Großes Problem rote Blinker Tacho Eintragung im KFZ Schein
Großes Problem rote Blinker Tacho Eintragung im KFZ Schein
Hallo,
ich habe großes Problem rote Blinker trotz Eintragung im KFZ Schein.
Folgendes ist passiert:
Frau wird von Polizei angehalten wegen den Roten Blinker.
Sie hatte die Papiere nicht dabei, ich hatte sie zu Hause.
Hatte mit dem Polizisten telefoniert, sagte Ihm ist alles eingetragen und wollte Foto über Whatsapp schicken.
Er sagte nur, ist schon gut.
4 Wochen später bekommen wir Brief von der Stadt.
Blinker umbauen Tacho geht nicht bis Endgeschwindigket, umbau, sonst Stilllegung.
Daraufhin habe ich den KFZ Schein gemailt inkl. Eintrag.
Alles läuft über $70.
Dieser wird nicht anerkannt lt. diesem Text.
bei der maßgeblichen Vorschrift über die Zulässigkeit technischer Einrichtungen an Importfahrzeugen handelt es sich um das „Merkblatt für die Begutachtung von Fahrzeugen (insbesondere PKW) nach § 21 StVZO und über mögliche Ausnahmen nach § 70 StVZO“
vom 12.11.1998. Dies ist eine Vorschrift, die bei der Begutachtung von Fahrzeugen ohne Typgenehmigung –wie bei US-Importen- die dort genannten Sachverhalte hinsichtlich der Zulässigkeit baulicher Einrichtungen regelt.
Veröffentlicht wurde diese Richtlinie im Verkehrsblatt 23/1998, S. 1314 ff. Das Verkehrsblatt ist das Amtliche Verkündungsorgan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Dort ist unter den Ziffern 12 (Fahrtrichtungsanzeiger) und 29 (Warnblinkanlage) angemerkt, dass zur Sicherstellung eines einheitlichen Signalbildes alle Fahrtrichtungsanzeiger auf gelbes Blinklicht umgerüstet werden müssen.
Zudem ist unter Ziffer 33 (Geschwindigkeitsmessgerät) angemerkt, dass der Anzeigebereich bis zur Höchstgeschwindigkeit zu ergänzen ist.
Die zulässigen Ausnahmetatbestände sind in dieser Richtlinie abschließend aufgeführt. Die Sie betreffenden Abweichungen sind dort nicht als Ausnahmetatbestand aufgeführt und somit dem Grunde nach bereits im Jahr 1998 nicht genehmigungsfähig gewesen
und sind es auch nach der aktuellen Fassung der Richtlinie noch immer nicht. Die erteilten Ausnahmegenehmigungen waren und sind damit unzulässig.
Wer kann mir da weiterhelfen, oder Anwalt in Essen und Umgebung nennen, da ich schon einen mit guten Bewertungen (Verkehrsrecht) mir ehrlich sagte, er kennt sich damit nicht aus.
LG
Dirk
ich habe großes Problem rote Blinker trotz Eintragung im KFZ Schein.
Folgendes ist passiert:
Frau wird von Polizei angehalten wegen den Roten Blinker.
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Hatte mit dem Polizisten telefoniert, sagte Ihm ist alles eingetragen und wollte Foto über Whatsapp schicken.
Er sagte nur, ist schon gut.
4 Wochen später bekommen wir Brief von der Stadt.
Blinker umbauen Tacho geht nicht bis Endgeschwindigket, umbau, sonst Stilllegung.
Daraufhin habe ich den KFZ Schein gemailt inkl. Eintrag.
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bei der maßgeblichen Vorschrift über die Zulässigkeit technischer Einrichtungen an Importfahrzeugen handelt es sich um das „Merkblatt für die Begutachtung von Fahrzeugen (insbesondere PKW) nach § 21 StVZO und über mögliche Ausnahmen nach § 70 StVZO“
vom 12.11.1998. Dies ist eine Vorschrift, die bei der Begutachtung von Fahrzeugen ohne Typgenehmigung –wie bei US-Importen- die dort genannten Sachverhalte hinsichtlich der Zulässigkeit baulicher Einrichtungen regelt.
Veröffentlicht wurde diese Richtlinie im Verkehrsblatt 23/1998, S. 1314 ff. Das Verkehrsblatt ist das Amtliche Verkündungsorgan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Dort ist unter den Ziffern 12 (Fahrtrichtungsanzeiger) und 29 (Warnblinkanlage) angemerkt, dass zur Sicherstellung eines einheitlichen Signalbildes alle Fahrtrichtungsanzeiger auf gelbes Blinklicht umgerüstet werden müssen.
Zudem ist unter Ziffer 33 (Geschwindigkeitsmessgerät) angemerkt, dass der Anzeigebereich bis zur Höchstgeschwindigkeit zu ergänzen ist.
Die zulässigen Ausnahmetatbestände sind in dieser Richtlinie abschließend aufgeführt. Die Sie betreffenden Abweichungen sind dort nicht als Ausnahmetatbestand aufgeführt und somit dem Grunde nach bereits im Jahr 1998 nicht genehmigungsfähig gewesen
und sind es auch nach der aktuellen Fassung der Richtlinie noch immer nicht. Die erteilten Ausnahmegenehmigungen waren und sind damit unzulässig.
Wer kann mir da weiterhelfen, oder Anwalt in Essen und Umgebung nennen, da ich schon einen mit guten Bewertungen (Verkehrsrecht) mir ehrlich sagte, er kennt sich damit nicht aus.
LG
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- guidolenz123
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Frag mal beim ADAC nach...die haben teils auch selbst kompetente RA's..
Grundsätzlich (aber ohne Gewähr)...bin kein Verwaltungsrechtler..aber so aus der Erinnerung...
Ein fehlerhafter Verwaltungs-Akt (sowas sind solche Eintragungen) kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden....
Das kann nur die ehemals erlassende Behörde oder deren "Aufsicht"...gleich nächsthöhere Behörde.
Bis der "alte" Verwaltungakt rechtskräftig zurückgenommen wurde, gilt er i.d.R. weiter.
Der "neue" Verwaltungsakt (Umbau-Pflicht)muss aber rechtl. von Dir angegriffen werden....sonst wird er rechtswirksam auch wenn er unrichtig wäre.
Von der Sache her , scheinst Du aber schlechte Karten zu haben...Du schreibst ja selbst , dass der alte Verwaltungsakt bereits bei Erteilung falsch war und dies bis heute ist...
Aber wie geschrieben...OHNE GEWÄHR
FRISTEN BEACHTEN !!!!!!
Grundsätzlich (aber ohne Gewähr)...bin kein Verwaltungsrechtler..aber so aus der Erinnerung...
Ein fehlerhafter Verwaltungs-Akt (sowas sind solche Eintragungen) kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden....
Das kann nur die ehemals erlassende Behörde oder deren "Aufsicht"...gleich nächsthöhere Behörde.
Bis der "alte" Verwaltungakt rechtskräftig zurückgenommen wurde, gilt er i.d.R. weiter.
Der "neue" Verwaltungsakt (Umbau-Pflicht)muss aber rechtl. von Dir angegriffen werden....sonst wird er rechtswirksam auch wenn er unrichtig wäre.
Von der Sache her , scheinst Du aber schlechte Karten zu haben...Du schreibst ja selbst , dass der alte Verwaltungsakt bereits bei Erteilung falsch war und dies bis heute ist...
Aber wie geschrieben...OHNE GEWÄHR
FRISTEN BEACHTEN !!!!!!
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Smart 450 Bj 2000
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Krause Duo Dreirad,
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aktuell Jeep Commander Diesel
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
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Oh Guido,
Ich weiß nicht ob der überhaupt falsch war.
Den Wagen habe ich in der Nähe von Frankfurt abgeholt mit Jörg.
Dann habe ich den Wagen in Essen angemeldet und die ganzen Eintragungen wurden so übernommen.
Vielleicht hat der Chef von der Kfz Zulassung in Essen es nur so dahin Gebrabbelth.
So schnell findet man leider keinen Rechtsanwalt die haben leider keine Ahnung davon, was ich so mitbekommen habe bei den ganzen Telefonaten.
Mit den ADAC werde ich auch mal telefonieren morgen.
Das Problem ist eben auch der Tacho, es gibt keinen anderen.
Vielleicht hat ja jemand noch eine Idee.
Ich weiß nicht ob der überhaupt falsch war.
Den Wagen habe ich in der Nähe von Frankfurt abgeholt mit Jörg.
Dann habe ich den Wagen in Essen angemeldet und die ganzen Eintragungen wurden so übernommen.
Vielleicht hat der Chef von der Kfz Zulassung in Essen es nur so dahin Gebrabbelth.
So schnell findet man leider keinen Rechtsanwalt die haben leider keine Ahnung davon, was ich so mitbekommen habe bei den ganzen Telefonaten.
Mit den ADAC werde ich auch mal telefonieren morgen.
Das Problem ist eben auch der Tacho, es gibt keinen anderen.
Vielleicht hat ja jemand noch eine Idee.
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War beim TÜV in Essen.
Meinten Blinker Umbau und den Tacho erweitern,
Daneben bis 180 ein kleben sowas wie eine kleine Scheibe.
Aber das Problem ist wenn ich das mache, fahr dann dorthin,
Sagen Sie auf einmal ne ist nicht in Ordnung.
Soll ich mir ja da was schriftliches geben, was mache ich denn wenn die das nicht mir schriftlich geben bevor ich sowas umbaue?
Meinten Blinker Umbau und den Tacho erweitern,
Daneben bis 180 ein kleben sowas wie eine kleine Scheibe.
Aber das Problem ist wenn ich das mache, fahr dann dorthin,
Sagen Sie auf einmal ne ist nicht in Ordnung.
Soll ich mir ja da was schriftliches geben, was mache ich denn wenn die das nicht mir schriftlich geben bevor ich sowas umbaue?
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Tachoscheibe kann man individuell anfertigen lassen.Dirk12 hat geschrieben:Oh Guido,
Ich weiß nicht ob der überhaupt falsch war.
Den Wagen habe ich in der Nähe von Frankfurt abgeholt mit Jörg.
Dann habe ich den Wagen in Essen angemeldet und die ganzen Eintragungen wurden so übernommen.
Vielleicht hat der Chef von der Kfz Zulassung in Essen es nur so dahin Gebrabbelth.
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Mit den ADAC werde ich auch mal telefonieren morgen.
Das Problem ist eben auch der Tacho, es gibt keinen anderen.
Vielleicht hat ja jemand noch eine Idee.
Wegen der Blinker, habe schon häufiger mitbekommen, dass es nachträglich, obwohl eingetragen war, abererkannt wurde. Lediglich vor einem gewissen Baujahr sind diese noch zulässig.
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& auf der Suche nach einem Ford Bronco 3rd Gen.
ex Ford Explorer XLT 4.0 V6 BJ 1999
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Geht Dein Tacho nur von der Skala nicht bis zur Endgeschwindigkeit, oder geht er nicht weiter als zB ca 120 Km/h (natürlich in Meilen)...????
Im ersten Fall dürfte eine Erweiterung der Zahlen reichen..
Wie schaut es mit Blinkern aus...gibt es die EU-konform, oder wurde Dein Auto mit den USA-Blinkern zugelassen , weil es keine EU-Blinker gibt.
Das müsste nach meiner Überzeugung einen Riesen-Unterschied machen...rein rechtlich.
Aber ich denke ADAC ist die kompetenteste Anlaufstelle...
Im ersten Fall dürfte eine Erweiterung der Zahlen reichen..
Wie schaut es mit Blinkern aus...gibt es die EU-konform, oder wurde Dein Auto mit den USA-Blinkern zugelassen , weil es keine EU-Blinker gibt.
Das müsste nach meiner Überzeugung einen Riesen-Unterschied machen...rein rechtlich.
Aber ich denke ADAC ist die kompetenteste Anlaufstelle...
Gruß Guido
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https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... richtlinieDirk12 hat geschrieben:Blinker wurden 2004 eingetragen, so wie ich das weiß ab 01.07.2006 geht das nicht mehr
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Was steht als max. zul. Höchstgeschwidigkeit im Brief.Ford Expedition 4,6 Bj 2001
Bringt bei meinem Explorer nichts, da 192km/h im Brief stehen.Tacho geht bis 100 Miles und innen drin etwas kleiner 160 km(h
Du kannst auch mal bei einem Fordhändler MIT US-Lizens nachfragen.
Die wissen in der Regel was geht und welche Papiere dafür nötig sind.
Bei meinem um die Ecke ging 2011 noch eine In-etwa-Wirkung der Scheinwerfer. Da beist du dir die Zähne aus, um das eingetragen zu kreigen.
Nach dem ersten Einsteigen ist es ein Gebrauchtwagen.
Explorer XLT Modell 2000
Honda GL500 Bj.83
Holder E12 Bj.64
Staub PP3B Bj.59
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Eingetragen ist bei Dirk eine Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h. Die Tachoanzeige bis zum mechanischen Anschlag geht bis knapp über 100 Meilen, die Angaben in km/h enden mit 160. Der Zeiger kann mechanisch nicht weiter gehen als bis zu diesem Punkt, es sei denn man knippst den Endanschlag ab und gewähr so der Tachometernadel einen erweiterten Anzeigeraum. Der Tachometer wird elektronisch angesteuert, es gibt also keine Tachowelle, die Zeiger werden über Stepper Motoren bewegt. Ich denke mal das der Bewegungsbereich der Tachonadel auch über die 100 Meilen Marke hinaus gehen wird, nur muss dafür halt der Endanschlag entfernt werden. In den Fahrzeugpapieren ist in Zeile 22 folgerichtig der Hinweis vorhanden „§57: Tachometer nicht bis Höchstgeschwindigkeit“. 180 km/h auf der Scala und dann keine Reserve, was ist wenn Dirk mit Vollgas ein Gefälle runter brettert und der Wagen bis auf 200 km/h beschleunigt?
Weiter geht es mit den roten Blinkern, die sind mit §57: Fahrtrichtungsanzeiger hinten Rot“ vermerkt, die Warnblinker hinten sind mit §53A: „Warnblinker hinten rot“ ebenfalls bedacht worden.. Es gibt noch zahlreiche andere Eintragungen, die wurden aber nicht bemängelt. Abgenommen worden ist das mit einer zusätzlichen §70 Ergänzung, diese bedeutet eigentlich das alle Eintragungen ein Leben lang Bestand haben, auch wenn sie die Vorschriften später mal ändern. Das Datum der erteilten Ausnahmegenehmigung war der 21.01.2004, also zweieinhalb Jahre bevor ab dem 01.06.2006 das eintragen von roten Blinkern nicht mehr möglich gewesen ist.
Bei der Vollabnahme hat man sich 2004 wirklich Mühe gegeben und jetzt behauptet halt die Zulassungsstelle das es schon 1998 eine entsprechende Änderung gegeben hätte, infolgedessen das Fahrzeug so niemals hätte in Betrieb genommen werden dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Prüfer vom TÜV nach 6 Jahren der rechtlichen Veränderungen immer noch nichts von dieser Veränderung gewusst haben soll.
Dirk hat mir noch die alten Fahrzeugbriefe als Bild zugeschickt, daraus ergibt sich ganz klar das der damalige Ablauf in jedem Fall alle möglichen Schritte durchlaufen hat. Darüber hinaus stehen auch die ausführenden Behörden in den Nachweisen, inklusiv der Gutachten Nummer. Die geänderte Richtline nach §70 aus 1998 habe ich mir vollständig herunterladen können, dass ist ja ein recht großes Informationspaket. Aus dieser 1998er Geschichte ergibt sich der Hinweis auf die Blinker und auch auf den Tachometer und demnach hätte schon damals eine Veränderung vorgenommen werden müssen, um das Fahrzeug zulassen zu können. Aber warum gewährt man sechs Jahre später dennoch alle Ausnahmen?
Mein Fahrzeug ist laut der erteilten Ausnamegenehmigung erstmal 9/2015 in Deutschland zugelassen worden, mein Tachometer geht auch nur bis knapp über 100 Meilen und die Höchstgeschwindigkeit liegt bei eingetragenen 180 km/h. Hat da auch wieder einer gepennt, oder kannte man selbst 17 Jahre nach der neuen Verordnung beim TÜV immer noch nicht deren Inhalt?
Möglichkeiten sehe ich für Dirk mehrere, entweder muss er alles ändern was bemängelt wurde, oder verschafft sich einen Einblick in das damalige Gutachten zur Ausnahmegenehmigung und alles klärt sich irgendwie auf. Macht von der Zulassungsstelle einer Jagt auf rote Blinker, dann hat man natürlich erst mal ein Problem! Aber es kann ja nicht sein das so einer jetzt das Gutachten einer anderen Zulassungsinstitution einfach so als inhaltlich als nicht korrekt und somit unzulässig bezeichnet!
Weiter geht es mit den roten Blinkern, die sind mit §57: Fahrtrichtungsanzeiger hinten Rot“ vermerkt, die Warnblinker hinten sind mit §53A: „Warnblinker hinten rot“ ebenfalls bedacht worden.. Es gibt noch zahlreiche andere Eintragungen, die wurden aber nicht bemängelt. Abgenommen worden ist das mit einer zusätzlichen §70 Ergänzung, diese bedeutet eigentlich das alle Eintragungen ein Leben lang Bestand haben, auch wenn sie die Vorschriften später mal ändern. Das Datum der erteilten Ausnahmegenehmigung war der 21.01.2004, also zweieinhalb Jahre bevor ab dem 01.06.2006 das eintragen von roten Blinkern nicht mehr möglich gewesen ist.
Bei der Vollabnahme hat man sich 2004 wirklich Mühe gegeben und jetzt behauptet halt die Zulassungsstelle das es schon 1998 eine entsprechende Änderung gegeben hätte, infolgedessen das Fahrzeug so niemals hätte in Betrieb genommen werden dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen das ein Prüfer vom TÜV nach 6 Jahren der rechtlichen Veränderungen immer noch nichts von dieser Veränderung gewusst haben soll.
Dirk hat mir noch die alten Fahrzeugbriefe als Bild zugeschickt, daraus ergibt sich ganz klar das der damalige Ablauf in jedem Fall alle möglichen Schritte durchlaufen hat. Darüber hinaus stehen auch die ausführenden Behörden in den Nachweisen, inklusiv der Gutachten Nummer. Die geänderte Richtline nach §70 aus 1998 habe ich mir vollständig herunterladen können, dass ist ja ein recht großes Informationspaket. Aus dieser 1998er Geschichte ergibt sich der Hinweis auf die Blinker und auch auf den Tachometer und demnach hätte schon damals eine Veränderung vorgenommen werden müssen, um das Fahrzeug zulassen zu können. Aber warum gewährt man sechs Jahre später dennoch alle Ausnahmen?
Mein Fahrzeug ist laut der erteilten Ausnamegenehmigung erstmal 9/2015 in Deutschland zugelassen worden, mein Tachometer geht auch nur bis knapp über 100 Meilen und die Höchstgeschwindigkeit liegt bei eingetragenen 180 km/h. Hat da auch wieder einer gepennt, oder kannte man selbst 17 Jahre nach der neuen Verordnung beim TÜV immer noch nicht deren Inhalt?
Möglichkeiten sehe ich für Dirk mehrere, entweder muss er alles ändern was bemängelt wurde, oder verschafft sich einen Einblick in das damalige Gutachten zur Ausnahmegenehmigung und alles klärt sich irgendwie auf. Macht von der Zulassungsstelle einer Jagt auf rote Blinker, dann hat man natürlich erst mal ein Problem! Aber es kann ja nicht sein das so einer jetzt das Gutachten einer anderen Zulassungsinstitution einfach so als inhaltlich als nicht korrekt und somit unzulässig bezeichnet!
Go big or go home! 02er Ford Expedition Eddie Bauer, 5,4L 2-Ventil Triton V8, 2WD, 275/60/R17, Air Ride, 3,55er Achse mit Sperre, 3,5t AHK.
KME NEVO Pro Gasanlage, Hana Gold Ventile, 103L Gastank, Prins ValveCare Elektronik + Sequentielle Additivzuführung mit 8-Fach Verteiler + nachfüllbare Additivflasche.
Leistungssteigerung durch Programmierung auf 98 Oktan (ca. 300PS / ca. 500Nm)
KME NEVO Pro Gasanlage, Hana Gold Ventile, 103L Gastank, Prins ValveCare Elektronik + Sequentielle Additivzuführung mit 8-Fach Verteiler + nachfüllbare Additivflasche.
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Recht ist was die zum Recht machen wie ich in FB auch schon geschrieben habe.
Ist aber alle lösbar. Hätteste mal die Papiere mit gehabt. Ich leg immer ne Kopie mit "Kopie" Stempel in jedes Auto rein.
Ist aber alle lösbar. Hätteste mal die Papiere mit gehabt. Ich leg immer ne Kopie mit "Kopie" Stempel in jedes Auto rein.
www.anncarina.de
Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Habe mit dem TÜV gesprochen, die sagten, Die KFZ Zulassungsstelle steht über denen. Also kann ich da nichts machen.
Ich glaube, selbst wenn ich die Papiere dabei gehabt hätte, würde der Polizist das nicht hinnehmen, weil er meiner Frau zeigte, rote Blinker nur bis .. Jahr erlaubt.
Also wird alles wie angefordert mit Jörg zurück gebaut.
Zeit habe ich ja bis 08.10.2020, werde heute mit Jörg den Tacho umbauen und eine 180 reinkleben. Der TÜV hat das so auch nach Absprache akzeptiert.
Die nächsten Tage dann die Blinker dann ab zur Dekra.
Halte Euch auf dem laufenden.
Hier in Essen wird regelrecht Jagd auf sowas gemacht.
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Also wird alles wie angefordert mit Jörg zurück gebaut.
Zeit habe ich ja bis 08.10.2020, werde heute mit Jörg den Tacho umbauen und eine 180 reinkleben. Der TÜV hat das so auch nach Absprache akzeptiert.
Die nächsten Tage dann die Blinker dann ab zur Dekra.
Halte Euch auf dem laufenden.
Hier in Essen wird regelrecht Jagd auf sowas gemacht.
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Mein Beileid...
und viel Erfolg...
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Gruß Guido
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