Xenon-Licht für Explorer !

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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

jeder macht erfahrungen.. manche gerne selbst ..
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vhutter
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Beitrag von vhutter »

Mal so ganz nebenbei, sorry ist nicht ganz der passende Moment...

Ein Arbeitskollege von mir hat bei seinem VW Touran (manverzeihemirdiesenNamenhiergenanntzuhaben) etliche Scheinwerferbirnen gewechselt.
Nun stellte sich heraus, dass vermutlich die Birnen die er ersetzt hat ganz gewesen wären => Softwarefehler. :P
Grüessli aus der Schweiz....

schwarzer Lincoln Aviator Jg.2004 Ultimate
4,6 Liter, V8, DOHC, 32V, 225 kW
(im Herzen auch ein Plori)
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...das kann man doch alles nachlesen! Lesen muß man können, das ist mein Hauptproblem ...
Strada
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Beitrag von Strada »

Crizz hat geschrieben:Steht einiges drinn, was richtig ist - aber auch viel Blödsinn. Eine Scheibenwaschanlage ist immer vorgeschrieben, auch ohne Xenon - er meint wohl ne Scheinwerfer-Reinigungsanlage. Und das ist nonsens, sie wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Ältere 3er / 5er BMW wurden bereits mit Xenon und ohne Reinigungsanlage der Scheinwerfer vor zig Jahren auf die Straße gebracht. Schon damit ist eine solche Begründung durch den TÜV-Prüfer haltlos.
Da ich gerade das hier lese und selber schon viel erfahrungen gemacht, also das ist richtig, das keine SWR und dynamische LWR vorgeschrieben ist, das gilt aber nur für Fahrzeuge bis 04.2000, alle Fahrzeuge danach, müssen über das oben genannte verfügen!!

Desweiteren sind alle eure Xenon einbauten nicht legal, wenn sie in die Originalscheinwerfer verbaut werden, die nicht für Xenon geprüft sind!
Nur für Xenon geprüfte Scheinwerfer (zu erkennen an dem DC Zeichen auf dem Scheinwerfer) sind legal!
BTW:Das E Zeichen auf den Steuergeräten sind fürn Popo, da diese nichts mit der legalen nutzung des Xenon zu tun haben, sondern nur sagen, das die Steuergeräte geprüft sind!
Und das weiss schon jeder Dorfbulle, weil sich viele idioten denken, sie müssen sich 10.000K kits einbauen, um schön aufzufallen! :evil:

Darüber muss sich jeder im klaren sein, ich auch, darum habe ich es verbaut!
Mitsubishi L200, 38.5" Maxxis creepy crawler,3" FW, 4" BL, ARB, Snorkel...
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Funzel
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Beitrag von Funzel »

Unsere Scheinwerfer sind eigentlich sowieso nicht zugelassen und der Rennleitung geht es am Arsc... vorbei! Die sind eher zu bemitleiden jede Woche ne neue Verordnung.
Gruß Ingo
Gruß Ingo
Ford Explorer Bj.97 U34 SOHC
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

mein mustang hats nun auch...

feine sache... und ohne wischasch hochruntersteuerung ;-)
Tobi84
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Beitrag von Tobi84 »

Hey Leute hab ihr jetz schon mal erfahrung mit den grünen gemacht bzw mitm tüv wegen den xenon dabe dieses hier gefunden und die würden mich interesiern.

http://cgi.ebay.ch/Ford-Explorer-Bj-95- ... 0448997430
Wer ein komma braucht um lesen zu können kann sich eins an der tanke kaufen!!! :)



2001 Explorer Limited SOHC verkauft
laxxx

Beitrag von laxxx »

du kannst genauso gut fragen, ob du in eine scherbe treten wirst, wenn du baden gehst...


entweder es trifft dich oder nicht...wobei die wahrscheinlichkeit beim tüv wohl deutlich höher ist als in einer kontrolle!

und tu uns einen gefallen..nutze bitte satzzeichen...soviele kann man an der tanke gar nicht kaufen!!!
Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

laxxx hat geschrieben: und tu uns einen gefallen..nutze bitte satzzeichen...soviele kann man an der tanke gar nicht kaufen!!!
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von Peter T Schulz
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Brunnei
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Xenon

Beitrag von Brunnei »

Habe das zum Thema Xenon im Net gefunden:

Hier der wichtigste Teil:

...nach den bei uns geltenden straßen-verkehrsrechtlichen Bestimmungen können für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehr- Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die entsprechenden EU-Richtlinien angewendet werden. Die Scheinwerfer müssen jedoch in jedem Falle bauartgenehmigt sein.

Nicht Bauartgenehmigte Scheinwerfer sindzulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird betsätigt,dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).



In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird.

Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in- zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden. Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattet wurden, denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben....



Für das Forum interessantes Fazit:



alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eine ABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...





ZUSATZ!



Es gibt für NACHRÜST-XENON und besonders für diese BASTELSETS und aus EBAY & FAQ, und so weiter keinen TÜV !!!!!



Sollte jemand eine Gefallenseintragung erhalten, darf/ kann dich jede Polizeistreife anhalten und nach der nötigen Betriebserlaubnis für Xenon fragen und dich nochmals zum TÜV/DEKRA schicken.

Und diese gibt es nur vom Hersteller also AUDI oder vom XENON-Scheinwerfer -HERSTELLER und den gibt es nicht bei den Nachrüst-Sets.

Außerdem wisst ihr ja selber was bei einen UNFALL passiert. Fahren ohne Versicherungsschutz und Teilschuld (min 30%) sind die normalen Vorgehensweisen bei solchen BASTELARBEITEN.



XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es mit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.

Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT.

Desweitern interessiere ich mich für die hier:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors/ws/eBayI ... MEWAX%3AIT
Rechtschreibfehler sind zur allgemeinen belustigung da.
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

Schlauberger...

und jetzt?
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

Hast Du nicht gerade durch Deine Zitate gesagt, dass es besser wäre, wenn man nicht Xenon verbastelt?
Oder handelt es sich bei dem Bausatz um ein Original-Ford-Nachrüstset und Dein Modell hatte damals schon Xenon als Option?

Mir wäre es zu riskant, denn im Unfall-Fall ;-) kommt die gegnerische Versicherung ganz schnell dazu, Dir eine Teilschuld zu geben. Gleiches gilt nur Rückleuchten.

Aber hej, muss ja jeder für sich selbst entscheiden!
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granikos
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Beitrag von granikos »

Nach dem ich die dinger auch drin hatte ,konnte nur noch 2 Tage aushalten (die entgegen kommende Verkehrsteilnehmer machten nur noch Lichthupen :D )hab sie wieder rausgenommen ,(meine Xenons )obwohl die von der höhe her richtig eingestellt waren .... :( aber schön hell waren sie :roll:
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Brunnei
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Beitrag von Brunnei »

DannySuko hat geschrieben:Hast Du nicht gerade durch Deine Zitate gesagt, dass es besser wäre, wenn man nicht Xenon verbastelt?
Oder handelt es sich bei dem Bausatz um ein Original-Ford-Nachrüstset und Dein Modell hatte damals schon Xenon als Option?

Mir wäre es zu riskant, denn im Unfall-Fall ;-) kommt die gegnerische Versicherung ganz schnell dazu, Dir eine Teilschuld zu geben. Gleiches gilt nur Rückleuchten.

Aber hej, muss ja jeder für sich selbst entscheiden!
Ich habe mich falsch ausgedrückt Ich interessiere mich zwar für Xenon aber nicht für meinen Exi. Sondern für eine Baumaschine(Radlader ohne Tüv)
Mein Exi hatt 100W H4 Birnen und das licht recht mir.
Rechtschreibfehler sind zur allgemeinen belustigung da.
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

unterliegen Radlader nicht auch einer Verordnung? ...
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DannySuko
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Beitrag von DannySuko »

...naja, vielleicht zum Thema Arbeits- und Betriebssicherheit, aber nicht der STVO oder einer TÜV-Überprüfung solnage er nur auf privatem Grund genutzt wird.
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