Anhängerkupplung

...aber legal und anständig ist!
ambaht
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Anhängerkupplung

Beitrag von ambaht »

Hallo Zusammen,

Schade, habe keine Rubrik gefunden wo meine Frage rein passt.
Eventuell könnte man eine Spalte über KFZ allgem. einrichten die nicht alleine den Explorer betrifft.

Jetzt zur meiner Frage:
ist eine Anhängerkupplung immer in Fahrzeugschein aufgeführt?
Wenn eine AHK nachträglich ans Auto gebaut wird muss diese abgenommen werden zb. vom TÜV und in den Schein eingetragen. So kenne ich es.
Bei meinem XP wurde das seiner Zeit im Schein eingetragen.
Die Karre von meiner Frau wurde mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung ausgeliefert. Ein Eintrag über eine AHK ist im Schein nicht zu finden.
Nach dem die AHK bereits am Neuwagen montiert ist wollte ich wissen ob die AHK bereits über die KFZ.Ident.Nr. mit eingetragen ist?

Vielleicht kann man mir Auskunft geben? :D
Da wäre mir schonmal weiters erspart. :(


Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Ambaht
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hmmmmm......
Ich verstehe deine Frage jetzt nicht.Geht es hier um einen Explorer,oder um ein ganz anderes Fahrzeug :?:

Gruß Reiner
Ehemals 96'er Explorer OHV 4x4,sowie 97'er Explorer SOHC 4x4 mit Gasanlage KME Diego.
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Beitrag von guidolenz123 »

AHK ohne ABE (zB mit Teilegutachten alt) muss eingetragen sein (falls es geht/ging)...AHK mit ABE muss nicht eingetragen werden, ABE ist aber immer mitzuführen...
Gruß Guido
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Beitrag von anncarina »

Heutzutage haben die ne E Zulassung und sind darüber auch genehmigt und brauchen nicht eingetragen werden. Die richtige Rubrik hierfür wäre wohl Verkehrsrecht:

http://www.explorer4x4.de/viewforum.php?f=41
www.anncarina.de
Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Beitrag von ambaht »

Danke für Eure Antworten

Für Reiner, in diesem Fall ist es ein Passat

Das die E-Zulassung die den " AHK Eintrag" beinhaltet bzw. ersetzt habe ich schon geahnt.
Aber woher weiss den der Straßenkontrolleur ob das jetzt serienmässig oder ein nachträglicher Einbau ist ?
Das stelle ich mir Aufwendig vor.
Habe bereits diesbezüglich vor vielen Jahren beim TÜV ein Wahnsinn erlebt. Der Typ wollte meinen Subaru Turbo mit der Bergündung das Lenkrad (MOMO) sei nachträglich eingebaut worden stilllegen. Ein riesder Zircus begann, letztendlich war der Typ zu faul sich in der Datenbank vom KBA durch zu wühlen. Da biste erstmal Machtlos.
Auf solch ein Theater im Urlaub kann ich locker verzichten und informiere mich im Vorfeld.



Gruß
Ambaht
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Beitrag von Krümelmonster »

Lenkrad ist nicht AHK.

Durch das E-Prüfzeichen hat eine AHK automatisch eine ABE. Wer sie wann/wo angebaut hat ist unerheblich.
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ius
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Beitrag von ius »

Krümelmonster hat geschrieben:Lenkrad ist nicht AHK.

Durch das E-Prüfzeichen hat eine AHK automatisch eine ABE. Wer sie wann/wo angebaut hat ist unerheblich.
Emm...
aber jede ABE ist doch fahrzeugspezifisch, oder?
Sonst könnte man ja auch die Xenon-Dinger mit dem Prüfzeichen... :roll:
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Emm...
aber jede ABE ist doch fahrzeugspezifisch, oder?
Genauso wie eine AHK, eine vom VW wird kaum an einen Dodge passen.
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
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ius
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Beitrag von ius »

Hm,
leuchtet mir noch nicht ein,
die fuer einen VW Crafter wird sehr wahrscheinlich an einem
Dodge Sprinter passen. :lol:
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

Ok,

habe mich falsch ausgedrückt.

Wir leben ja hier in DEUTSCHLAND!
Hier ist nicht "interessant" und rechtens was passt und machbar ist, sondern, was irgendein "Spezialist" als unbedenklich abgesegnet hat.

Dem zu Folge können wir uns extrem glücklich schätzen, dass es bei AHKs schon so einfach ist!

Andererseits ist es manches Mal auch gar nicht so schlecht, dass nicht jeder einfach alles machen darf!
Wenn man sich, trotz Vorschriften und Verboten, ansieht, was manche mit ihren Fahrzeugen so veranstalten, stehen einem schon manchmal die Haare zu Berge.
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Wolfgang G.
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Beitrag von Wolfgang G. »

ambaht hat geschrieben:....

Das die E-Zulassung die den " AHK Eintrag" beinhaltet bzw. ersetzt habe ich schon geahnt.
Aber woher weiss den der Straßenkontrolleur ob das jetzt serienmässig oder ein nachträglicher Einbau ist ?
...
Ambaht

Ich habe gerade mal in den XP-Papieren nachgesehen:

In meinem 97er ist die nachträglich eingebaute Kupplung (e4-00-0042) im Schein unten zusätzlich eingetragen.

Bei einem 98er mit serienmässiger Kupplung ist diese im Feld "K" in den Fzg.-Daten angegeben (e4-00-0476).
Jeweils gleichlautend wie das Typenschild an der Kupplung.


Wolfgang
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Beitrag von ambaht »

OK, wenn es dem Kontrolleur interessiert bückt Er sich und guckt die AHK an um das E- Prüfzeichen zu lesen. "Herrlich"

Klar.
Lenkrad ist keine AHK aber ich glaube dass die Unfallquote die auf eine defekte AHK zurück zu führen ist deutlich höher ist als ........

Konstruktionsbedingte Prüfungen und Matreialfreigabe sind Wichtig trägt aber auch kuriose Früchte. ZB.
Die Rückleuchte mit E-Nr. ist teurer als die Baugleiche ohne E-Nummer oder es gibt erst garkeins mit E-..
Der baugleiche aber deutlich teuere 4 Takt Aussenborder mit der Seriennummer zwischen x u. y darf nur auf dem Bodensee gefahren werden.
Zum Glück haben wir das Chlor-Huhn noch nicht im Regal, oder?
Aber ich driffte vom Thema.

Gruß
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Beitrag von Wolfgang G. »

Eigentlich wollte ich nur sagen,dass eine werksinstallierte AHK auch in den Fzg.-Daten im Schein eingetragen ist.


Wolfgang
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Beitrag von ambaht »

Zitat:Eigentlich wollte ich nur sagen,dass eine werksinstallierte AHK auch in den Fzg.-Daten im Schein eingetragen ist.

Also doch, es gibt ein entsprechenden Eintrag im Schein. Jetzt mal schaun wer da gedöööödelt hat.

Gruß
Ambaht
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Beitrag von ambaht »

Nachdem wir jetzt wieder zurück sind muss ich sagen: der Explorer aus dem Jahr 2000 ist in den meissten Disziplinen besser als ein neuer Passat.
schon alleine das Anhängen von einem Anhänger nervt gewaltig. Nicht das eigentliche anhängen sondern die Steckdose unter dem Fahrzeug, blindes einstecken kaum möglich was macht man? man legt sich unter die Karre und fädelt den Stecker ein.
Bei feuchter Straße ist das Anfahren schon mal mit durchdrehenden Rädern verbunden.
Der Verbrauch mit Anhäger (80 Km/h) lag bei knapp 11 Liter fasst 5 Liter mehr als Ohne.
Mein XP nimmt sich bei dieser Fahrweise rund 16 Liter Gas.
Rechnen, rechen...
16 x 0,50 € = 8 € beim XP
11 x 1,10 € = 12,10 € beim Passat
4 € mehr auf 100 Km dass ist ein Wort.

Es sind die kleinigkeiten die nerven ansonsten kann man mit einem Passat durchaus reisen.
Um gleich die Frage zu beantworten warum wir nicht von vornherein mit dem XP gefahren sind. Meine Frau fährt mit dem XP nicht gern " der Automatik wegen".

Gruß
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