Sie betreiben eine Kfz-Werkstatt oder handeln mit Kraftfahrzeugen. Für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten benötigen Sie ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
Benötigt werden:
Formloser schriftlicher Antrag
mit kurzer Begründung
Führungszeugnis der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Bonn
Das Führungszeugnis ist bei der Einwohnermelde-behörde - in Köln die Bürgerämter in den Bezirks-rathäusern - unter Angabe des Aktenzeichens '32-322/20 - Rote Kennzeichen' zu beantragen. Die Vorlage der Gebührenquittung über das Führungszeugnis reicht zunächst aus.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes des Wohnortes
In Köln angemeldete Antragsteller erhalten diese beim Steueramt der Stadt Köln, Athener Ring 4, 50765 Köln (Chorweiler).
Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes
In Köln gemeldete Antragsteller erhalten diesen beim Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Dieser Auszug kann gegen eine Gebühr von 3,30 Euro unter Vorlage Ihres Personalausweises bei der Zulassungssstelle beantragt werden.
Nachweis über ein ausreichendes Betriebsgelände
Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
Vorsprache:
Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Bei Ihrem persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle in Köln-Neuehrenfeld, Herkulesstr. 42 - nur hier ist die Bearbeitung möglich - wenden Sie sich bitte im Erdgeschoss an den "Großkundenschalter", weißer Abschnitt, Schalter 47 oder 48. Sie brauchen in diesem Bereich keine Wartemarke zu ziehen.
Sollten Sie vorab noch Fragen haben, rufen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter 0221 / 221-26536 an.
Gebühren:
157,90 Euro für die Ersterteilung der Erlaubnis
15,30 Euro für jedes weitere Fahrzeugscheinheft
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Rechtliche Voraussetzungen:
Nach § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann zuverlässigen Herstellern, Händlern oder Werkstätten auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zugeteilt werden. Zuverlässigkeitsnachweise Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanz- und Steueramtes und der Auszug aus der Schuldnerkartei beim Amtsgericht sind von den jeweils zuständigen Stellen aller Gemeinden beizubringen, in denen der Antragssteller in den letzten 5 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat bzw. noch betreibt. Handelt es sich beim Antragssteller um eine juristische Person (AG, GmbH usw.), sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person selbst, als auch für alle vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Vorsitzende) zur Antragstellung vorzulegen. Neben der Gewerbeanmeldung ist bei juristischen Personen und bei Inhaberfirmen ein Handelsregisterauszug vorzulegen, eine Kopie reicht aus. Betriebsgelände Eine Hauptvoraussetzung für die Zuteilung eines Roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung ist ein ausreichend großes Betriebsgelände. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. Fahrzeugscheinhefte Zur Eintragung der Fahrzeuge, für die das Rote Kennzeichen verwendet wird, wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben. Auf besonderen Antrag hin sind mehrere Hefte erhältlich.
Quelle: http://krdua022/bol/zulassung/produkte/00166/index.html
Info! Rote Kennzeichen für Hersteller, Händler +Werkstätten
...aber legal und anständig ist!
-
Alterspinner
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