Wichtig für alle, die ein Importfahrzeug ihr eigen nennen und sich mit Anbauten und Umbauten tragen !
Ich hatte heute mein "Aha !"-Erlebnis diesbezüglich und mußte mich über folgendes belehren lassen :
Import-Fahrzeuge gelangen durch eine EBE ( Einzel-Betriebs-Erlaubnis ) in den Geltungsbereich der StVZO, Europäische hingegen durch eine ABE ( das kennt man, oder ? ). Dazu wird ein Musterexemplar freigegeben das für alle baugleichen EUROPÄISCHEN gilt.
Das bedeutet : Anbauteile mit ABE können zwar an einem Import-Fahrzeug verwendet werden, jedoch verliert die ABE ihre Gültigkeit und das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis.
Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist der Anbau bei einer TÜV-Prüfstelle in den KFZ-Brief eintragen zu lassen ( § 19/2-Prüfung , auch als "Einzelabnahme" bekannt ). Danach kann man die ABE getrost in den Harz kicken.
Mein Beispiel dazu ist im Thread "255 /70 R 15 auf XP0 " nachzulesen.
TÜV, ABE und Import-KFZ - Was man wissen sollte
TÜV, ABE und Import-KFZ - Was man wissen sollte
z.zt.leider ohne Explorer..... Historie : 90er XLT Shifter, 98er XLT, 2006er Eddie Bauer V8