US-Rückleuchten für XP II

Aktuelle Diskussionen zu Rädern und Tuning
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Kevin
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Beitrag von Kevin »

@ Wayne,

na dann ist ja alles O.K. Aber die Aussage von ATU ist schon cool, das die
keine gelben Birnchen besorgen können.

Mit den Rücklichtern bin ich auch noch am überlegen was ich mache. Bei meinem ersten Explorer hatte ich die mit Verdunkelungsspray und Klarlack komplett dunkel gemacht. Werd das wahrscheinlich wieder machen (Bremslicht schon erledigt). Hab aber diesmal etwas besseres Spray, und habe vor die Rückscheinwerfer klar zu lassen. Abkleben und dann sprayen.
Mal schauen wie das wird.

Wenn fertig werd ich mal nen Bild reinsetzen.

Gruß Kevin
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Explorer 2000 Limited
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Ich denk mal mit der "Verdunkelungsaktion" kannste dir noch vehementeren Ärger einhandeln als mit US-Rückleuchten, da die Lichtstärke doch arg gedämpft wird und damit ein Bremsvorgang schnell mal übersehen wird.

Und in solchen Fällen ist nicht unbedingt der Hintermann schuld, sowas kann dich dann ne Stange Geld kosten.
Ich würd mir das an deiner Stelle lieber nochmal überlegen, ob´s das Wert ist.
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Kevin
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Beitrag von Kevin »

Ja mag sein,würde auch nur leicht abdunkeln. Die Originalleuchten sehen nur so knallbunt aus, wie Bonbons. Gewinnen keinen Schönheitspreis. Gäb es ordendliche US Rückleuchten würd ich lieber welche kaufen. Nur die sind ja alle mittlerweile Klarglas Altezzas. Und ich finde die sehen aus als wären die von Kirmesfahrzeugen. Desweiteren sieht es meiner Meinung nicht so toll aus wenn die Hinteren Klarglas sind und die Vorderen eben nicht. Stilbruch?
Hab noch keine Klarglasfrontscheinwerfer für den XP 2 zu kaufen gesehen.
Schade das es keine Smoke Rückleuchten mehr zu kaufen gibt.

Gruß Kevin
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Explorer 2000 Limited
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wayne schlegel
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Rückleuchten

Beitrag von wayne schlegel »

@ Crizz

Nö!
Das hörte sich mächtig kompliziert an, dachte an legale schwarze Rückleuchten mit VDE Gedöns.

Gibt es das?
Gruß & Handschlag

wayne schlegel
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Is mir weder für die 93er noch für die Nachfolgemodelle bekannt. Denke da wirst du schlechte Karten haben.

Dann eher Schutzgitter drüber, diese Querstreben aus Metall. Die kriegste auch eingetragen. Harry hat die auf seinem 91er, schaut gut aus.
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Iwo

Beitrag von Iwo »

Moin Moin ...

Ich stör Euch ja nur Ungerne, aber auch diese Diskussion gab es schon mal im alten Forum (www.exploristen.de - und dann über Suchen-> Altezza). Ich habe das Spielchen nämlich schon vor einiger Zeit durch, und war dazu sogar beim TÜV Berlin, Abteilung Genehmigung von Leuchtmitteln. Und nun ratet mal, was die mir erzählt hatten ---> und aus dem Grund fahr ich immer noch mit meinen "Bonbon-Leuchten".

Es ist nicht so das es keine Alternativen gäbe (z.B: www.coolights.com und dort nach FORD,EXPLORER suchen) aber die deutschen Genehmigungsorgane würden die Biester nur im Rahmen einer Einzelzulassung erlauben, und das bedeutet Kosten von mehr als 2.000,- EURO !!!!

Also Freiwillige vor !!!!!
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wayne schlegel
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Einzelabnahme

Beitrag von wayne schlegel »

@ Iwo

Ich habe richtig verstanden: Die Sammelbüchse kreist und wenn 2000 € drin sind, bekommen alle ihre Genehmigung die gespendet haben?

Oder geht das pro Fahrzeug?
Gruß & Handschlag

wayne schlegel
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Iwo

Beitrag von Iwo »

Moin Moin ...

Also, die Behörden-Heinis vom TÜV meinten sinngemäß: " Mit den US-Leuchten (mindestens mit DOT-Genehmigung- US-TÜV) zum dt. TÜV/ Referat Fahrzeugbeleuchtung; die Dinger werden dann evtl. von denen peniebelst untersucht; und mit viel Wohlwollen wird dann eine generelle Bauartgenehmigung sprich ABE erteilt. Dann können unbegrenzt baugleiche Muster in unbegrenzter Menge vertrieben, verbaut und gefahren werden.

Ohne ABE liegt eine Straftat im Sinne der STVZO vor (bis zu 5.000,- EURO Geldbuße oder 3 Monate Kanst), der Versicherungsschutz ist uneigeschränkt verloren, d.h. JEDER Schaden - auch wenn er nichts mit den Leuchten zu tun hat, muß selbst bezahlt werden. Und zu allem Überfluss ist beim führen eines KFZ mit nicht genehmigten Teilen die gesamte Bauartgenehmigung erloschen, soll heißen Kennzeichen werden abgekrazt und aus ist mit brum brum....

Der Spaß würde sich also nur lohnen wenn eine ABE erlangt wird, und dann hinterher von den Leuchten soviele verkauft werden, daß die Umlage der ABE-Kosten nur noch ca. 20 EURO ausmachen würde, bei 2000,- EURO Gesamtkosten bedeutet das 100 Kunden! Und dann gibt's noch nicht mal ne Garantie, das das vorgelegte Leuchtenpaar auch tatsächlich die ABE erhällt - kann ja auch sein, daß keine ABE erteilt wird, weil ?!?!?!?!?!? -----> zahlen muß man aber trotzdem !!!!!
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Zum Thema Leuchten hab ich schon zur Genüge auf die ECE R48 hingewiesen, ist auch irgendwo in dem Zusammenhang von mir zum Download gepostet worden. Da steht definitv drinne, welche Anforderungen der TüV stellt. Von daher kann in gewissen Grenzen vorab eine Prüfung durchgeführt werden, bevor man damit zum TüV dackelt.

Trotz alledem denke ich, das die Zahl der Interessenten in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden kosten stehen wird, denn sonst hätte sich schon ein Händler gefunden, der sowas ins Programm aufgenommen hätte.

Vorteil für die Besitzer von US-Fahrzeugen : die können derartige Rückleuchten einsetzen, da i.d.R. bereits eine Ausnahmegenehmigung im Schein steht.
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Skipper
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Beitrag von Skipper »

@ Iwo
Wer hat dir denn den Blödsinn mit der Straftat und Erlöschen der BE des Fahrzeugs erzählt?
Gruß Skipper

XP 2 EZ.01
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wayne schlegel
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Leuchten

Beitrag von wayne schlegel »

@ Skipper

Mal Tacheles Herr Inspektor( :wink: ):

Was passiert, wenn ich mit US Rückleuchten oder anderem Gefrickels ohne BE kontrolliert werde oder einen Unfall baue?

Mal verschärft durch den Umstand, dass derjenige der mir das Heck abräumt behauptet, den roten Blinker mißverstanden zu haben, meine Bremsleuchten nicht registriert haben will etc.
Gruß & Handschlag

wayne schlegel
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Alterspinner

Beitrag von Alterspinner »

Stimmt es nicht das die BE erlischt? wenn ich etwas nicht Bauartgeprüftes verbaue?

Was ist denn mit den Moppeds und zu lauten Auspuff ohne ABE ... da erlsicht doch auch die BE... ???

Mal davon Ab .. wenns nen US zulassung ist .. ist es doch fast egal welche Lampen dran sind.. ausser wenn z.b wie bei mir drin steht gelbe blinker in roter umrandung.. in etwa wirkung vorhanden...

ansosnsten gibt es doch von Hella geprüfte einzellampen zum selberbauen..
Falk

Beitrag von Falk »

Stimmt es nicht das die BE erlischt? wenn ich etwas nicht Bauartgeprüftes verbaue?
Nein, sie erlischt nicht automatisch, wenn ich z.B. eine Rad-/Reifenkombination fahre die nicht in den Papieren steht.
Ich bekomme ein Bußgeld, 3 Punkte, einen Mängelschein und die Aufforderung zum TÜV zu fahren und das eintragen zu lassen bzw. mir bestätigen zu lassen, dass jetzt wieder genehmigte Räder dran sind. Der Mängelschein wird der Polizei wieder vorgelegt - und das war´s.
Im Normalfall kann ich weiterfahren - was ich beim tatsächlichen Erlöschen der Betrieberlaubniss ja auf keinen Fall dürfte.

Es gibt da so ein Wort: "Verhältnissmäßigkeit"
Es liegt also im Ermessen des kontrollierenden Beamten, ob er einschätzt, dass die Karre so noch verkehrtstüchtig ist und keine Gefahr darstellt oder nicht. Wenn er denkt nicht, kann er abschleppen lassen und das war´s dann. Und einige §§ kommen noch dazu und noch mehr €€ weg :cry:

Bei einem Unfall ist die Sachlage sicher noch etwas anders.
Je nach Hergang, Schwere usw. interessiert sich entweder kein Mensch für die Umbauten oder halt die Staatsanwaltschaft :? .
Skipper
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Beitrag von Skipper »

Aus der Praxis (nunmehr 20 Jahre) kann ich sagen, dass es im Falle eines Unfalles Sch...egal ist was für Rückleuchten der Vordermann bei einem Auffahrunfall hat. Was soll der Auffahrende sagen? Ich hab rot gesehen und bin dann aufgefahren? Anders wäre es wenn der Auffahrende behauptet er habe keine Lichter gesehen, dann kann die Schuldfrage anders beurteilt werden. Dann aber wahrscheinlich nicht von den Kollegen vor Ort sondern erst vom Rechtsamt oder Gericht.

Der Versicherung müsste der Umstand eines Fahrzeugumbaus erstmal bekannt sein. Ich habe bisher noch keinen Unfallgegner erlebt und auch nicht davon gehört, dass dieser über nicht abgenommene Beleuchtung des Anderen Beschwerde führte. Dann ist es noch fraglich ob es die Versicherung überhaupt interessiert, da müsste man in die AGB der Versicherung schauen.

Im Falle einer normalen Verkehrskontrolle fallen gelegentlich Beleuchtungseinrichtungen ohne E Zulassung oder anderer Zertifizierungen auf. Nichts desto trotz muss zum Erlöschen der BE des Fahrzeugs eine Gefährdung durch den Umbau einhergehen.
Bei funktionierenden Rücklichtern ist das nicht der Fall.
Das war allerdings nicht immer so.
Es gibt einen Katalog mit Tatbeständen welche ohne wenn und aber zum Erlöschen der BE des Fahrzeugs führen. Hierzu gehören z.B. Eingriffe in die Lenk oder Bremsanlage.
Bei Bedarf kann ich diese Tabelle mal einscannen und zu Verfügung stellen.
Gruß Skipper

XP 2 EZ.01
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Crizz
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Beitrag von Crizz »

Kurze Ergänzugn zu deinem sehr ausführlichen Statement, Skipper :
Schwarz lackierte Rückleuchten stellen durch ihre stark reduzierte Leuchtfähigkeit eine mittelbare gefährdung dar, wenn der Aufgafahrene aussagt, das er keine Bremsleuchten / Rückleuchten erkennen konnte.

Einen solchen Fall hatte ein Bekannter von mir, der sich für seinen Golf das Geld für die Hella-Leuchten sparen wollte.....

Das ganze hat ihm übrigens 1000.- Euro Geldbuße und 4 Punkte eingebracht.
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