Frontscheibe undicht

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AlexSander
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Frontscheibe undicht

Beitrag von AlexSander »

Habe heute festgestellt, dass die Frontscheibe des Dicken sich langsam löst. Noch kommt nix rein aber es läuft schon Wasser zwischen Scheibe und Kleber.

Dachte ich mir " ach hast schon lang nicht mehr Gelacht fährst mal zu Carglass, trinkst ne Coke for free und hörst mal an was die sagen"

Ja so wars dann auch. Verkäufer: "Ist ja kein Glasbruch daher auch keine Teilkasko Übernahme, aber wir können die Scheibe neu einkleben, ja....aha macht dann 250€,... Achso und wenn die dann doch kaputt geht macht das dann 1300€."

Hab mich an der Coke fast verschluckt. Ich: " Achso ja wenn das so ist, äh wie hoch ist denn das Risiko das die Scheibe bricht"

Verkäufer:" Ja also dagibteseinendermachtdasschonseit 30 Jahren!!! achwas derhatschon IMMER Scheibenverklebt, daistdasRisikonichtsohoch"

Ich:" Das beruhigt mich jetzt nicht im geringsten"

Bin dann höflich und schleunigst gegangen. Pfeifen!

Abet das Problem bleibt. Was mach ich den jetzt am besten mit meiner Scheibe?

Gruss,
Alex
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Fahr noch ein wenig fleißig auf der Autobahn/Landstraße dicht hinter Kieslastern u.dergl. her. Aber nicht wundern ,wenn auf einmal ein Sprung in der Scheibe ist....
Dann freut sich Deine TK.
Rechtl.:
Eine Werkstatt haftet grundsätzl. für die Schäden, die bei Reparaturen entstehen.
Wenn die bei Carglas Deine Scheibe meucheln ,sind die dementsprechend in der Haftung.
Ausnahme: Wenn (Sachverständigenfrage),das Zerstören der Scheibe beim Lösen und/oder Einkleben durch die Werkstatt auch ohne Verschulden geschehen kann,ist die Werkstatt i.d.R. aus der Haftung raus.. Das hört man von Werkstätten immer wieder...ob das aber sachl. tatsächl. zutrifft,weiß ich nicht.
Wenn in den AGB von Carglas die Haftung für das Zerstören von Scheiben beim Ein-/Aus-Bau ausgeschlossen würde, wäre dies in engem Rahmen teilweise (nicht für den Normalfall) möglich...
Da bliebe für den Kunden ein Rest-Risiko auf dem Schaden sitzenzubleiben. Solche Klausel wäre aber eher unüblich und in den meisten Fällen auch unwirksam (Einzelfallentscheidung nach Sachverständigenbefragung).

Fazit :
Grundsätzl. haften die für Schäden bei ihrer Tätigkeit.
Zuletzt geändert von guidolenz123 am 30.11.2014 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Guido
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anncarina
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Beitrag von anncarina »

Die Scheibe ist quasi nicht zerstörungsfrei auszubauen.
Dir wird nur der Gang zur Werkstatt bleiben um die Scheibe erneuern zu lassen.
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