Nun wurde ich zum Liegenbleiber...

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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

Mal abgesehen davon was nun mit dem Motor ist sehe ich noch die ganzen anderen Arbeiten die noch anstehen. Da ich genau weis was das heißen kann würde ich mir überlegen in eine Exe die nur 2000€ gekostet hat noch mal 4000-5000€ zu investieren und glaube mir das wird es mindestens noch kosten, inclusive der Steuerketten.
Es wäre Sinnvoller sich eine andere Exe zu besorgen wo Getriebe und Ketten schön gemacht sind.
Gruss Olaf

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GuruSMI
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Beitrag von GuruSMI »

Hier mal kurz einige Bemerkungen zu dem Thema, ob und wo reparieren lassen:

Es handelt sich um ein vor 14 Tagen gekauftes Auto. Es unterliegt der Sachmangelhaftung. Da ich auf der Autobahn liegen geblieben bin unterliege ich ganz speziellen gesetzlichen Regeln, sofern ich den ganzen oder teilweisen Reparaturbetrag vom Händler zurückhaben will. Und genau das will ich.

Sprich die Reparaturkosten werden i.S. §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen nachverlangt. Der Händler hat die Rechnung zu bezahlen. Dies insbesondere, da es sich beim vorhandenen Kettenproblem um einen bekannten Konstrutionsfehler handelt.
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Saukerl
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Beitrag von Saukerl »

Dann hoffe ich mal das Du damit durchkommst und das die Instandsetzung der Steuerketten auch fachgerecht durchgeführt wird.
Hier sehe ich das größte Problem.
Gruß
Frank

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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

Konstruktionsfehler, wie kommst du denn darauf?..
Die Ketten sind Verschleißteile wie ein Zahnriemen auch, wer hat Dir den die Laus in Dein Hirn gesetzt.

Des Weiteren bin ich mir nicht sicher ob du das Fahrzeug einfach in eine Werkstatt bringen kannst ohne dem Verkäufer die Chance zu geben sich um das Problem zu kümmern.

Des Weiteren hast du für ein Auto 2000€ bezahlt, wie kann man dann davon ausgehen das dass Fahrzeug völlig ok ist.
Aufgrund das du ja auch besondere Fahrzeuge fährst wie z.B. Einen A8 habe ich dir da etwas mehr Vorsicht zugetraut. Ich hatte das so verstanden das du die Exe nur wegen der Fahrerei in die Ukraine gekauft hast und keinen Sonntagswagen erwartet hast.
Gruss Olaf

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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

Rommelino hat geschrieben:Konstruktionsfehler, wie kommst du denn darauf?..
Die Ketten sind Verschleißteile wie ein Zahnriemen auch, wer hat Dir den die Laus in Dein Hirn gesetzt.
Konstuktionsfehler! Sehe ich ganz genauso! Wer einen Motor so baut, dass es so ein Aufwand ist, die Ketten zu wechseln, gehört meiner ganz persönlichen Meinung nach, in eine geschlossene Anstalt.
Es gibt Motoren mit Zahnriemen, die bedeutend zuverlässiger halten und besser zu reparieren sind!
Des Weiteren haben die Kettenkonstruktionen früher ein Motorleben lang gehalten.
Aber welcher Konstrukteur will das heute schon. Es muss ja immer alles neu gekauft werden. Sonst bricht die Wirtschaft zusammen! ...
Rommelino hat geschrieben:Des Weiteren bin ich mir nicht sicher ob du das Fahrzeug einfach in eine Werkstatt bringen kannst ohne dem Verkäufer die Chance zu geben sich um das Problem zu kümmern.

Des Weiteren hast du für ein Auto 2000€ bezahlt, wie kann man dann davon ausgehen das dass Fahrzeug völlig ok ist.
Das ist ja das besonders Feine heutzutage, weswegen ich mir dreimal überlege, ob, wie und an wen ich eines meiner Fahrzeuge verkaufe!
Ist völlig egal, ob der Wagen 2000,- oder 500,- gekostet hat.
Unser wunderbarer Gesetzgeber hat die Sachmängelhaftung nun mal sogar für private Verkäufer eingeführt (meiner Meinung nach, um den Gebrauchtwagenmarkt kaputt zu machen, damit man auf jeden Fall früher oder später gezwungen ist, Neufahzeuge zu kaufen).
Und da ist der Käufer, in diesem Fall GuruSMI, ganz klar im Recht!

Ich find´s auch zum Ko****. Wobei es in diesem Fall für GuruSMI ja gut ist.
Aber solange wir DEUTSCHEN uns von vorne bis hinten verarschen lassen, wird das alles nicht besser werden!

Erklär mir mal einer, wie man heute noch ein gebrauchtes Auto günstig verkaufen und das darauf folgende halbe Jahr ruhig in den Schlaf kommen soll?! (Oder war sogar ein Jahr?)
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HGW
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Beitrag von HGW »

Es könnte aber sein, dass man dem Händler die Chance zur Rücknahme des Fahrzeugs geben muss, damit er seinen Schaden auf max. den Kaufpreis begrenzen kann.
Ob eine frühzeitig (jetzt immerhin nach 14 Jahren - ein Gericht wird neben der km-Leistung auch das Alter eines Fahrzeugs heranziehen) verschleissende Steuerkette rechtlich als Konstruktionsmangel durchgeht, das wage ich zu bezweifeln...
Und wenn Reparaturfeindlichkeit (als Gegensatz zur -freundlichkeit) strafbar wäre, wäre ja fast jeder Fronttriebler verboten :D
Ich drücke jedenfalls die Daumen, dass sich der konkrete Fall regelt.
Omnes viae Schöffengrundam ducunt

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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

HGW hat geschrieben:Es könnte aber sein, dass man dem Händler die Chance zur Rücknahme des Fahrzeugs geben muss, damit er seinen Schaden auf max. den Kaufpreis begrenzen kann.
Da gebe ich dir Recht.
Ich würde auch auf jeden Fall vorher mit dem Verkäufer sprechen. So bekloppt das hier in diesem Land auch ist, glaube ich kaum, dass der Verkäufer "vollendete Tatsachen" akzeptieren muss.
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Reiner
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Beitrag von Reiner »

Hallo!
Ich würde mal gerne den Kaufvertrag sehen :roll: Leute mit großen Worten,sich mit Paragraphen auskennend,aber nichts auf der Tasche habend,waren mir schon immer sehr suspekt :D

Gruß Reiner
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GuruSMI
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Beitrag von GuruSMI »

Reiner hat geschrieben:Hallo!
Ich würde mal gerne den Kaufvertrag sehen :roll: Leute mit großen Worten,sich mit Paragraphen auskennend,aber nichts auf der Tasche habend,waren mir schon immer sehr suspekt :D

Gruß Reiner
1. Woher willst Du wissen, was oder wieviel ich auf der Tasche habe?
2. Wer Dir suspekt ist oder nicht, bleibt natürlich Dir vorbehalten.

Ich selbst bin kein Autotechniker, also muss ich mich auf die Werkstatt verlassen. Ich bin auch kein Volljurist. Da verlasse ich mich in diesem Fall auf meine Rechtschutzversicherung. Und ich verfolge deren Vorschläge.
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Rene13051
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Beitrag von Rene13051 »

Sprich die Reparaturkosten werden i.S. §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen nachverlangt. Der Händler hat die Rechnung zu bezahlen. Dies insbesondere, da es sich beim vorhandenen Kettenproblem um einen bekannten Konstrutionsfehler handelt.
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei Paar Schuhe und der einzigste Konzern der in der Vergangenheit eine Rückrufaktion wegen Steuerketten hatte war und ist VW mit dem 1,4 TSFI Motor.

Weiterhin kann der Händler am allerwenigsten für defekte Steuerketten, wenn dort ein nachweisbarer Fehler liegt dann ist die Werkstatt in der Haftung wegen falschen Einbaus oder der Hersteller wegen Materialfehler aber niemmer nicht der Händler.

Das dann mal dazu.
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
Danger
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Beitrag von Danger »

Würde der VK denn vorher von dem Schaden informiert?
Was steht im Kaufvertrag?
War bei der Probefahrt das rasseln der Ketten schon zu hören?
Also ich kann mir nicht vorstellen das deine Rechtschutz dir geraten hat den Wagen in eine Werkstatt zu bringen um die Kosten vom VK zurück zu holen, da ja die Instandsetzung den Wert des Wagens übersteigt.
Denke auch nicht das man dem VK unterstellen kann das er von dem Schaden gewusst hatte.
So war es nämlich bei meinem ersten Explorer.
Vom älteren Herrn gekauft, Probefahrt war OK. Leider zu kurz und ich habe versäumt nach dem Stand der Flüssigkeiten zu schauen.
Ende vom Lied, auf der Überführungsfahrt liegen geblieben.
Vom ADAC in eine Werkstatt schleppen lassen, dort wurde festgestellt das ein Kopfdichtungsschaden vorliegt und beim öffnen ein Loch im Kolben war.
Der VK hatte zur Probefahrt einfach mal das Öl abgelassen und in vorher ne Weile laufen lassen, so qualmte nichts auf der kurzen Fahrt. Die Kontrollleuchte war zwar an, jedoch auch der Tank fast leer. Die Leuchte ist ja, wie man weiß, für Öl, Wasser und Benzin.
Ende der Geschichte, der VK war insolvent und hatte das Geld schon nicht mehr. Zu holen war da nix, weil ich ihm hätte nachweisen müssen das er Ihn wissentlich mit dem Schaden verkauft hat. Dies ist fast unmöglich wenn der VK nicht gerade beruflich aus dem Bereich kommt.

Da bin ich wirklich mal auf den Ausgang Deiner Geschichte gespannt, incl dem schriftlichen Nachweis das da wirklich was vom VK geflossen ist.
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

Rene13051 hat geschrieben:
Weiterhin kann der Händler am allerwenigsten für defekte Steuerketten, wenn dort ein nachweisbarer Fehler liegt dann ist die Werkstatt in der Haftung wegen falschen Einbaus oder der Hersteller wegen Materialfehler aber niemmer nicht der Händler.

Das dann mal dazu.
Soweit ich informiert bin und es verstanden habe, gebe ich dir zwar Recht, dass man als VK solche Schäden nicht unbedingt vorhersehen kann. Ist dem Gesetzgeber heutzutage aber egal! In der Beweispflicht steht (ich meine, das erste halbe Jahr) der Verkäufer.

Danger hat geschrieben: ...weil ich ihm hätte nachweisen müssen das er Ihn wissentlich mit dem Schaden verkauft hat.
Was die Sache für den Käufer ja jetzt einfacher macht. In deinem speziellen Fall aber natürlich auch nichts bringt, wenn beim VK nichts zu holen ist.
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ius
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Beitrag von ius »

Ein Haendler kann die Sachmaengelhaftung nicht (wirksam) ausschliessen,
ein Privatverkaeufer schon, ausser bei Vorsatz. Der Rest ergibt sich aus dem Kaufvertrag.
Ob die Steuerkette ein Konstruktionsfehler ist, spielt da wahrscheinlich keine Rolle.
Allerdings gab es seitens Ford dazu eine zeitlich begrenzte kostenlose Service-Aktion,
war doch so, oder?
Jedenfalls, wenn man die Moeglichkeit hat, das vom Haendler
erledigen zu lassen, warum nicht?
Ich verstehe schon, dass der Wettbewerb hart ist und viele Haendler
sich keine Ruecklagen oder Versicherungen dafuer leisten koennen.
Das ist aber als ihr Risiko geregelt, und Risiken muss man
entweder absichern oder ertragen.
1997er Explorer II SOHC Automatik mit KME Diego Gasanlage, Edelstahl-Sportauspuff 'by anncarina'

ehemals:
1998er Explorer II SOHC Automatik mit Prins Gasanlage, Edelstahl-Sportauspuff 'by anncarina', BrownWireMod
1996er Explorer II OHV Automatik mit Prins Gasanlage, Kaltlaufregler, D4 schadstoffarm
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Krümelmonster
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Beitrag von Krümelmonster »

ius hat geschrieben:... Sachmaengelhaftung nicht (wirksam) ausschliessen,
ein Privatverkaeufer schon, ...
Ich schreib jetzt einfach mal NEIN. Meines Wissens haben Sie ja genau das geändert!
Wobei das in diesem Fall unerheblich ist, da gewerblicher Verkauf.


(Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren!)
GuruSMI
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Beitrag von GuruSMI »

Ich sehe es ganz einfach.

Fakt ist, dass ich NICHT von Privat gekauft habe. Ich habe als Verkäufer eine im Ort bekannte Firma mit gutem Renomee. Fakt ist auch, dass der Schaden nicht von jetzt auf jetzt auftritt. Der Händler hat explizit ein Kettenproblem ausgeschlossen. Andere Probleme (Aussenspiegel, Lautsprecher,...) habe ich freundlich ignoriert und werde sie auch nicht einfordern. Solche Schäden können auftreten und sind nicht der Rede wert.

Nur, wenn mir ein Auto verkauft wird, bei dem ein Kettenproblem ausgeschlossen wird, aber binnen 7 Tagen auftritt, Dann ist da was faul im Staate Dänemark. Und da sehe ich nicht ein, für die Lügen des Händlers einzustehen.

Wenn dann meine Versicherung mir zu verschiedenen Schritten rät, um zu einem Schadensersatz zu kommen, werde ich diesen Schritten folgen.

PS:
Ein Händler, sofern er ein Fahrzeug unter eigenem Namen verkauft, kann die Gewährleistung nicht ohne weiteres ausschliessen. Zudem tritt im ersten Halben Jahr nach dem Kauf eine Beweislastumkehr in Kraft. D.H. der Händler muss nachweisen, dass er "unschuldig" ist. Sprich, der Schaden erst nachher aufgetreten ist. Im Allgemeinen hat der Käufer den Verkäufer über den Schaden zu informieren, so dass dieser entscheiden kann, auf welche Art und Weise weiter verfahren wird. Dieser Prozess ändert sich jedoch, wenn es sich um eine Notsituation handelt. In meinem Falle trift dies zu, da ich fernab von Zuhause gestrandet bin.
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