Wenn ich als Privatperson zu einer KFZ Werkstatt fahre und meinen Wagen reparieren lasse habe ich auf diese Leistung inkl. verbauter Teile eine Garantie, oder?
Was passiert wenn ich die Ersatzteile selber mitbringe? Wie gestaltet sich da der Garantieanspruch auf die Teile und wer haftet für die in Rechnung gestellte Arbeitszeit? Die ausführende Werkstatt oder ich?
LG Sabine
Garantieanspruch bei mitgebrachten Teilen
- SaBienchen
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Garantieanspruch bei mitgebrachten Teilen
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Bei vom Kunden mitgebrachten Teilen hat dieser gegenüber der die Reparatur ausführenden Werkstatt lediglich DIE Gewährleistungsrechte, die sich auf die Arbeitsleistung beziehen.
Ist die Arbeitsleistung vergeblich aufgrund DER Tatsache, dass die Teile vom Kunden kamen und defekt waren, liegt auch das Risiko nochmalig anfallender Arbeitszeitkosten beim Kunden.
Ausnahme: Wenn der Werkstatt hätte auffallen müssen , dass die mitgebrachten Teile defekt sind ,wäre an eine Haftung der Werkstatt im Sinne einer Schadensfolge aus unterlassender Beratung hierzu zu denken. Dann läge das Risiko der Bezahlung der neuerlichen Arbeitsleistung bei der Werkstatt.
Allerdings: Der reine theoretische Verdacht der Werkstatt hierzu (schadhafte Teile) reicht in aller Regel nicht aus, die mögliche o.g. Haftung der Werkstatt zu begründen.
Ist die Arbeitsleistung vergeblich aufgrund DER Tatsache, dass die Teile vom Kunden kamen und defekt waren, liegt auch das Risiko nochmalig anfallender Arbeitszeitkosten beim Kunden.
Ausnahme: Wenn der Werkstatt hätte auffallen müssen , dass die mitgebrachten Teile defekt sind ,wäre an eine Haftung der Werkstatt im Sinne einer Schadensfolge aus unterlassender Beratung hierzu zu denken. Dann läge das Risiko der Bezahlung der neuerlichen Arbeitsleistung bei der Werkstatt.
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Gruß Guido
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