Rempler durch das Autohaus

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chris2k
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Rempler durch das Autohaus

Beitrag von chris2k »

Hi!

Hab mal eine rechtliche Frage in die Runde, bevor ich meine Rechtschutz hierfür aktivieren muss.

Nach 5 Jahren habe ich zum ersten Mal eines unserer Autos in die Inspektion gegeben. Und Prompt haben diese Tölpel die Karre Rückwärts an ne Seule geknallt. Anfang waren es nur Kratzer, inzwischen sprechen wir von Stoßstange tauschen und Hackklappe ausbeulen.

Ich hätte jetzt aber auch gerne die Heckklappe getauscht. Habe ich hierauf Anspruch?
Und: Gilt der Wagen jetzt als Unfallwagen? Wie verhält es sich mit dem damit ggfs. verbundenen Wertverlust?

Danke für eure Hilfe.

VG
Chris
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Interflieger
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Beitrag von Interflieger »

Hi Chris,

sicher muss man immer den konkreten Einzelfall betrachten, aber in einem ähnlichen Fall hatte sich die Werkstatt vor vielen Jahren von allein für den Austausch des Anbauteils bei meinem Auto entschieden, um eben nicht für die Wertminderung als Unfallauto aufkommen zu müssen. Frei nach dem Grundsatz: Teil getauscht, kein Unfallauto, Teil ausgebeult und lackiert, Unfallauto.
Vielleicht solltest Du die Option ansprechen.

Grüße vom Interflieger
--

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benji696
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Beitrag von benji696 »

Üblicherweise kannst du die Art der Reparatur nicht wählen, d.h. wenn der Schaden fachmännisch instandgesetzt wird, dann wirst du das wohl so hinnehmen müssen. Wertminderung... das Thema ist ein bisschen auch eine Luftblase... Ich weiß zwar nicht, was dein Auto wert ist, aber eine Wertminderung und den daraus resultierend Schadensersatz durchzusetzen und dann auch in welcher Höhe... ganz im Ernst, das lohnt nicht. Im schlimmsten Falle würde man ein Gutachten erstellen lassen und müsste gerichtlich feststellen lassen, welche Wertminderung und welcher Schadensersatz daraus resultiert...
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Beitrag von guidolenz123 »

benji696 hat völlig Recht.
Zu Unfallwagen:
Ist es ein Schaden ,der über einen Kratzer o.ä. hinausgeht (und als das sähe ich den von Dir geschilderten Schaden sicher an) ,so muß zB diese Beschädigung (gleich ob ausgebeult oder getauscht wurde) dem potenziellen Käufer ungefragt dargelegt werden.
Der Volksmund sagt dann dazu wohl Unfallauto.
Nochmal genauer zu Wertverlust. Je älter ein KFZ ,desto geringer die Chance,dass ein Gutachter einen Wertverlust nach Beschädigung feststellen würde.
Ab 5 Jahren (Fahrzeugalter) wird es spätestens mehr als schwierig,teils vorher schon. Bei einem Oldtimer schaut das ggf wieder anders aus.
Vorher kommts auf den Schaden und die Art der Reparatur an.
Letztendl. kann das aber nur ein Gutachter eben auch in Relation zur Schadenshöhe feststellen.
Gruß Guido
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Beitrag von chris2k »

Danke für die Antworten, vorallem von unserem Rechtsbeistand Guido :)

Das Auto ist 1 Jahr alt und hatte über 30k gekostet. Der Tausch lohnt wohl, in meinen Augen.

Heißt das jetzt, dass ein Wertverlust so oder so gegeben ist?
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Walterd
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Beitrag von Walterd »

Ob getauscht oder repariert, ist meiner ansicht nach wurst.
Beim Endergebniss, sollte aber kein Farbunterschied zu sehen sein, sonst wäre bei mir die Höle los in der Bude :D :D
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Beitrag von chris2k »

Herzlichen Dank für die vielen Antworten. Besonders für den Anruf von Guido.

Wir werden jetzt erstmal ne Nacht darüber schlafen und versuchen eine Einigung zu finden, die für beide Seiten (sozial-)verträglich ist.

Und wieder mal was gelernt: Autos und Frauen verleiht man nicht. Auch nicht an die Werkstatt... das nächste Mal nehme ich mir frei...
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Beitrag von guidolenz123 »

chris2k hat geschrieben:Herzlichen Dank für die vielen Antworten. Besonders für den Anruf von Guido.

Wir werden jetzt erstmal ne Nacht darüber schlafen und versuchen eine Einigung zu finden, die für beide Seiten (sozial-)verträglich ist.

Und wieder mal was gelernt: Autos und Frauen verleiht man nicht. Auch nicht an die Werkstatt... das nächste Mal nehme ich mir frei...
Um beim Rempler zuzuschauen ????
Du bist ja ulkig drauf... :wink: :wink: :wink:

Ansonsten...gern geschehen. :)
Gruß Guido
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Beitrag von Walterd »

chris2k hat geschrieben: Und wieder mal was gelernt: Autos und Frauen verleiht man nicht.
Wenn man die Zweite tauschen will, kommt es aber immer verdammt teuer.
Ist auch nicht selten das für das Erste nichts mehr übrig bleibt (vorausgesetzt sie ist nicht damit gegangen) :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Beitrag von quadfahrer »

und wenn du schon rechtschutz hast, lass dass den anwalt machen. gegen die versicherung kommst du wahrscheinlich als privatperson gar nicht an, weil die dich nicht ernst nehmen. mach ich gerade selber durch. trotz anwalt eine blöde sache.
viele Grüße
Mommel
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Beitrag von Mommel »

Das muss man vorsichtig sein. Stellen Gutachterkosten, im Vergleich zum Schaden, einen unverhältnismäßig hohen Betrag dar, muss das keine Versicherung zahlen. Kam gerade nen Musterurteil. AG München (331 C 34366/13). Schadenshöhe 840 €, Gutachterkosten 940 €. Die gute Frau blieb auf den Gutachterkosten sitzen.

Aber wenn die nen Arsch in der Hose haben, werde die die Instandsetzung zur Kundenzufriedenheit abwickeln. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man zuweilen mit den Sachbearbeitern der gegnerischen Versicherung ganz gut reden kann.
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chris2k
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Beitrag von chris2k »

Wies ausgegangen ist:

So, wir sind jetzt am Freitag Mittag zu der Werkstatt raus.
Empfangen wurden wir von einem sehr verständnisvollen Werkstattleiter. Nach 5 Minuten war das Thema vom Tisch. Aus der Reparatur der Klappe wird jetzt ein Austausch. Passt.
Die Stoßstange wird ebenso ausgetauscht. Passt auch.
Die Rechnung für die große Inspektion bleibt als Ausgleich in der Schublade. Passt ebenso.

Damit ist das Thema für mich erledigt. Bis Ende der Woche soll unsere Familienkutsche wieder fahrbereit sein.

Ich finde, dass ist eine gute außergerichtliche, ohne Androhung von Anwalt und Gutachter, Einigung. O-Ton: Wer den Schaden verursacht muss diesen ausbaden.
Thema damit für mich/uns erledigt :D
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Beitrag von benji696 »

Trotz des trotteligen Verursachers kann man die Werkstatt wohl generell empfehlen ;)
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