.

Kaum eine Chance zu gewinnen wenn die Götter der "Zulassung/Eintragung" dich nicht mögen.


Grüße sendet Frank
----------------------------------
Viele verlieren den Verstand nur deshalb nicht, weil sie keinen haben.
Baltasar Gracian y Morales
Falk

Beitrag von Falk »

anncarina hat geschrieben:Also ich kann "gebrauchte" Bügel mit Papieren eintragen lassen :wink:
Aber: PPSSSSSTTT. Nicht so laut rumerzählen.
Ja, einen TÜV-Prüfer, der einen den Kram noch abnimmt und eine Abnahmebescheinigung ausstellt, lässt sich sicher noch hier und da finden.


@Robert
Das mitführen des Bauteile-Gutachtens reicht halt nicht aus, da in dem ja drin steht, dass die Montage der Anbauteile von einer bevollmächtigten Institution (TÜV/DEKRA etc.) abgenommen werden müssen.

Diese Abnahmebescheinigung mit in´s Handschuhfach und du bist vorerst aus dem Schneider.

Vorerst aber auch nur, .... da diese Abnahmebescheinigung von jedem Polizisten/anderen TÜV-Prüfer/Staatsanwalt in der Luft zerissen werden kann, da ja die aktuellen Verordungen besagen, dass eben diese Teile nicht mehr abgenommen werden sollen/dürfen.

Ist schon bekloppt :sad:


Meine persönliche Meinung:
Lasst die Stahldinger ab. Das "Explorergesicht" sieht auch so schön aus - wenn nicht sogar besser. :)
gitte062
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Bügel usw.

Beitrag von gitte062 »

Hallo habe bei uns in der Zulassungsstelle nachgefragt . Antwort wenn die Bügel irgendwann im alten Brief eingetragen waren kein problem
in der Neuen Zulassungsbescheinigung kommen keine Eintragungen mehr rein.Werden aber noch von dem einen oder anderen TÜV Prüfer abgenommen. Die beweispflicht ob Eingetragen oder nicht hat der Polizist !
Und die kontrolierenden Polizisten können per Laptop die Eintragungen die im Alten Brief standen abfragen , wenn Sie den wollen.
Bei mir steht im Neuen Zulassungsteil auch nichts mehr von Bügel und Trittbrett drin , wurde aber schon öfters kontrolliert ohne irgendwelche folgen oder fragen
Ich an deiner stelle würde mal ganz leise bei einem TÜV Prüfer anfragen was er machen würde.
gitte062
CHP-Cobra
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Beitrag von CHP-Cobra »

Also bei mir ist das immer so :

Alles was nicht serienmässig am Fahrzeug montiert ist, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

So wurden bei meinem "Neuen" auch der Bügel, die Trittbretter, die Felgen, der Minikat. die Reifen aufgeführt bzw. wurden aus dem alten Fahrzeugbrief übernommen.

Meine Zulassunsstelle weiss mittlerweile, das ich auf die Barrikaden gehe wenn sie es nicht machen.
Bei uns im Ort gibts mehrere Amifahrer und Oldtimerfreaks, die sich alle untereinander kennen und dann auch ggf. gemeinsam der Zulassungsstelle die Hölle heiss machen.

Mittlerweils reicht es schon aus wenn einer von uns dort auftaucht.
Dann heisst es immer : Ihr und Eure verrückten Kisten.
Es wird gegrinst und es läuft alles wie es soll

Als ich letztens den XP angemeldet hab, hätte ich ohne Nachfrage sogar (in dem Fall unnötigerweise) ein kurzes Kennzeichen bekommen.
War ja nicht nötig, da der die Europaversion ist.

Eddi
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quadfahrer
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Beitrag von quadfahrer »

CHP-Cobra hat geschrieben:Bei uns im Ort gibts mehrere Amifahrer und Oldtimerfreaks, die sich alle untereinander kennen und dann auch ggf. gemeinsam der Zulassungsstelle die Hölle heiss machen.

Mittlerweils reicht es schon aus wenn einer von uns dort auftaucht.
Dann heisst es immer : Ihr und Eure verrückten Kisten.
Es wird gegrinst und es läuft alles wie es soll
ihr seid nicht zufällig eine untergruppe der hells angels :twisted:
so als oldiehells?
viele Grüße
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Nightwolf
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Beitrag von Nightwolf »

Hallo Leute,

nach meinem letzten Stand dürfen Rammschutzbügel wieder montiert und eingetragen werden. Ich weiß wir Deutschen wollten diese verbieten, doch da wir uns inzwischen nicht mehr nur nach Deutschen Recht sondern nach EU Recht richten müßen ist das Gesetzt wieder aufgehoben worden. Es war sogar ein Bericht in der Off Road oder 4Wheel Anfang des Jahres und habe auch bei unserer Offroad Firma mal nachgefragt der gab mir die selbe Auskunft. Diese Info ist aber leider noch nicht bis zu jedem TÜV Prüfer und Polizisten durchgedrungen.
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CHP-Cobra
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Beitrag von CHP-Cobra »

quadfahrer hat geschrieben: ihr seid nicht zufällig eine untergruppe der hells angels :twisted:
so als oldiehells?
Nö,

nur "ganz normale" Ami- und Oldiefahrer

Alle mit einem normalen Beruf :D

- Kfz-Meister
- Malermeister
- Lackierermeister
- Kaufleute
- Polizisten
usw.

Also nix Besonderes, nur die ganz normale "Mafia"

Aber eben ziemlich penetrant, wenn es sein muss :lol: :lol:

Eddi
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Ingo.L
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Beitrag von Ingo.L »

Nightwolf hat geschrieben:Hallo Leute,

nach meinem letzten Stand dürfen Rammschutzbügel wieder montiert und eingetragen werden. Ich weiß wir Deutschen wollten diese verbieten, doch da wir uns inzwischen nicht mehr nur nach Deutschen Recht sondern nach EU Recht richten müßen ist das Gesetzt wieder aufgehoben worden. Es war sogar ein Bericht in der Off Road oder 4Wheel Anfang des Jahres und habe auch bei unserer Offroad Firma mal nachgefragt der gab mir die selbe Auskunft. Diese Info ist aber leider noch nicht bis zu jedem TÜV Prüfer und Polizisten durchgedrungen.
Das war bis vor kurzem noch richtig und wurde oft und gerne auch wie folgt begründet:
Aus einer Mitteilung des TÜV Nord gehe hervor, dass die EG-Typgenehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel gültig. Der TÜV dazu wörtlich : "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Aber nach meinem Kenntnisstand hat sich letzten Monat die Sachlage schon wieder geändert, da jetzt die EG-Richtlinie 2005/66/EG tatsächlich in Kraft getreten ist.
Zwei Schritte zu mehr Verkehrssicherheit

Neue Verordnung ab Oktober 2008 fordert verbesserte Frontschutzbügel
an Fahrzeugen und minimiert „Toten Winkel“ bei schweren Lkw

Nach einem langen Weg durch die Institutionen hatte der Bundesrat am
23.Mai 2008 den Weg freigemacht für eine Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Durch die Verordnung,
die im Oktober 2008 in Kraft treten wird, werden zwei EG-Richtlinien in
Vorschriften der StVZO übernommen.

Durch die EG-Richtlinie 2005/66/EG werden nur noch solche
Frontschutzsysteme – auch „Kuhfänger“ genannt - auf den Markt und in
den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko für
schwächere Verkehrsteilnehmer ausgeht, also Fußgänger, Radfahrer,
insbesondere Kinder. Die Vorschriften gelten für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle
zum Verkauf angebotenen Nachrüstsysteme.
Quelle:

http://www.spd-unterfranken.de/abgeordn ... te0608.pdf


d.h. also, die alten "unsicheren" werden werden nicht mehr neu eingetragen und es dürfen nur noch die neuen "sicheren" eintragungsfreien montiert werden.
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Nightwolf
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Beitrag von Nightwolf »

Ingo.L hat geschrieben:
Nightwolf hat geschrieben:Hallo Leute,

nach meinem letzten Stand dürfen Rammschutzbügel wieder montiert und eingetragen werden. Ich weiß wir Deutschen wollten diese verbieten, doch da wir uns inzwischen nicht mehr nur nach Deutschen Recht sondern nach EU Recht richten müßen ist das Gesetzt wieder aufgehoben worden. Es war sogar ein Bericht in der Off Road oder 4Wheel Anfang des Jahres und habe auch bei unserer Offroad Firma mal nachgefragt der gab mir die selbe Auskunft. Diese Info ist aber leider noch nicht bis zu jedem TÜV Prüfer und Polizisten durchgedrungen.
Das war bis vor kurzem noch richtig und wurde oft und gerne auch wie folgt begründet:


Aus einer Mitteilung des TÜV Nord gehe hervor, dass die EG-Typgenehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel gültig. Der TÜV dazu wörtlich : "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Aber nach meinem Kenntnisstand hat sich letzten Monat die Sachlage schon wieder geändert, da jetzt die EG-Richtlinie 2005/66/EG tatsächlich in Kraft getreten ist.
Zwei Schritte zu mehr Verkehrssicherheit

Neue Verordnung ab Oktober 2008 fordert verbesserte Frontschutzbügel
an Fahrzeugen und minimiert „Toten Winkel“ bei schweren Lkw

Nach einem langen Weg durch die Institutionen hatte der Bundesrat am
23.Mai 2008 den Weg freigemacht für eine Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Durch die Verordnung,
die im Oktober 2008 in Kraft treten wird, werden zwei EG-Richtlinien in
Vorschriften der StVZO übernommen.

Durch die EG-Richtlinie 2005/66/EG werden nur noch solche
Frontschutzsysteme – auch „Kuhfänger“ genannt - auf den Markt und in
den Verkehr kommen, von denen kein zusätzliches Verletzungsrisiko für
schwächere Verkehrsteilnehmer ausgeht, also Fußgänger, Radfahrer,
insbesondere Kinder. Die Vorschriften gelten für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle
zum Verkauf angebotenen Nachrüstsysteme.
Quelle:

http://www.spd-unterfranken.de/abgeordn ... te0608.pdf


d.h. also, die alten "unsicheren" werden werden nicht mehr neu eingetragen und es dürfen nur noch die neuen "sicheren" eintragungsfreien montiert werden.
Ach schau an, da bin ja mit meinem stand schon wieder total veraltet.
Man lernt halt nie aus und unsere Regierung sorgt ja auch dafür das es nicht langweilig wird.
XPI 94/ OHV
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d-m-k
Beiträge: 40
Registriert: 08.05.2007 21:33

frage

Beitrag von d-m-k »

hallo,

wo gibt es denn die dinger für hinten???

habe einen gesssssssen sieht ja super aus!

gruß

d.
Ford Anton
Beiträge: 564
Registriert: 27.05.2008 20:37

-

Beitrag von Ford Anton »

quote="d-m-k"]
wo gibt es denn die dinger für hinten???
[/quote]

Für hinten? Wäre ja was ganz neues.

Aber bei dem hin und her, wie soll ma denn wissen ob man
nu Rammschutzbügel montieren darf odä nicht?

Die können das doch nicht allgemein verbieten.
Was soll der Mist? :sad:

Verstecken kann man sich ja davor auch nicht wenn man
mal ebend so kontrolliert wird. Arrrrr
Ford

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