Auto Umweltplakette Frankreich

...aber legal und anständig ist!
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Wolfgang G.
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Auto Umweltplakette Frankreich

Beitrag von Wolfgang G. »

Nach einer Notiz in "Oldtimer" zur Umweltplakette in Frankreich habe ich mal im I-Net gesucht.
Danach gibt es jetzt eine Plakettenpflicht für Autos (auch Ausländer) in Paris und im Grossraum Grenoble/Lyon.
Wer also mit dem Auto dorthin fahren will sollte vorher eine Plakette für 30,-Eu kaufen.(Sonst droht Bussgeld.)

Wesentlich für Explorerfahrer: eine Plakette gibt es erst ab Euro 2 mit Ezl. ab 01.01.1997.
Deutsche Regelungen gelten nicht. :wink:

Hier die Informationen:

https://www.crit-air.fr/de.html

Gute Fahrt. :)


Wolfgang
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DerChef
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Beitrag von DerChef »

Fahrzeug nicht in Frankreich registriert?
Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, d. h. in der Regel Fahrzeuge von Touristen und dem sonstigen EU-Wirtschaftsverkehr, müssen die Crit’Air Vignette erst ab 01.04.2017 an ihrem Fahrzeug angebracht haben, wenn diese in eine französische Umweltzone Zones à Circulation Restreinte (ZCR) einfahren möchten.


Hast du schon rausgefunden, wie Ausländer an die Plakette kommen?
Woher wollen die Franzosen den überhaupt wissen, ob mein 2007er Explorer ihren Vorgaben entspricht?
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DerChef
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Beitrag von DerChef »

Ah ja, beim Bestellvorgang gibt es dann was neues:

Achtung, Neu: Gemäß einer neuen Ankündigungen der französischen Behörden kann eine Crit'Air Vignette für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge nunmehr ab 01.02.2017 bestellt werden.
Dies bedeutet also, dass nunmehr für alle Fahrzeuge eine Crit'Air Vignette bestellt werden kann, egal wo diese registriert sind.
Wir weisen jedoch schon jetzt darauf hin, dass eine Kopie der Fahrzeugpapiere und evtl. Nachrüstnachweise für die Erteilung einer Crit'Air Vignette notwendig sind, die geprüft werden müssen.
Ob ausländische Fahrzeuge ab dem 15.01.2017 oder 01.02.2017 eine Strafe zahlen müssen, weil diese über keine Crit'Air Vignette verfügen, wird derzeit von den französischen Behörden nicht oder nicht einheitlich kommuniziert.
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Wolfgang G.
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Beitrag von Wolfgang G. »

Hallo Harald.
Hier ist die Einstufung des Fahrzeugs.

https://www.crit-air.fr/de/informatione ... farbe.html

Das geht nach EuroX -Einstufung bzw. nach Bj.


Wolfgang
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

Kleiner Tipp noch von mir:
Wer es derzeit in Erwägung zieht in eine französische Stadt wie Paris zu fahren, sollte sich nicht nur nach Umweltzonen erkundigen, sondern, meinen Informationen zu Folge (die der Mainstream wieder verschweigt), wo die Karre, aufgrund von Migrationsunruhen und bürgerkriegsähnlichen Zuständen, nicht in Brand gesteckt wird.
In diesen Bereichen könnte die Plakette evtl., trotz Vorhandensein, den Schaden nicht abwenden ;-)

http://www.epochtimes.de/politik/europa ... 5.html/amp
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ius
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Beitrag von ius »

Welche Emissionen beim Abbrennen des Fahrzeuges entstehen,
wird derzeit noch gar nicht eingestuft, hm?

:twisted:
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

ius hat geschrieben:Welche Emissionen beim Abbrennen des Fahrzeuges entstehen,
wird derzeit noch gar nicht eingestuft, hm?

:twisted:
Aber "die" diskutieren bestimmt auch schon darüber, wie man das steuerlich belasten könnte! :-)
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ius
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Beitrag von ius »

Hmm... warum eigentlich nicht!
Aber wen?
Den "Ozünder" (jemand aus Naila hier? :-D),
den Eigentümer,
den Fahrer, der den Wagen abgestellt hat,
oder den Hersteller?

Ich wette..... - den, der am wenigsten dafür kann: den Eigentümer!

Sehr geehrter Herr Meier,
für den Euro2-Abbrand Ihres Fahrzeuges belasten wir Sie mit einer
Summe von xxx,xx Eur. Die Außerbetriebsetzung haben wir selbst
vorgenommen und verrechnen das Guthaben von x,xx Eur.
yyy,yy Eur. werden am zz.zz.zzzz von Ihrem Konto [] bei [] abgezogen.
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

ius hat geschrieben:Hmm... warum eigentlich nicht!
Aber wen?
Den "Ozünder" (jemand aus Naila hier? :-D),
den Eigentümer,
den Fahrer, der den Wagen abgestellt hat,
oder den Hersteller?

Ich wette..... - den, der am wenigsten dafür kann: den Eigentümer!

Sehr geehrter Herr Meier,
für den Euro2-Abbrand Ihres Fahrzeuges belasten wir Sie mit einer
Summe von xxx,xx Eur. Die Außerbetriebsetzung haben wir selbst
vorgenommen und verrechnen das Guthaben von x,xx Eur.
yyy,yy Eur. werden am zz.zz.zzzz von Ihrem Konto [] bei [] abgezogen.
Natürlich den Eigentümer!
Genauso, wie bei der jetzigen Möglichkeit, beim Kauf den CO2-Ausstoß berücksichtigen zu können, wird es dann wahrscheinlich Werte geben, welches Auto beim Abbrennen am umweltfreundlichsten bleibt ;-)
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