B & T Auspuffanlagen

Aktuelle Diskussionen zu Rädern und Tuning
Amtrack

Beitrag von Amtrack »

Ranger, datt stimmt so nicht.

Dafür ist ja das erhöhte Standgeräusch eingetragen in den Papieren, damit die Schlumpfparade eben vor Ort Veränderungen (er)messen kann.

WAS das dann genau ist, ist dann eh Sache des TÜVs (oder sie sind gnädig und du bekommst ne Mängelkarte, da akute Gefährdung auszuschließen ist).

Du kannst auch Suppendosen verwenden um nen Auspuff zu machen, solange er die Geräuschwerte einhält und die Kats original sind (Abgaswerte!).

PS: Suppendosen seit diesem Jahr nicht mehr, du musst nämlich für Nachrüst/Eigenbau seit 2012 eine Haltbarkeit belegen... aber das ist ein anderes Thema ;)
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

Und nein das stimmt so nicht....

Der tüv tragt die suppensose ein...
Der schlumpf bezweifelt und legt trotz passt das allrad teil still .. ;)

Dan nützen auch die allradachalter nücht
Amtrack

Beitrag von Amtrack »

Kann er nicht stilllegen wenn die Geräuschwerte eingehalten werden (du bist ja bei Messung dabei).

Allerhöchsten Mängelkarte wegen Verdacht auf Manipulation, und selbst DAS müssten sie dir nachweisen - die Werte passen ja.

Aber wir sind schon recht weit abgeschweift - ich bin auch für die Soundprobe 8)
Falk

Beitrag von Falk »

Habe den "Zickenkrieg" mal weggelöscht.

Bitte beim Thema ..... siehe Threadtitel bleiben !
Romina
Beiträge: 237
Registriert: 24.11.2011 09:18
Wohnort: Essen NRW

Beitrag von Romina »

Die Auspuffanlagen von der Firma die ich meist nutze sind eintragungsfähig, und werden auf Wunsch auch vom Erbauer eingetragen.

Allerhöchsten Mängelkarte wegen Verdacht auf Manipulation, und selbst DAS müssten sie dir nachweisen
Ich glaube, das wird schwierig. Was wollen die denn nachweisen.
das mein Fahrzeug nicht der EU Norm oder irgend einer ABE entspricht....
Da lache ich doch drüber.
Wozu brauche ich eine ABE bei einem US Import-Fahrzeug???
Ich bin da komplett raus. Ich brauche auch keine EU zugelassenen Scheinwerfer, und keine Leuchtweitenregulierung.
Weder Bremsbeläge , Scheiben , Oder andere Ersatzteile müssen bei mir eine EU Kennzeichnung haben. Ersatzteile hole ich aus den USA.
Ich habe 2 zusätzliche Seiten an Aussnahmegenemigungen an der Zulassungsbescheinigung.

Und übrigens ...die ABE erlischt nur bei Verstössen gegen in der Stvzo vorgeschriebenen Teilen.
Und da mein Fahrzeug keine ABE hat kann auch keine erlöschen.

An meiner Bimota habe ich einen selbst gebauten Carbon Absobtionsendtopf mit Gravur von Bimota. Dem habe ich eine elektronisch geregelte Schalldämpfung gebaut, und er klingt sehr schön bullig aber leise
Damit bin ich noch durch jede Kontrolle und jeden Tüv gekommen.

Und für unser Z3 liegt schon eine Auspuffanlage bereit die ich nur noch anpassen muß, weil sie vom 3er compakt ist. Die hat sogar eine ABE , weil es die gleiche mit anderen Massen auch für den Z3 gab.

Die Supra hat eine selbst gebaute 3 Zoll Anlage inclusive Turboknie und Kat mit keinerlei Bezeichnung, aber die ist so leise, das man im Stand schon nach hinten gehen muss um was zu hören.



Und darauf kommt es an Machst du Lärm werden die Behörden Patzig.

Ist die Anlage schön leise ist es sogar dem Tüv egal was da drunter ist.

Einziger Kommentar, der mal kam war mit einem Grinsen "Schöne Anlage ...Selbst ist wohl der Mann. Sauber gebaut und schön leise."
Und das eine andere Auspuffanlage die Abgaswerte verändert halte ich für Unsinn, denn was soll sich denn verändern, wenn das gleiche was vorne rein geht und auch die Kats genauso vorhanden sind, kommt auch das gleiche hinten raus.
Und bei dem Turbo der Supra bringt die Anlage richtig Leistung.

Erst wenn du was weg lässt...dann wirds kritisch.

Aber eins stimmt schon....der Expedition ist schon extrem leise.
Da ist nix von V8 zu hören. Da ist Handlungsbedarf. Ein bisschen grummel sollte er schon.
Expedition 1998 XLT Weiss
Hubraum ist nicht zu ersetzen.....
Doch mit TURBO zu ergänzen.
Falk

Beitrag von Falk »

Falk hat geschrieben:Habe den "Zickenkrieg" mal weggelöscht.

Bitte beim Thema ..... siehe Threadtitel bleiben !

Danke !
laxxx

Beitrag von laxxx »

Und da mein Fahrzeug keine ABE hat kann auch keine erlöschen.
ich bin in der materie nicht richtig drin, aber gefühlsmäßig möchte ich anzweifeln, dass du quasi narrenfeiheit hast!!!

Für dein fahrzeug müsste doch eine einzelbetriebserlaubnis vorliegen!
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

laxxx hat geschrieben:
Und da mein Fahrzeug keine ABE hat kann auch keine erlöschen.
ich bin in der materie nicht richtig drin, aber gefühlsmäßig möchte ich anzweifeln, dass du quasi narrenfeiheit hast!!!

Für dein fahrzeug müsste doch eine einzelbetriebserlaubnis vorliegen!
Richtig geraten...
Eben durch die einzelabnahme...
Aber der belesene schalaumeyer.....
Lenni
Beiträge: 110
Registriert: 06.08.2011 23:28

Beitrag von Lenni »

Wozu brauche ich eine ABE bei einem US Import-Fahrzeug???
Ich bin da komplett raus. Ich brauche auch keine EU zugelassenen Scheinwerfer, und keine Leuchtweitenregulierung.
Weder Bremsbeläge , Scheiben , Oder andere Ersatzteile müssen bei mir eine EU Kennzeichnung haben. Ersatzteile hole ich aus den USA.
Ich habe 2 zusätzliche Seiten an Aussnahmegenemigungen an der Zulassungsbescheinigung.


Also das meiste stimmt so nicht...!!!

In Deinen Fahrzeugpapieren steht drin was Du darfst und was nicht! Eine fehlende Leuchtweitenregulierung (also wenn sie nach EZ drin sein muss) steht im Feld 22 als Ausnahme drin und die Ausnahme zahlst Du!
Scheinwerder haben in Etwawirkung und neuere Abnahmen lassen bei Fahrzeugen auch das nicht zu... (wenn es die Fahrzeuge in der EU gibt) Nachrüsten!!!
Neuere Modelle Nachweis von elektromagnetische Verträglichkeit usw.
Vorschriften sind und bleiben...

Ich persönlich finde solche Beiträge nicht gut, genau das kann andere unnötig Zeit, Arbeit und Geld kosten.
Was Du machst, gegen Vorschriften ist Deine Sache aber es als "legal" verbreiten hilft wenig.

MfG
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Beitrag von anncarina »

+1 DANKE :wink:
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Romina
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Beitrag von Romina »

Nun ist es passiert.....die ABE ist gestorben, also gibt es nicht mehr.
Nach der Umsetzung des europäischen Rechts ab dem Jahre 2013
Von dem wir nur die Führerscheiänderungen bemerkt haben, gilt nur noch die Europäische Betriebserlaubniss.
Was also in Italien zugelassen ist ist es auch hier.

Für Fahrzeuge ist es das Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt

Sind in diesem Zertifikat z.B. mehrere Reifengrößen eingetragen, aber in den Zulassungsbescheinigungen nicht , ist das belanglos.
Dann darfst du sie auch ohne Eintragung fahren.
Expedition 1998 XLT Weiss
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Doch mit TURBO zu ergänzen.
Alex.
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Beitrag von Alex. »

Und wo bekommt man diese COC her, dass man weiss was erlaubt ist und was nicht :?:
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Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, dann hätte ich 4 Füße und keine 2 Hände zum lenken.
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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

Alex. hat geschrieben:Und wo bekommt man diese COC her, dass man weiss was erlaubt ist und was nicht :?:

Die COC ist bei Auslieferung bei den Papieren dabei, so war es bei uns. Wenn Du einen gebrauchten gekauft hast sollte der Händler/Vorbesitzer diese haben, auch das war bei uns so.

Wenn alle Stricke reißen an den Händler Deines Vertrauen weden, würde ich mal tippen.

Offtopic:
Das gillt auch für die sogenannten Rettungskarten.
Bei unserem Bravo sind da z.B. 4 Reifengrößen Aufgelistet.
Gruss Olaf

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