
Mit diesem Vertrag habe ich von einem Händler privat dieses Auto gekauft

Mittlerweile frage ich mich, ob die Klauseln in dem Vertrag für mich als
Privatkäufer überhaupt gültig sind.

Die Kernfrage: Ist der VK aus der Gewährleistung (ges. Sachmängelhaftung) raus oder nicht?
Nach dieser Seite http://autorecht-online.info/ausschluss ... rauchtwage
eher nicht, oder?
"...sind die gesetzlichen Regeln über den Kauf im Jahr 2002 neu gestaltet worden. Dabei sind die Möglichkeiten,
die Gewährleistung für Sachmängel auszuschliessen, stark eingeschränkt worden.
Vor allem können Unternehmer die Gewährleistung beim Verkauf an Privatleute nicht mehr ausschliessen"
Ich bin leicht angesäuert, weill ich das Auto mit 157.00 km gekauft habe;
ich aber auf der Rückfahrt feststellte, dass der Wagen einen Meilen Zähler hat.
Er hat also gut 250.000 km auf der Uhr

Ich hätte Lust, dem VK dafür eine reinzuwürgen...