Da geht man auf Rückabwicklung und den Beweis ,dass der Käufer schuldhaft das Getriebe geschrottet hat,liegt beim Verkäufer (Kurzfassung)..Es gibt ein paar "wenn und aber", die hier aber wohl nicht greifen und in soweit vernachlässigbar sind.HGW hat geschrieben:...und das Problem mit dem Automatikgetriebe nicht Dir angelastet wird. Ein defekter Automat entwertet den Wagen schon mal locker 2000 EUR.
Bei Arglist (und sonst geht hier nix mit Rückgabe) hat der Verkäufer bei durch Käuferunverschuldeten Folgeschäden und auch für dessen Verwendungen (Investitionen) auf die Ware (zB neue Reifen) die A...-Karte ( Beweislast ..siehe oben) und muss solch Unbiil tragen.
Gilt auch i.d.R. für Rückabwicklung bei "normalen" Mängeln ohne "Beschiss".