neuer KFZ-Brief

...aber legal und anständig ist!
Falk

neuer KFZ-Brief

Beitrag von Falk »

Habe heute meinen Explorer von Saison auf Ganzjahresfahrzeug wieder umgemeldet.
Da gibt es ja die nagelneuen "KFZ-Briefe" - die ihren Namen eigendlich nicht verdienen.
Ist nur ein DIN A4 Blatt mit den nötigsten Angaben.
(komischerweise steht jetzt auf einmal die Farbe da !??)

Für alle zusätzlichen Sondereintragungen gibt es dort keinen Platz mehr !
Einzig auf dem neuen Fahrzeugschein stehen diese noch.

Eigendlich ist mir das i.M. egal - nur, was passiert, wenn ich den mal kurz abmelde/vorübergehend stilllege ? Oder verkaufe ?
Der Fahrzeugschein wird eingezogen und bei einer Neuanmeldung ist der nächste Fahrzeugschein "nackig" :o

Das würde bedeuten, das fast alle Sondereintragungen neu abgenommen und (in den Fahrzeugschein) eingetragen werden müssten.

Ist das Problem bekannt und gibt es irgendwelche Lösungsansätze ?
Oder brauche ich nichts mehr abzunehmen und einzutragen ? :P :lol:
Da glaube ich aber noch nicht so richtig dran.

PS: Ich habe mir meinen alten KFZ-Brief noch kopiert - für alle Fälle.
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HGW
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Beitrag von HGW »

Hallo Falk,

ich habe für eines meiner Fahrzeuge gestern auch die neuen Papiere bekommen (weil ich von Saison- auf Ganzjahreskennzeichen umgestellt habe) und mich auch gewundert, dass dort keine Sondereintragungen mehr zu finden sind... :shock:

Den alten KFZ-Brief habe ich "ungültig" gestempelt übrigens wieder ausgehändigt bekommen.
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Börni
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Beitrag von Börni »

Hallo zusammen,

Meines wissens nach braucht Ihr euch keine Sorgen zu machen, denn die Sondereintragungen sind in der Datenbank bei der Zulassungsstelle drin und werden automatisch in den neuen Fahrzeugschein übernommen.

Aber eine Kopie vom alten Schein schadet bestimmt nicht :?
Beste Grüße
Börni
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HGW
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Beitrag von HGW »

Hallo Börni,

bei mir stehen die Sondereintragungen aber weder im Schein, noch im Brief. :shock:
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Börni
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Beitrag von Börni »

Hallo HG,

Im Schein müssen sie aber stehen....was willste denn sonst der Polizei erzählen wenn sie Dich anhalten?

Da solltest Du noch mal bei der Zulassung vorsprechen und nachfragen.... :shock:
Beste Grüße
Börni
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HGW
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Beitrag von HGW »

Hallo Börni,

naja - zum Glück sind die Sondereintragungen für mich ohne Bedeutung gewesen, es besteht also kein Grund zur Eile.

Ich werde diese aber gelegentlich reklamieren.
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Falk

Beitrag von Falk »

denn die Sondereintragungen sind in der Datenbank bei der Zulassungsstelle drin und werden automatisch in den neuen Fahrzeugschein übernommen.
Nun, das wäre natürlich möglich.
Nur müssten dann ja alle Zulassungsstellen vernetzt sein.
Verkaufe ich das (abgemeldete) Fahrzeug in einen anderen Zulassungsbezirk müssen die ja dann auch diese Daten einsehen bzw. in den Schein eintragen können.
Sonst hat der Käufer die Brille auf :?

ABE´s und TÜV-Gutachten sind - soweit noch vorhanden - sicher nicht das große Problem.
Aber Sondereintragungen, wo diverse Prüfmaßnahmen (Tachoüberprüfung z.B.) vom Prüfer eingezogen werden sind futsch.

Bin wirklich gespannt wie das geregelt ist.
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

besser nicht zu lange warten HG

ich wollte auch eintragungen eintragen lassen ..

die nette dame meinte brauche ich nicht .. müsste nur den wisch vom Tüv mitführen.. auch wenn drauf steht fahrzeugschein berichtigen lassen..

im neuen brief stehen keine eintragungen mehr..
nur noch in deren datenbank (onlineabgleich mit polizei später möglich!! )
und im neuen schein..

auch ist die anzahl de Halter vermerkt aber nur die letzten 2 adressen..

ja auch richtig die farbe steht neuerdings drin..
damit nicht ein weißer explorer durch einfacher fahrgestellnummern tausch ein schwarzes schaaf wird ;-)
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HGW
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Beitrag von HGW »

Hallo Falk,

> nur müssten dann ja alle Zulassungsstellen vernetzt sein

zumindest regional ist das so!

Bei uns in der Region Hannover greifen alle Bürger-Büros und Zulassungsstellen auf den gleichen Datenbestand zu und scannen auch alle Unterlagen sofort ein. Nur so ist überhaupt gewährleistet, dass man in Hannover in quasi jedem Bürgerbüro sein Auto anmelden, ummelden und sonstwasmelden kann.
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flashman
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Beitrag von flashman »

Soweit ich weiss, wird es nicht in die neuen Papiere geschrieben, existiert aber auf jeden Fall in der Datenbank. Da das bekannt ist und Du als Fahrer ja nicht dafür zuständig bist, Dich um den Blödsinn der Behörden zu kümmern, muss die Polizei sich drum kümmern, rauszukriegen, was Du am Fahrzeug alles verändert hast mit TÜV-Genehmigung. Ansonsten: Rechtschutzversicherung aktivieren. :roll:

Und deshalb wiederum, wird die polizei wohl auch zweimal überlegen, bevor sie sowas anspricht. :D
Bild Bild

Long time ago in no man`s land, far away from home: http://www.youtube.com/watch?v=llO-U5FO4A0
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HGW
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Beitrag von HGW »

Hallo Ranger,

kann es eigentlich sein, dass bestimmte Sondereintragungen (z.B. Einschränkungen auf bestimmte Reifenmarken) für eine Fahrzeuggattung aufgehoben und quasi aus der Datenbank getilgt werden?

Meine "Sondereintragungen" waren allesamt Einschränkungen, die mich zwar nicht betreffen, deren Verlust ich aber auch nicht bedauere...
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Falk

Beitrag von Falk »

Hier steht die Aufklärung:
Die bisher übliche Abmeldebescheinigung für Fahrzeuge, die vorübergehend oder endgültig stillgelegt wurden, entfällt. Dafür wird auf der Rückseite des Scheines, den man dann nach der Abmeldung zurück erhält, eine Eintragung durch die Behörde vorgenommen.

Der "Fahrzeugschein" wird also nicht mit einbehalten bei einer Stilllegung/Abmeldung und geht mit an den Käufer über.

gesamter Text:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Zur Eindämmung der Kfz-Kriminalität wurde ein einheitliches Trägermaterial verwandt, wel­ches mit unterschiedlichen eingearbeiteten wie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheits­merkmalen ausgestattet ist. Außerdem stellt der Fahrzeugschein in Bezug auf die eingetragene Fahrzeugtechnik nicht mehr eine Kopie des Kfz-Briefes dar. Dadurch erhält er eine ganz neue Wertigkeit. Hier werden ab Oktober zusätzlich alle vom „Auslieferungszustand" abweichen­den Daten eingetragen. Der Brief bleibt unverändert. Die Bezeichnungen der einzelnen Felder des Scheines haben sich verändert; einige sind hinzugekommen, andere entfallen. Besonders wirkt sich das auf die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aus. Hier wird nur noch eine Kombination eingetragen.
Die bisher übliche Abmeldebescheinigung für Fahrzeuge, die vorübergehend oder endgültig stillgelegt wurden, entfällt. Dafür wird auf der Rückseite des Scheines, den man dann nach der Abmeldung zurück erhält, eine Eintragung durch die Behörde vorgenommen.
Lediglich bei einer Adressenänderung innerhalb des Zulassungsbezirkes und bei einer Na­mensänderung können alte Dokumente weiter verwandt werden. In allen anderen Fällen wer­den die Papiere bei einer Veränderung gebührenpflichtig getauscht.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, die den Eigentumsnachweis darstellt, enthält nur noch die wichtigsten Fahrzeugdaten und aus datenschutzrechtlichen Gründen statt der bisher sechs Felder für Eintragungen des Halters nur noch zwei.
Quelle:die Aufklärer aus Essen
Falk

Beitrag von Falk »

Man muss sich tatsächlich jetzt mehr mit dem "Fahrzeugschein" bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I befassen als mit dem "Briefblättl".

Auf der Rückseite steht auch, dass dieser (neben Teil II + AU + HU-Bescheinigung) beim Verkauf des Fahrzeugs gegen Empfangsbescheinigung (sicher Kaufvertrag) dem Käufer auszuhändigen ist.

Noch ein Satz auf der Rückseite des Scheins gibt Raum für Spekulationen.
Zum Punkt Räder/Reifen (Feld 15.1 - 3):
Zitat
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubniss/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Das bedeutet ja, dass man jede halbwegs vernünftige Reifengröße auf den Fahrzeug fahren kann.
Welcher kontrollierende Polizist kann denn nachvollziehen, welche Größe der Betriebserlaubniss des Fahrzeugs entspricht und welche nicht !

Ich habe aber trotzdem neben der 255er Serienbereifung noch die 32er im Anhang stehen.
Skipper
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Beitrag von Skipper »

Jungs auch "wir" reden uns schon die Köpfe heiß. Fest steht, dass im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nur noch die Grunddaten des Fahrzeugs enthalten sind.
Auch im Fahrzeugschein sind nicht mehr alle "alten" Daten enthalten. Einzelgutachten sollen dagen erhalten bleiben.
Kompliziert wirds für uns und evtl auch für euch wenn von der Herstellerseite mehrere Reifengrößen eingetragen waren. In der neuen Bescheinigung I steht nur noch eine Größe drin, unerheblich von der gefahrenen Größe. Bleibt nur noch festzustellen wer nachweisen muss, was er denn fahren darf.
Die alten Daten sollen auch bei einem Wiederverkauf nicht veloren gehen, da der "neue" Fahrzeugschein nicht eingezogen wird.
Gruß Skipper

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HGW
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Beitrag von HGW »

Hallo Skipper,

ich finde diese ganze Umstellung der Fahrzeugpapiere auf Kosten der Steuerzahler jedenfalls für völligen Humbug - niemandem ist damit gedient, nicht einmal den Behörden.
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